Punkteregister in Flensburg: Wichtiges zur Speicherung und Punkteabfrage

Am zweiten Januar 1958 nahm die damals noch als Verkehrszentralregister (VZR) bezeichnete Auskunftei in Flensburg ihre Arbeit auf. Geführt vom Kraftfahrt-Bundesamt findet seit 1974 das sogenannte Punktesystem Anwendung. Aber welche Delikte von Verkehrsteilnehmern werden überhaupt gespeichert?

Im Punkteregister in Flensburg hat jeder Fahrerlaubnisbesitzer ein eigenes Punktekonto.
Im Punkteregister in Flensburg hat jeder Faherlaubnisbesitzer ein eigenes Punktekonto.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wann es zu Eintragungen in der Auskunftei in Flensburg kommt, welche Änderungen bei der Bepunktung im Zuge der Reform durchgesetzt wurden und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Interesse an einer Punkteabfrage haben.

Punkteregister in Flensburg: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie kann ich mein Punkteregister in Flensburg abfragen?

Es gibt drei Möglichkeiten, um das Fahreignungsregister abzufragen: Direkt vor Ort in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), per Post oder online.

Was kostet die Abfrage?

Die Punkteabfrage ist kostenlos; egal, für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden.

Wie lange bleiben die Punkte in meinem Register gespeichert?

Wie lange welche Punkte im Register gespeichert bleiben, verrät Ihnen unser Ratgeber zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

Was verbirgt sich hinter dem Punkteregister in Flensburg?

Mit Sitz in Flensburg ist das Punkteregister unter anderem für die Erfassung folgender Sachverhalte verantwortlich:

  • Rechtskräftige Bußgeldbescheide und Urteile, sofern es sich um ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro handelt.
  • Rechtskräftige Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen.
  • Fahrerlaubnisentzug, isolierte Sperre sowie Fahrverbot, wenn diese wegen Verkehrordnungswidrigkeiten verhängt wurden.
In der Umweltzone ohne Plakette gefahren? Im Punkteregister in Flensburg wird dies nicht mehr eingetragen.
In der Umweltzone ohne Plakette gefahren? Im Punkteregister in Flensburg wird dies nicht mehr eingetragen.

Im Mai 2014 kam es zur Reform vom Punkteregister in Flensburg. In Zuge dessen hat eine Umbenennung der Auskunftei stattgefunden. Seit dem heißt diese nicht mehr VZR, sondern Fahreignungsregister (FAER). Aber nicht nur der Name, sondern auch das Punktesystem selbst wurde einer Erneuerung unterzogen.

Reichte die Punkteskala je nach Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat bis Mai 2014 noch von einem bis maximal sieben Punkten, liegt diese seit der Reform des Systems zwischen einem und maximal drei Verkehrspunkten.

Außerdem werden grundsätzlich nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße eingetragen. Fahren in Umweltzonen ohne notwendige Plakette zählt demnach beispielsweise nicht mehr zu den eintragungspflichtigen Vergehen im Straßenverkehr.

Ferner wird der Führerschein aktuell nicht mehr erst bei 18, sondern bereits bei einem Punktestand von acht Punkten entzogen.

Wie können Sie im Punkteregister in Flensburg Ihre Punkte abfragen?

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich nach wie vor, wie beim Punkteregister in Flensburg das Abfragen des eigenen Kontostands funktioniert bzw. an wen sie sich beim Punkteregister in Flensburg bezüglich der Auskunft wenden können.

Grundsätzlich stehen Verbrauchern drei unterschiedliche Wege zur Verfügung, die für Punkteregister-Abfragen in Frage kommen. Nachfolgend sind diese aufgelistet:

  • Online-Abfrage: Wer seine Punkte in Flensburg von zu Hause aus einsehen möchte, der muss im Besitz eines Personalausweises mit elektronischer Identifikationsmöglichkeit sein. Wichtig ist aber, dass die elektronische Identifikation nicht nur möglich, sondern auch freigeschaltet ist. Außerdem muss ein Kartenlesegerät bei der Online-Abfrage genutzt werden. Damit die sichere Datenübermittlung gewährleistet ist, muss zusätzlich die „AusweisApp2“ verwendet werden.
  • Abfrage per Post: Wer im Punkteregister in Flensburg seinen Kontostand auf dem Postweg erfahren möchte, muss seine personenbezogenen Daten angeben und unterzeichnen. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein. Nicht nötig ist die Beglaubigung, wenn dem Antrag neben den persönlichen Daten und der Unterschrift eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beigefügt wird (Vorder- und Rückseite erforderlich).
  • Persönliche Abfrage: Wer sich ohnehin in Flensburg und Umgebung aufhält der kann die Auskunft über seinen aktuellen Punktestand im Punkteregister in Flensburg, auch direkt vor Ort beantragen. Den Auskunftspavillon der Behörde finden Sie in der Fördestraße 16. Alternativ gibt es einen zweiten Dienstsitz der Auskunftei in Dresden. Auch hier können Sie den eigenen Kontostand im Punkteregister abfragen. Geöffnet sind beide Anlaufstellen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr sowie Donnerstags bis 17:30 Uhr.
  • Kostenpflichtige Online-Auskunft über punkte-flensburg.de: Auf unserer Webseite können Sie ebenfalls Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Dafür müssen Sie nur ein kurzes Online-Formular ausfüllen und sobald Ihr Auszug aus dem Fahreignungsregister vorliegt, bekommen Sie diesen per E-Mail zugesandt.
Kosten fallen bei einer Abfrage im Punkteregister in Flensburg nicht an.
Kosten fallen bei einer Abfrage im Punkteregister in Flensburg nicht an.

Ist beim Punkteregister in Flensburg die Auskunft kostenlos?

Sie fragen sich, ob die Auskunft über das Punkteregister in Flensburg mit Kosten verbunden ist?

Wenn Sie die Punkteauskunft selbst direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, ist dies nicht der Fall.

Das Kraftfahrtbundesamt bzw. das diesem angehörende Fahreignungsregister erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.

Dementsprechend müssen Sie keine Gebühr entrichten, wenn Sie einen Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg direkt beim KBA anfordern. Stellen Sie Ihre Punkteabfrage über punkte-flensburg.de fallen für Sie Kosten an.
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Punkteregister in Flensburg: Wichtiges zur Speicherung und Punkteabfrage
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.