Gefahrenzeichen: Welche Aufgaben haben sie im Straßenverkehr?

FAQ: Gefahrenzeichen

Was bedeuten Gefahrenzeichen laut StVO im Verkehr?

Gefahrenzeichen gehören zu den Verkehrszeichen, die auf gefährliche Situationen oder Gefahrenstellen im Straßenland hinweisen. Gefahrenzeichen gelten bestimmte Verhaltens- und Verkehrsregeln. In Anlage 1 der StVO sind die geltenden Gefahrenzeichen und deren Bedeutung definiert.

Welche Gefahrensymbole gibt es in Deutschland?

In der Regel sind Gefahrenzeichen im Straßenverkehr in Form eines Dreiecks mit einem roten Rand dargestellt. Auf dem weisen Hintergrund im Dreieck ist dann in schwarz das entsprechende Piktogramm für die Warnung zu sehen. Eine Übersicht zu den gängigsten Verkehrszeichen, die als Gefahrenzeichen gelten, finden Sie hier. 

Was ist zu tun bei aufgestellten Gefahrenzeichen?

Gefahrenzeichen verlangen gemäß Erklärung in der StVO ein bestimmtes Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Je nachdem, worauf das Zeichen hinweist, muss unterschiedlich reagiert werden. Grundsätzlich gelten jedoch auch immer die Regelungen aus § 40 StVO, die besonders vorsichtiges Fahren sowie das Reduzieren der Geschwindigkeit bei Gefahrenzeichen vorschreiben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bedeutung von Gefahrenzeichen

Was sind Gefahrenzeichen gemäß StVO? Welche Verkehrszeichen gelten als Gefahrzeichen? Um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, sollten Verkehrsteilnehmer die Antworten auf diese Fragen wissen. Denn die Bedeutung dieser Verkehrsschilder zu kennen, ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Wann es sich bei einem Zeichen um allgemeine Gefahrzeichen handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anlage 1 definiert.

Nicht selten sind Gefahrenzeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung kombiniert.
Nicht selten sind Gefahrenzeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung kombiniert.

Wann diese zum Einsatz kommen und welche Verhaltensweisen dann angesagt sind, ist in § 40 StVO festgehalten. Grundsätzlich weisen diese Zeichen eine Gefahrenstelle aus oder weisen auf potentiell gefährliche Verkehrssituationen hin. Gemäß den Vorgaben gilt bei Gefahrenzeichen für alle Verkehrsteilnehmer Folgendes:

Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).

Es müssen also alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam unterwegs sein und die Geschwindigkeit so reduzieren, dass sie gegebenenfalls schnell und sicher reagieren können. So gelten Gefahrenzeichen auf dem Fahrrad ebenso wie auf einem E-Scooter, Motorrad oder im Auto.

Wo sind Gefahrenzeichen zu finden?

Gefahrenzeichen haben im Straßenverkehr eine wichtige Bedeutung
Gefahrenzeichen haben im Straßenverkehr eine wichtige Bedeutung

In § 40 StVO ist auch festgehalten, wo Gefahrenzeichen üblicherweise aufgestellt werden. Demnach sind Gefahrzeichen außerhalb geschlossener Ortschaften meist zwischen 150 und 200 m vor der Gefahrstelle zu finden. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Zeichen meist erst kurz vor der Gefahrstelle aufgestellt bzw. angebracht.

Darüber hinaus können Pfeile auf dem Schild darauf hinweisen, in welcher Richtung sich die Gefahrenstelle befindet. Solche Hinweise sind meist dann angebracht, wenn das Verkehrszeichen an oder vor einer Einmündung platziert ist.

Nicht selten wird ein Gefahrenzeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung kombiniert. Dies ist dann ebenfalls durch das entsprechende Verkehrszeichen angezeigt und muss eingehalten werden.

Übersicht gängigen Gefahrenzeichen in Deutschland

Die in Anlage 1 der StVO definierten Gefahrzeichen stellen meist allgemeine Verkehrssituationen oder Gefahrenstellen dar. So sind zum Beispiel die Gefahrenzeichen für Bahnübergang, Baustelle oder Wildwechsel mit am bekanntesten. Aber auch die Gefahrenzeichen für Fußgänger, Ampel, spielende Kinder oder die Warnung vor Eis- und Schneeglätte sind in der Regel geläufig. Soll die Situation bzw. Gefahrstelle noch genauer definiert werden, sind in der Regel Zusatzeichen angebracht.

Folgende Verkehrssituationen und Gefahrenstellen werden durch Gefahrenzeichen in Deutschland dargestellt:

  • Ampeln
  • Baustellen
  • Fußgänger
  • Gegenverkehr
  • Kreuzungen
  • Kurven
  • Radverkehr
  • Spielende Kinder (Schule usw.)
  • Stau
  • Steigungen und Gefälle
  • Rutsch- und Schleudergefahr
  • Wildwechsel

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu häufig vorkommenden Gefahrenzeichen:

VZ 101: Gefahrenstelle
VZ 101: Gefahrenstelle
VZ 101-51: Schnee- oder Eisglätte
VZ 101-51: Schnee- oder Eisglätte
VZ 102: Achtung Kreuzung
VZ 102: Achtung, Kreuzung
VZ 103-10: Achtung Kurve
VZ 103-10: Achtung, Kurve
VZ 123: Achtung, Arbeitsstelle
VZ 123: Achtung, Arbeitsstelle
VZ 124: Achtung, Stau
VZ 124: Achtung, Stau
VZ 131: Achtung, Ampel
VZ 131: Achtung, Ampel
VZ 133-20: Achtung, Fußgänger
VZ 133-20: Achtung, Fußgänger
VZ 136-10: Achtung, Kinder
VZ 136-10: Achtung, Kinder
VZ 142-10: Achtung, Wildwechsel
VZ 142-10: Achtung, Wildwechsel

Gefahrenzeichen mit Zusatzzeichen

Auch das Gefahrenzeichen "Achtung Fahrrad" kann durch Zusätze konkretisiert werden.
Auch das Gefahrenzeichen „Achtung Fahrrad“ kann durch Zusätze konkretisiert werden.

Gefahrenzeichen können durch Zusätze konkretisiert werden. Auf diesen weißen, rechteckigen Schildern mit schwarzem Rand wird mit Schrift oder durch Piktogramme die jeweilige Situation erläutert oder erweitert.

Durch diese Zusatzzeichen kann beim Gefahrenzeichen die Entfernung zur Gefahr näher definiert oder die Länge der Gefahrenstrecke angegeben werden.

Das vereinfacht es für Verkehrsteilnehmer einzuschätzen, auf welcher Länge eine Gefahrensituation besteht bzw. wann eine solche auf der vorausliegenden Strecke zu erwarten ist.

VZ 1001-30: Länge der Gefahrenstelle
VZ 1001-30: Länge der Gefahrenstelle
VZ 1004-31: Entfernung zur Gefahrenstelle
VZ 1004-31: Entfernung zur Gefahrenstelle

Anlage 1 StVO: „Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen“

In der StVO sind neben den allgemeinen Gefahrenzeichen auch besondere Zeichen vor Bahnübergängen definiert. Das sind zum einen das Gefahrenzeichen für einen Bahnübergang und zum andere die Warnbaken. Diese weisen durch rote Balken auf weißem Hintergrund auf die Entfernung zum Übergang hin.  Sie sind in den Abständen 240 m, 160 m und 80 m aufgestellt.

VZ 151: Achtung, Bahnübergang
VZ 151: Achtung, Bahnübergang
VZ 157-20: dreistreifige Bake
VZ 157-20: dreistreifige Bake
VZ 159-20: zweistreifige Bake
VZ 159-20: zweistreifige Bake
VZ 162-20: einstreifige Bake
VZ 162-20: einstreifige Bake

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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