
30er-Zone: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja. Erwischt Sie ein Blitzer in der 30er-Zone, können Sie mit einem Toleranzabzug von 3 km/h in Bezug auf das Messergebnis rechnen. Sollte Ihr Tempo über 100 km/h gelegen haben, werden 3 Prozent des Messwerts abgezogen.
Fahren Sie mit über 60 km/h in der 30er-Zone (nach Abzug der Toleranz) und werden von einem Blitzer erfasst, so müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Dieses kommt auch auf Sie zu, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr zu viel geblitzt werden.
Blitzer lösen schon bei minimalen Abweichungen von der erlaubten Geschwindigkeit aus. Sie können also durchaus dafür belangt werden, wenn Sie „nur“ 1 km/h zu schnell unterwegs waren. Das Bußgeld in der 30er-Zone für diese Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt 30 Euro.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: In der 30er-Zone innerorts geblitzt
Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in aller Regel eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt. Es gibt allerdings auch Bereiche, in denen ein geringeres Tempolimit vorgegeben ist. Das ist zum Beispiel in einer Tempo-30-Zone der Fall.
Diese werden in aller Regel in Wohngebieten, der Nähe von Schulen oder Kindergärten sowie an anderen Orten mit erhöhtem Fußgängerverkehr eingerichtet. Werden Sie dann mit 50 in einer 30er-Zone geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.
Einen Punkt in Flensburg gibt es ab Geschwindigkeitsübertretungen von 21 km/h. Das Fahrverbot droht einem Temposünder bei 31 km/h oder mehr. Weitere Sanktionen, zum Beispiel wenn Sie mit 40 km/h in der 30er-Zone geblitzt werden, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln:
Wichtig: Werden Sie in der Probezeit in einer 30er-Zone geblitzt, so stellt dies einen A-Verstoß dar, wenn das Messergebnis nach Toleranzabzug bei 21 km/h oder mehr liegt. Das hat zur Folge, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen müssen.
In der 30er-Zone zu schnell: Ist ein Einspruch möglich?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie die Geschwindigkeit in der 30er-Zone erheblich überschritten haben, sollten Sie sich hinterfragen, ob das Messergebnis auch tatsächlich stimmen kann.
Haben Sie berechtigte Zweifel, empfiehlt es sich, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bezüglich Ihrer Erfolgschancen beraten und durch eine Akteneinsicht ggf. Fehler im Messprotokoll der Radarfalle aufdecken.
Gut zu wissen: Verpassen Sie die Einspruchsfrist, so werden die Sanktionen in aller Regel nach zwei Wochen rechtskräftig. Wollen Sie also dagegen vorgehen, ist schnelles Handeln gefragt.
Parken in der 30er-Zone: Gibt es Besonderheiten?
Obwohl in 30er-Zonen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist, gelten für das Parken in diesen Bereichen die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die oft fehlenden Parkplatzmarkierungen führen häufig zu Verunsicherung.
Grundsätzlich ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt, solange eine ausreichende Restbreite von mindestens 3,05 Metern für Rettungsfahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer frei bleibt. Auch Gehwege, Einfahrten und Kreuzungsbereiche müssen zwingend freigehalten werden.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone mit Beschilderung
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist in Deutschland an strenge rechtliche Vorgaben geknüpft, die in der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt sind. Eine solche Zone dient primär der Verkehrsberuhigung und dem Schutz der Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Daher darf sie nicht willkürlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden.
Die zentrale Vorschrift für die Einrichtung einer 30er-Zone findet sich in § 45 Absatz 1c StVO. Sie ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, innerhalb geschlossener Ortschaften entsprechende Zonen anzuordnen, insbesondere in:
- Wohngebieten
- Bereichen mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte
- Gegenden mit hohem Querungsbedarf (z.B. in der Nähe von Schulen oder Kindergärten)
Eine Tempo-30-Zone kann zudem nur innerorts errichtet werden. Auf Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist das grundsätzlich nicht möglich.