Verkehrspsychologische Beratung: Was ist das überhaupt?

Fahranfänger, die erst seit kurzem im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, verhalten sich nicht selten leichtsinnig und sind aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung häufig noch nicht in der Lage, gefährliche Situationen im Straßenverkehr auch als solche einzuschätzen. Daher müssen sie zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen, nachdem sie die Führerscheinprüfung bestanden haben.

Wann droht Fahranfängern eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit?
Wann droht Fahranfängern eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit?

Während dieser Zeit kommen neben den ohnehin drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen auf sie zu, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Zu diesen probezeitrelevanten Maßnahmen zählt unter anderem die verkehrspsychologische Beratung. Infos rund um Gründe, Ablauf und Kosten finden Sie in diesem Ratgeber.

Verkehrspsychologische Beratung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet?

Fahranfänger, die sich in der Probezeit zwei A-Verstöße oder vier B-Verstöße leisten, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zu einem Aufbauseminar ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung also freiwillig.

Welcher Ablauf ist bei einer verkehrspsychologischen Beratung denkbar?

In der Regel besteht eine verkehrspsychologische Beratung aus drei oder vier Einzelgesprächen mit einem Verkehrspsychologen. Insgesamt dauert die Beratung in etwa drei Stunden. In den Gesprächen geht es darum, die Einstellung des Teilnehmers zum Straßenverkehr zu thematisieren und mögliche Defizite aufzudecken.

Wozu sind die Teilnehmer bei einer verkehrspsychologischen Beratung verpflichtet?

An welche Pflichten sich die Teilnehmer einer verkehrspsychologischen Beratung halten müssen und was geschieht, wenn sie dagegen verstoßen, erfahren Sie hier.

Wann kommt es zu einer verkehrspsychologischen Beratung?

Wie bereits erwähnt, gehört die verkehrspsychologische Beratung zu den Maßnahmen, mit denen sich Fahranfänger auseinandersetzen müssen, sollten sie in der Probezeit gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Zuwiderhandlungen werden während dieser Bewährungsphase prinzipiell in zwei verschiedene Gruppen eingeordnet:

  1. Schwerwiegende Regelmissachtungen (A-Verstöße), wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder Rotlichtverstöße
  2. Weniger schwerwiegende Regelmissachtungen (B-Verstöße), wie z. B. das Parken auf der Autobahn oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen
Eine verkehrspsychologische Beratung wird lediglich empfohlen.
Eine verkehrspsychologische Beratung wird lediglich empfohlen.

Leisten sich Fahranfänger entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Darüber hinaus kommt es zur Anordnung eines Aufbauseminars. Haben sie dieses zwar besucht, aus ihren Fehlern allerdings nicht wirklich gelernt und abermals einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B begangen, werden sie schriftlich verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren.

Übrigens: Nehmen auffällig gewordene Fahranfänger nicht an dem angeordneten Aufbauseminar teil, kann die Konsequenz die Entziehung des Führerscheins sein. Erst nachdem sie den entsprechenden Nachweis bei der zuständigen Behörde abgegeben haben, erhalten sie den Führerschein zurück. Eine verkehrspsychologische Beratung hingegen gilt nur als Empfehlung. Wird sie nicht wahrgenommen, hat dies keine negativen Folgen.

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: Wie läuft sie ab?

Normalerweise besteht eine verkehrspsychologische Beratung aus drei oder vier einzelnen Gesprächen, die sich insgesamt auf drei Stunden erstrecken. Je nachdem, wie alles terminlich passt, sollte die probezeitrelevante Maßnahme nach maximal acht Wochen abgeschlossen sein.

Falls dafür Bedarf besteht, kann bei manchen Anbietern eine Beobachtung des Fahrverhaltens dazugebucht werden. Darüber entscheidet jedoch in der Regel der zuständige Berater, bei dem es sich in der Regel um einen erfahren Verkehrspsychologen handelt. Der Sinn und Zweck, den eine verkehrspsychologische Beratung erfüllen soll, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten.

In § 38 FeV heißt es dazu:

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. […] Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. […]“

Grundsätzlich soll die verkehrspsychologische Beratung also dafür sorgen, dass Sie sich auch zukünftig nicht von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden müssen und Ihr Verhalten im Verkehr verbessern. Durch die Unterstützung des Beraters soll herausgefunden werden, weshalb Sie überhaupt so oft gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben und wie Sie dieses Fehlverhalten ablegen können.

Was ist das Ziel einer verkehrspsychologischen Beratung?
Was ist das Ziel einer verkehrspsychologischen Beratung?

Sobald Sie die verkehrspsychologische Beratung erfolgreich abgeschlossen haben, wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese fungiert als Nachweis, den Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeben müssen. Entgegen der Annahme einiger Fahranfänger stellt er allerdings kein verkehrspsychologisches Gutachten dar. Ein solches wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie an einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilgenommen haben.

Verkehrspsychologische Beratung: Welche Pflichten haben die Teilnehmer?

Je nachdem, bei welchem Anbieter Sie die verkehrspsychologische Beratung absolvieren möchten, können die damit zusammenhängenden Pflichten variieren. Um Ihnen zumindest einen Überblick zu geben, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst, was von Ihnen als Teilnehmer allgemein verlangt werden kann:

  • Bevor das erste Einzelgespräch stattfindet, müssen Sie dem Anbieter den Nachweis vorlegen, dass die zuständige Führerscheinbehörde Ihnen die verkehrspsychologische Beratung empfohlen hat. Dazu gehört auch eine genaue Zusammenfassung jeglicher Zuwiderhandlungen, die Sie sich bis dato im Straßenverkehr geleistet haben.
  • Der Anbieter erwartet Pünktlichkeit sowie aktive Mitarbeit während der Gespräche.
  • Es ist verboten, die verkehrspsychologische Beratung alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen zu besuchen. Wie beim Autofahren in der Probezeit findet auch hier eine Null-Promille-Grenze Anwendung.
  • Sollten Ihnen Aufgaben gestellt werden, die zwischen den einzelnen Gesprächen zu erledigen sind, sollten Sie dem auch nachkommen.
Bedenken Sie: Einige Anbieter behalten sich vor, die verkehrspsychologische Beratung vorzeitig zu beenden, sollten Sie gegen die Ihnen auferlegten Pflichten verstoßen. In diesem Fall erhalten Sie keine Bescheinigung über die Teilnahme. Weiterhin haben Sie keinen Anspruch darauf, die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung zurückzubekommen. Möchten Sie einen neuen Versuch beim gleichen Anbieter wagen, funktioniert dies meist nur bei Zahlung eines Aufschlags.

Was kann eine verkehrspsychologische Beratung kosten?

Verkehrspsychologische Beratung: Die Kosten liegen bei ca. 300 Euro.
Verkehrspsychologische Beratung: Die Kosten liegen bei ca. 300 Euro.

Leider kann in Bezug auf die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung keine Pauschalsumme genannt werden. Zunächst einmal verlangt nicht jeder Anbieter den gleichen Preis. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob Ihr Berater der Meinung ist, Sie könnten eine Fahrverhaltens­beobachtung vertragen oder nicht. Diese verursacht schließlich weitere Kosten. Allgemein sollten Sie sich auf einen Rahmen von etwa 300 Euro einstellen, wenn Sie als auffällig gewordener Fahranfänger eine verkehrspsychologische Beratung absolvieren möchten.

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.