Geldstrafe: Was bedeutet diese für die Verurteilten?

Unser alltägliches Leben wird durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze beeinflusst, die unter anderem für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Wer diese missachtet, muss daher mit Sanktionen rechnen. Schwerwiegende Verfehlungen werden dabei als Straftaten geahndet und können bei einer Verurteilung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Was bedeutet die Verurteilung zu einer Geldstrafe?
Was bedeutet die Verurteilung zu einer Geldstrafe?

Doch wann können Richter eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verhängen? Wie wird die Höhe der Geldsanktion ermittelt? Was passiert, wenn der verurteilte Täter die Summe nicht bezahlt? Droht dann ein Haftbefehl wegen der Geldstrafe? Und wer bekommt eigentlich das Geld, welches so eingenommen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Geldstrafe: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann können Geldstrafen drohen?

Bei einer Straftat können Gerichte per Urteil oder Strafbefehl eine Geldstrafe verhängen. Nicht selten können die Richter dabei abwägen, ob die Geldsanktion oder eine Freiheitsstrafe besser geeignet ist, um eine Tat zu ahnden.

Wie wird eine Geldstrafe berechnet?

Bei der Bemessung der Geldstrafe werden unter anderem die finanziellen Verhältnisse des Täters berücksichtig, weshalb es keine einheitlichen Regelsätze wie beim Bußgeldkatalog gibt. Stattdessen findet das sogenannte Tagessatzprinzip Anwendung. Wie sich eine Geldstrafe mit dem Tagessatz berechnen lässt, zeigen wir anhand dieses Beispiels.

Was passiert, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann?

Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann ein Haftbefehl drohen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei entspricht ein Tag hinter Gittern einem Tagessatz der Geldstrafe. Eine Ratenzahlung kann ggf. vor dieser weitreichenden Konsequenz bewahren, mehr dazu hier.

Wenn Straftaten zur teuren Angelegenheit werden

Per Gerichtsurteil oder Strafbefehl: Die Geldstrafe legt immer ein Richter fest. 
Per Gerichtsurteil oder Strafbefehl: Die Geldstrafe legt immer ein Richter fest. 

Schwerwiegende Verstöße gegen bestehende Gesetze lassen sich als Straftat ahnden. Abhängig vom Tatbestand, dem vorgesehen Strafmaß und den Umständen der Tat, können Richter im Zuge einer Verurteilung über die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe entscheiden. Dabei gelten Geldstrafen gemeinhin als die mildere Sanktion.

Bevor es allerdings zu einer Verurteilung der Täter kommt, schreibt der Gesetzgeber das Strafverfahren vor. Im Zuge der Hauptverhandlung hat dann der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern und auch mögliche Opfer sowie Zeugen können angehört werden. Erst danach fällt der Richter sein Urteil.

Alternativ dazu gibt es aber auch die Möglichkeit, das gesamte Verfahren abzukürzen und auf die Hauptverhandlung zu verzichten. Dadurch lassen sich bei einer klaren Beweislage etwa die Kosten reduzieren. Der Richter entscheidet dann per Strafbefehl, ob eine Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens folgt.

Wie berechnen sich Geldstrafen?

Wer im öffentlichen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, kann mit einem Blick in den Bußgeldkatalog schnell feststellen, wie hoch das mögliche Bußgeld ausfällt. Bei Straftaten besteht diese Möglichkeit nicht, weil bei der Bemessung einer Geldstrafe gemäß StGB immer auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Täter zu berücksichtigen sind. Möglich ist dies durch das sogenannte Tagessatzprinzip. Unter § 40 StGB heißt es dazu:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

Wie dieser Auszug zeigt, sind beim Tagessatz sowohl die Anzahl als auch die Höhe von Bedeutung. Dabei soll die Anzahl die Schuld des Täters widerspiegeln und die Höhe orientiert sich an dessen Nettoeinkommen.

Wie die Berechnung durch den Tagessatz zur Geldstrafe führt, veranschaulicht das nachfolgende Beispiel:

Herr Muster wurde durch ein Gericht zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.100 Euro. Um die Höhe des Tagessatzes zu berechnen, ist dieses Einkommen durch 30 Tage zu teilen. Es ergibt sich somit ein Tagessatz von 70 Euro. Anschießend ist dieser Betrag mit der Anzahl der Tagessätze zu multiplizieren. Herr Musters Geldstrafe beläuft sich daher auf insgesamt 1.750 Euro.

Zusätzlich zur Geldstrafe kann das Gericht übrigens auch ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB von bis zu sechs Monaten verhängen. Müssen Sie hingegen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zeitweise auf den Führerschein verzichten, haben Sie in diesem Fall nicht die Möglichkeit, eine Geldstrafe statt dem Fahrverbot zu zahlen. Mitunter kann aber die Härtefallregelung greifen, die eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ermöglicht. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Steht eine Geldstrafe im Führungszeugnis?

Ob Personen durch eine Geldstrafe als vorbestraft gelten, hängt in der Regel von der Anzahl der Tagessätze ab. So erfolgt ein entsprechender Vermerk üblicherweise erst, wenn sich der Richter für mehr als 90 Tagessätze entscheidet. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen grundsätzlich eine Eintragung erfolgt, wie etwa bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Vergewaltigung. Ebenso erfolgt ein entsprechender Vermerk, wenn im Bundeszentralregister bereits eine andere Straftat registriert ist, auch wenn es sich dabei ebenfalls um eine Geldstrafe mit wenigen Tagessätzen handelt.

Ist bei einer Geldstrafe eine Ratenzahlung möglich?

Können Sie das Geld nicht aufbringen, ist auch eine Freiheitsstrafe anstelle der Geldstrafe möglich.
Können Sie das Geld nicht aufbringen, ist auch eine Freiheitsstrafe anstelle der Geldstrafe möglich.

Zwar gilt die Geldstrafe im Vergleich zu Freiheitsstrafe als mildere Sanktion, dennoch kann das Begleichen der Summe eine Herausforderung darstellen. Wer nicht dazu in der Lage ist, den Betrag aufzubringen, kann einen Antrag auf Zahlungserleichterung stellen. So kann das Gericht zum Beispiel die Zahlung in Raten bewilligen.

Dabei ist unbedingt auch eine rechtzeitige und korrekte Überweisung der Teilzahlungen zu achten. Denn wird bei einer Geldstrafe die Ratenzahlung nicht eingehalten, führt dies zur Aufhebung der Zahlungserleichterung. Dies hat dann zur Folge, dass direkt der gesamte Restbetrag zu begleichen ist.

Ist auch eine Ratenzahlung aufgrund der finanziellen Verhältnisse nicht möglich, lässt sich im Einzelfall eine Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln. Ein entsprechender Antrag ist dafür bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Stimmt diese zu, dass Sozialstunden statt einer Geldstrafe geleistet werden, entsprechen dabei etwa sechs Stunden Arbeit einem Tagessatz.

Nicht zuletzt lässt sich eine Geldstrafe auch „absitzen“. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag hinter Gittern. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, die gemäß § 43 StGB an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt.

Doch wer bekommt eigentlich das Geld von einer Geldstrafe? Da die Staatsanwaltschaft für die Eintreibung der Geldsanktionen zuständig ist, fließen diese in die Staatskasse oder den Justizhaushalt des zuständigen Bundeslandes. Damit Geschädigte Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten können, sind entsprechende Ansprüche üblicherweise zivilrechtlich geltend zu machen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.