Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1): Was steht drin?

FAQ: Fahrzeugschein

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I gehört zu den wichtigsten Dokumenten für Fahrzeugbesitzer. Dieser gilt als Besitznachweis und beinhaltet die wichtigsten Informationen zum Fahrzeug sowie zum Besitzer. Der Fahrzeugschein muss gemäß Verkehrsregeln in § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mitgeführt werden. Tun Sie das nicht, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Wo steht was auf dem Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein sind die Informationen in speziellen Spalten hinterlegt. So finden sich beispielsweise Angaben zur Achslast und zum Leergewicht im Fahrzeugschein. Wie Sie den Fahrzeugschein richtig lesen und was die Eintragungen in Form von Buchstaben und Ziffern bedeuten, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Was bedeuten die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein?

Die im Fahrzeugschein eingetragene Schlüsselnummer dient der Identifikation des Fahrzeugs. Sie setzt sich aus der Herstellerschlüsselnummer (HSN) und der Typschlüsselnummer (TSN). Was diese genau bedeuten, haben wir zusammengefasst.

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Welche Informationen enthält der Fahrzeugschein?

Offiziell handelt es sich beim Fahrzeugschein um die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ausgestellt wird er für alle Kraftfahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und für die eine solche Zulassung vorgeschrieben ist. Das Dokument beinhaltet alle wichtigen technischen Daten zum Fahrzeug sowie auch persönliche Angaben zum Halter.

Ausgestellt wird der Fahrzeugschein bei der Erstzulassung und bei Neuanmeldungen.
Ausgestellt wird der Fahrzeugschein bei der Erstzulassung und bei Neuanmeldungen.

Neben der Adresse des Halters, dem Datum zur nächsten Hauptuntersuchung und dem Fahrzeugtyp beinhaltet das Dokument auch Informationen zum Kraftstoff und zur Euroklasse. Ein zulässiges Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein ebenso eingetragen, wie Angaben zur Anhängelast oder den zulässigen Achslasten. Darüber sind Informationen zur Reifengröße im Fahrzeugschein zu finden. Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug-Identifizierungsnummer sind ebenfalls hinterlegt.

Wie ein Fahrzeugschein aussieht, zeigt das nachfolgende Muster beispielhaft:

Muster eine Zulassungsbescheinigung Teil 1
Muster eine Zulassungsbescheinigung Teil 1

Besteht für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Mitführpflicht?

Sind Sie im Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug unterwegs, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen. Das heißt, der Fahrzeugschein musss im Auto sein und auf Verlangen bei Kontrollen vorgezeigt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Gemäß § 11 Absatz 6 FZV gilt Folgendes:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Fahrzeug oder Anhänger-Schein: Führen Sie beide nicht mit, droht ein Verwarngeld.
Fahrzeug oder Anhänger-Schein: Führen Sie beide nicht mit, droht ein Verwarngeld.

Neben dem Führerschein ist also der Fahrzeugschein ein weiteres Dokument, dass Sie immer mitführen müssen. Anders sieht das beim Fahrzeugbrief aus. Hier besteht keine Mitführpflicht. Zudem ist es auch ratsam, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung getrennt voneinander aufzubewahren. Denn kommen beide gleichzeitig abhanden, kann das zu einigen Problemen und Kosten führen.

Führen Sie den Fahrzeugschein nicht mit und können diesen bei einer Kontrolle nicht vorweisen, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Erklärung der Bezeichnungen

Wie lese ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig? Im Fahrzeugschein ist die Erklärung für die Bedeutung der einzelnen Buchstaben und Ziffern oftmals nicht so einfach zu finden. Nachfolgend haben wir eine Tabelle erstellt, mit deren Hilfe Sie die entsprechenden Daten im Fahrzeugschein finden:

Be­zeich­nung Er­klä­rung
AAmtliches Kenn­zeichen
C.1.1Name der Person oder Name der Firma, die als Halter gelten
C.1.2Vorname(n) des Halters
C.1.3Anschrift des Halters, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges
Näch­ste HUZeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung ansteht (Monat und Jahr)
IAusstellungsdatum dieser Fahrzeug­zulassung
C.4cAngaben dazu, ob Inhaber des Dokuments auch Eigentümer des Fahrzeugs ist
BDatum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges
2.1Hersteller-Schlüssel­nummer (4 Ziffern)
2.2Typ-Schlüsselnum­mer mit Fahrzeugtyp (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges (letzte 5 Stellen)
JFahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
4Art des Aufbaus (4 Ziffern)
EFahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer) in Fahrgestell oder Karosserie, weltweit einmalige Nummer
3Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer
D.1Marke des Fahrzeuges
D.2Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges
D.3Handelsbezeich­nung(en) dieser Version
2Kurzbezeich­nung des Herstellers
5Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus
V.9Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro3)
14Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)
P.3Kraftstoffart oder Energie­quelle
10Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht
14.1Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)
P.1Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)
22Bemerkungen und Aus­nahmen
LAnzahl der Achsen
9Anzahl der Antriebs­achsen
P.2/ P.4Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)
THöchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)
18Länge in Milli­metern (mm)
19Breite in Milli­metern (mm)
20Höhe in Milli­metern (mm)
GMasse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet
12Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)
13maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)
QLeistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig
V.7CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
F.1technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
F.2im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
7.1 - 7.3technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)
8.1 - 8.3im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast
U.1Standgeräusch in Dezi­bel (dB)
U.2Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht
U.3Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
O.1technisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)
O.2technisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)
S.1Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz
S.2Stehplätze
15.1 - 15.3Bereifung für jede Achse
RFarbe des Fahrzeuges
11Code zur Farbe des Fahrzeuges
6Datum der EG-Typge­nehmigung
17Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
16Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II
21sonstige Vermerke

Eine wichtige Angabe ist im Fahrzeugschein auch die Schlüsselnummer, die zur Identifikation des Fahrzeuges dient. So können beispielsweise Versicherungen, Werkstätten oder Behörden den exakten Fahrzeugtyp ermitteln. Im Fahrzeugschein bzw. der Beschreibung in diesem ist die Schlüsselnummer in zwei Elemente unterteilt:

  • die Herstellerschlüsselnummer (HSN) im Feld 2.1 besteht aus vier Zahlen und verweist auf den Hersteller des Fahrzeugs
  • die Typschlüsselnummer (TSN) setzt sich aus drei Buchstaben und fünf Zahlen zusammen
Fahrzeugschein: Zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast etc. sind hier eingetragen.
Fahrzeugschein: Zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast etc. sind hier eingetragen.

Über die TSN können das Modell des Fahrzeugs, die Motorisierung und Kraftstoffart sowie die Karosserieform definiert werden. Diese Informationen finden sich auch ausgeschrieben im Fahrzeugschein.

Bei neu ausgestellten Dokumenten gibt es nun in der Regel einen Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Über diesen kann ein Fahrzeug online abgemeldet werden. Sie rubbeln diesen frei und folgen den Anweisungen auf dem jeweiligen Portal der zuständigen Zulassungsbehörde.

Verloren oder gestohlen: Fahrzeugschein neu beantragen

Wurde Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestohlen oder haben Sie diese verloren, müssen Sie zeitnah für einen Ersatz sorgen. Ob auch bei einer Namensänderung einer neuer Fahrzeugschein notwendig ist, müssen Sie mit der Zulassungsbehörde abklären. Wichtig ist, dass Sie bei einem Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei erstatten und dies bei der Beantragung nachweisen. Ansonsten müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Der Antrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle zu stellen, kann jedoch auch bei Bezirks- oder Bürgerämtern erfolgen. Über die Zulassungsbehörde dauert die Ausstellung meist nicht lang und kann oft auch am Antragstag erfolgen. Bei anderen Ämtern sollten Sie bis zu 14 Tage einplanen.  

Für die Beantragung von einem neuen Fahrzeugschein benötigen Sie dann folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepasse
  • Vollmacht, falls Dritte den Antrag stellen
  • Fahrzeugbrief
  • Nachweis über bestehenden TÜV (Prüfbericht)
  • Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige
Müssen Sie den Fahrzeugschein neu beantragen, sind damit Kosten verbunden.
Müssen Sie den Fahrzeugschein neu beantragen, sind damit Kosten verbunden.

Die Erklärung kann in der Behörde oder über einen Notar erfolgen. Bei letzterem fallen die Kosten dann höher aus. Zusammen mit der Beantragung kostet ein neuer Fahrzeugschein dann zwischen 15 und 50 Euro. Die Ausgaben unterscheiden sich regional teilweise deutlich.

Haben Sie während der Zeit der Neuausstellung, sofern diese nicht sofort vor Ort erfolgen kann, keinen Fahrzeugschein dabei und geraten in eine Kontrolle, sollten Sie den Nachweis über den Antrag oder die Diebstahlanzeige vorzeigen. Oftmals sehen die Beamten dann von einer Ahndung ab.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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