Elektrokleinstfahrzeuge: Verkehrsregeln und Bußgeldkatalog

Seit dem 19. Juni 2019 dürfen die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Möglich ist dies durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die kleinen Kfz mit Elektromotor sollen dabei einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität leisten und eine Alternative zum Auto darstellen.

Was zeichnet Elektrokleinstfahrzeuge aus? Eine Übersicht bietet dieser Ratgeber.
Was zeichnet Elektrokleinstfahrzeuge aus? Eine Übersicht bietet dieser Ratgeber.

Doch was zeichnet Elektrokleinstfahrzeuge laut Gesetz aus? Benötige ich dafür Führerschein, Versicherung und Zulassung? Gelten für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besondere Verkehrsregeln? Und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen entsprechende Vorschriften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog zum Elektrokleinstfahrzeug

VerstoßBußgeldPunkte
Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne gül­tige Ver­sicher­ungs­pla­kette40 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug mit vor­schrifts­wid­rigen licht­tech­nischen Ein­rich­tungen20 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Klin­gel15 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug ent­sprach nicht den Sicher­heits­an­for­de­rung­en25 €
Be­triebs­er­laub­nis des Elektro­kleinst­fahr­zeug er­losch­en30 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Be­triebs­er­laub­nis70 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug zu zweit ge­nutzt10 €
Mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug einen An­hän­ger ge­führt10 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug frei­hän­dig ge­fah­ren10 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug neben­ei­nan­der ge­fah­ren15 €
Mit Elektro­kleinst­fahr­zeug nicht zu­läs­sige Ver­kehrs­flächen be­fah­ren15 €
… mit Be­hin­de­rung20 €
… mit Ge­fähr­dung25 €
… mit Un­fall­fol­ge30 €
Ein­fach­er Rot­licht­ver­stoß mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug60 €1
… mit Ge­fähr­dung100 €1
… mit Un­fall­fol­ge120 €1
Quali­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug100 €1
… mit Ge­fähr­dung160 €1
… mit Un­fall­fol­ge180 €1

Elektrokleinstfahrzeuge: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was zählt zu den Elektrokleinstfahrzeugen?

Zu den bekanntesten Vertretern dieser Fahrzeugklasse zählen insbesondere das Segway und der E-Scooter. Das Elektrokleinstfahrzeug zeichnet sich durch einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aus. Mehr zu den Merkmalen dieser Kfz lesen Sie hier.

Brauchen Elektrokleinstfahrzeuge ein Kennzeichen?

Ja, ein Kennzeichen ist für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich konkret um sogenannte Versicherungskennzeichen, die als kleine Plakette aufgeklebt werden. Diese dienen als Nachweis dafür, dass die E-Kleinstfahrzeuge versichert sind.

Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug fahren?

Der Gesetzgeber gibt Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren frei, wobei Verleiher mitunter ein Mindestalter von 18 Jahren festlegen. Ein Führerschein, eine Prüfbescheinigung oder eine Ausbildung in der Fahrschule sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben.

Wann droht für Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ein Bußgeld?

Wer gegen die Verkehrsregeln für elektrische Kleinstfahrzeuge verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss neben einem Bußgeld auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Für welche Tatbestände welche Sanktionen drohen, definiert der Bußgeldkatalog. Einen Auszug aus diesem finden Sie hier.  

Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug (eKF)?

Wie schnell darf ein Elektrokleinstfahrzeug sein?
Wie schnell darf ein Elektrokleinstfahrzeug sein?

Damit Elektrokleinstfahrzeuge eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhalten, müssen die Transportmittel den gesetzlichen Vorgaben der eKFV entsprechen. Gemäß § 1 der Verordnung müssen Elektrokleinstfahrzeuge demnach folgende Merkmale aufweisen:

  • Fahrzeug ohne Sitz (E-Scooter) oder selbstbalancierendes Fahrzeug (Segway)
  • Lenk- oder Haltestange
  • elektrischer Antrieb
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h
  • Fahrzeugmasse von maximal 55 kg
  • maximale Maße: Breite 700 mm, Höhe 1400 mm, Länge 2000 mm

Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass ein Elektrokleinstfahrzeug über zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Glocke bzw. Klingel verfügen muss. Strenge Vorschriften gelten ebenso für die Beleuchtungseinrichtungen. Diese setzen sich bei Elektrokleinstfahrzeugen aus folgenden Bestanteilen zusammen:

  • weißer Frontscheinwerfer
  • weißer Frontreflektor
  • rote Schlussleuchte
  • roter Rückstrahler
  • gelbe Seitenreflektoren oder weiße retroreflektierende Streifen auf den Rädern

Darüber hinaus muss das Gefährt über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis verfügen. Zudem schreibt der deutsche Gesetzgeber für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung vor. Als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungskennzeichen anzubringen.

Wollen Sie mit Elektrokleinstfahrzeugen am Verkehr teilnehmen, müssen Sie dafür mindestens 14 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen definiert der Gesetzgeber für die Fahrzeugführer nicht. So wird für Elektrokleinstfahrzeuge kein Führerschein benötigt und auch eine Helmpflicht gibt es nicht.

Ist ein E-Bike ein Elektrokleinstfahrzeug?

Die Auswahl an Transportmitteln, die über einen elektrischen Antrieb verfügen, nimmt stetig zu. Allerdings erfüllen nicht alle die gesetzlichen Anforderungen für Elektrokleinstfahrzeuge. Ohne Halte- oder Lenkstange ist dies zum Beispiel der Fall. Daher schließt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beispielsweise Hoverboard, E-Skateboard & Co. nicht ein und die Verwendung dieser ist somit im Straßenverkehr nicht gestattet.

Ebenfalls nicht unter die Kategorie „Elektrokleinstfahrzeuge“ fällt das E-Bike, denn nicht selbstbalancierende Fahrzeuge dürfen gemäß eKFV nicht über einen Sitz verfügen. Die Nutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist dennoch gestattet, da Fahrräder mit elektrischer Unterstützung abhängig von ihrer Leistung entweder zu den Fahrrädern oder zu den Mofas zählen.

Welche Verkehrsregeln gelten für Elektrokleinstfahrzeuge?

Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten beim Alkohol die gleichen Vorschriften wie für Autos.
Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten beim Alkohol die gleichen Vorschriften wie für Autos.

Damit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit den Elektrokleinstfahrzeugen möglichst sicher erfolgen kann, definiert der Gesetzgeber für diese Fortbewegungsmittel bestimmte Verkehrsregeln. Diese ähneln in den meisten Fällen den gesetzlichen Vorgaben für den Radverkehr.

So sind zum Beispiel in erster Linie die Radverkehrsflächen zu befahren. Dazu zählen neben den Radwegen auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrräder. Sind solche Verkehrseinrichtungen nicht vorhanden, ist die Straße zu nutzen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auch der Seitenstreifen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß StVO hingegen tabu.

Das Abbiegen mit Fahrzeugen muss grundsätzlich frühzeitig angekündigt werden. Da die elektrischen Kleinstfahrzeuge üblicherweise nicht über Blinker verfügen, müssen die Fahrer Handzeichen geben. Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro vor.

Darüber hinaus ist der Personentransport auf Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet. Sie dürfen diese also nicht zu zweit nutzen. Ebenso untersagt der Gesetzgeber den Transport von Gegenständen auf der Trittfläche.

Das es sich bei E-Scooter und Segway um elektrische Kraftfahrzeuge handelt, zeigt sich anhand der Promillegrenze. Denn diese entspricht den Vorgaben für Autofahrer und liegt bei 0,5 Promille. Ist der Fahrzeugführer noch keine 21 Jahre alt oder handelt es sich um einen Fahranfänger in der Probezeit, besteht sogar ein Alkoholverbot.

Mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge wurden neue Schilder eingeführt. Diese dienen unter anderem dazu, bestimmte Verkehrsflächen für die neuen Kfz freizugeben. Hierbei kann es sich etwa um Fußgängerzonen oder Busspuren handeln. Nachfolgend haben wir die Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge zusammengestellt:

VZ 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
VZ 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
VZ 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei
VZ 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei

Übrigens! Wer keine Versicherung für sein Elektrokleinstfahrzeug abschließt und dennoch am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Für diesen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Fahren Elektrokleinstfahrzeuge nur ohne Plakette, obwohl ein Versicherungsschutz besteht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro vor.

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Elektrokleinstfahrzeuge: Verkehrsregeln und Bußgeldkatalog
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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.