Rote Ampel überfahren: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?

Manchmal springt die Ampel schneller um als geahnt. Wer da als Autofahrer nicht aufmerksam ist, kann sich leicht eines Rotlichtverstoßes schuldig machen. Werden Sie bei einem solchen Verstoß erwischt, müssen Sie mit mindestens 90 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen, es kann aber auch wesentlich härtere Konsequenzen haben – sogar Fahrverbote. Legen Sie allerdings Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, können Sie die Sanktionen möglicherweise umgehen.

Was tun beim Überfahren einer roten Ampel? Möglicherweise hilft ein Einspruch!
Was tun beim Überfahren einer roten Ampel? Möglicherweise hilft ein Einspruch!

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben, Einspruch einlegen können, welche Frist dabei zu beachten ist und wodurch sich Ihre Erfolgschancen verbessern.

FAQ: Rote Ampel überfahren und Einspruch einlegen

Wie kann ich nach einem Rotlichtverstoß Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Für den Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß sind die gleichen Voraussetzungen einzuhalten wie bei anderen Verkehrsverstößen auch: Sie müssen den Einspruch schriftlich aufsetzen und ihn binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids der Behörde zusenden. Nutzen Sie dafür am besten den Postweg und verschicken Sie Ihren Einspruch per Einschreiben.

Muss ich den Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß begründen?

Nein, eine Begründung ist nicht Pflicht, da die Bußgeldbehörde grundsätzlich jeden Einspruch prüfen muss. Es kann allerdings auch nicht schaden, bereits im Einspruchschreiben anzugeben, aus welchen Gründen Sie den Bußgeldbescheid für unrechtmäßig halten, z. B. weil Sie gar nicht der Tatfahrer waren.

Was passiert, wenn man aus Versehen bei Rot über die Ampel gefahren ist?

Grundsätzlich interessiert es die Bußgeldbehörde nicht, ob Sie absichtlich gehandelt haben oder nicht: Rotlichtverstoß bleibt Rotlichtverstoß und wird dementsprechend geahndet. Sie müssen also auch bei einem versehentlichen Fehlverhalten mit den vollen Konsequenzen rechnen.

Video: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – Lohnt sich das?

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet? Erfahren Sie es hier im Video!

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Rotlichtverstoß: So legen Sie Einspruch ein

Sie haben also eine rote Ampel überfahren und wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Im Wesentlichen müssen Sie dabei nur zwei Dinge beachten:

Rote Ampel überfahren und geblitzt worden? Der Einspruch muss binnen 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen.
Rote Ampel überfahren und geblitzt worden? Der Einspruch muss binnen 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen.
  1. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides verschickt werden.
  2. Der Einspruch muss entweder schriftlich verfasst oder persönlich bei der Bußgeldbehörde zur Niederschrift eingelegt werden.

Die Einspruchsfrist beginnt wohlgemerkt nicht erst, wenn Sie den Bußgeldbescheid tatsächlich lesen, sondern schon dann, wenn er in Ihrem Briefkasten landet. Da Bußgeldbescheide in der Regel per Postzustellungsurkunde verschickt werden, müssen Sie als Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend sein.

Sollten Sie die Einspruchsfrist verpasst haben, weil Sie z. B. länger als zwei Wochen von zu Hause abwesend waren, können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Was wiederum als „schriftlich” gilt, gerät mitunter zur Streitfrage. Ein Einspruch per E-Mail wird zwar von einigen Bußgeldbehörden akzeptiert, aber eben nicht von allen. Sofern in Ihrem Bußgeldbescheid nicht ausdrücklich steht, dass Sie einen eventuellen Einspruch auch per E-Mail einlegen können, sollten Sie sich deshalb lieber gleich für den Postweg entscheiden, denn so sind Sie stets auf der sicheren Seite. Es empfiehlt sich hier das Versenden per Einschreiben, damit Sie die rechtzeitige Zustellung des Einspruchs im Streitfall nachweisen können.

Einspruch gegen den Rotlichtverstoß: Muster zum Herunterladen

Haben Sie eine rote Ampel überfahren und wollen Einspruch einlegen, ist prinzipiell keine besondere Form beim Schreiben einzuhalten. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Ihr Einspruch deutlich als solcher zu erkennen ist und dass Sie das Aktenzeichen Ihres Falls angeben. Dieses finden Sie im Bußgeldbescheid.

Sind Sie sich unsicher, wie Sie Ihren Einspruch formulieren sollen, können Sie das folgende Muster verwenden. Bedenken Sie allerdings, dass es sich dabei nur um eine generelle Vorlage handelt. Sie müssen diese daher noch Ihrem individuellen Fall anpassen.

Maria Mustermann
Musterstraße 7
12345 Musterstadt

Zentrale Bußgeldstelle der Musterstadt
Musterstraße 8
12345 Musterstadt

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sehr geehrter Herr Kramer,

hiermit möchte ich gegen den Bußgeldbescheid vom [exaktes Datum] mit dem Aktenzeichen „…“ Einspruch einlegen.

Zur Begründung möchte ich folgende Gründe anführen: …

Ort, Datum, Unterschrift

Laden Sie sich hier das Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herunter:

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Muster zum Download (.doc)

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Muster zum Download (.pdf)

Es ist wohlgemerkt nicht verpflichtend, bei Ihrem Einspruch bereits die Gründe anzugeben, weshalb Sie den Bußgeldbescheid für unzulässig halten. Denn die Bußgeldbehörde ist grundsätzlich bei jedem Einspruch verpflichtet, den entsprechenden Fall noch einmal genauer zu prüfen. Allerdings richtet es auch keinen Schaden an, wenn Sie Ihre Gründe bereits im Schreiben angeben. Dies kann das Verfahren mitunter beschleunigen.

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Rote Ampel überfahren: Ein Einspruch lässt sich auf verschiedene Weisen begründen

Auch wenn Sie sie nicht zwingend im Schreiben angeben müssen: Triftige Gründe sollte es für Ihren Einspruch schon geben, andernfalls hat dieser wenig Aussichten auf Erfolg. Es reicht hier üblicherweise nicht aus, dass Sie die Sanktionen für den Rotlichtverstoß schlichtweg als zu streng empfinden. Stattdessen müssen Sie nachweisen, dass der Bußgeldbescheid unzulässig ist.

Soll Ihr Einspruch gegen den Rotlichtverstoß Erfolg haben, sollten Sie diesen besser gut begründen können.
Soll Ihr Einspruch gegen den Rotlichtverstoß Erfolg haben, sollten Sie diesen besser gut begründen können.

Mögliche Gründe dafür können z. B. sein:

  • Sie haben die Tat überhaupt nicht begangen. Hier ist es am einfachsten, den wahren Täter zu benennen. Wenn Sie das nicht können, sollten Sie versuchen zu belegen, dass es sich beim Tatfahrer um eine andere Person handelte.
  • Die Tat war bereits verjährt, als der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankam.
  • Der Ampelblitzer war fehlerhaft und hat ausgelöst, obwohl überhaupt kein Rotlichtverstoß vorlag.
  • Sie fuhren bei Rot zwar über die Haltelinie, nicht aber auf die Kreuzung. Somit haben Sie gar keinen Rotlichtverstoß, sondern lediglich einen Haltelinienverstoß begangen.
  • Sie sind zwar tatsächlich bei Rot über die Ampel gefahren, aber es gab dafür entschuldigende Gründe, z. B. weil Sie einem Krankenwagen mit Blaulicht Platz machen mussten.

Letzteres lässt sich beispielsweise sehr gut belegen, da über die Einsätze von Rettungsfahrzeugen Protokoll geführt wird. So kann die Bußgeldbehörde nachprüfen, ob zum Tatzeitpunkt tatsächlich ein Krankenwagen über die entsprechende Ampelkreuzung gefahren ist, wodurch sich Ihr Rotlichtverstoß entschuldigen ließe.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Beweise Sie für die Unrechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids haben, umso bessere Erfolgschancen hat Ihr Einspruch. Beantragen Sie daher am besten Akteneinsicht und lassen Sie sich das Foto des Ampelblitzers vorlegen, sollte eines existieren. Dieses könnte z. B. belegen, dass gar nicht Sie am Steuer gesessen haben oder dass Sie noch vor der Kreuzung zum Stehen kamen. Sie können sich außerdem von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, welche weiteren Strategien in Ihrem Fall möglich sind.

Video: Wann genau liegt eigentlich ein Rotlichtverstoß vor?

Erfahren Sie hier das Wichtigste rund um den Rotlichtverstoß!

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für punkte-flensburg.de. Sie verfasst Ratgeber zu Verkehrsverstößen und zum Bußgeldverfahren. Außerdem schreibt sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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