Welche Folgen hat eine Straftat im Straßenverkehr? Unterschiede zur Ordnungswidrigkeit

Täglich passieren auf Deutschlands Straßen etliche Verkehrsordnungswidrigkeiten: Abbiegen ohne zu blinken, bei Rot doch noch schnell über die Ampel fahren oder in der Stadt konstant 60 km/h fahren. Die Möglichkeiten, gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstoßen, sind breit gefächert.

Es gibt verschiedene Arten von Straftaten im Straßenverkehr. Eine kann das Fahren unter Drogeneinfluss sein.
Es gibt verschiedene Arten von Straftaten im Straßenverkehr. Eine kann das Fahren unter Drogeneinfluss sein.

Doch ist nicht jede Zuwiderhandlung im Verkehr eine bloße Ordnungswidrigkeit. Bei einigen Verstößen ist es mit einem Bußgeldbescheid nicht getan. Werden diese strafrechtlich relevant, lassen sich die Konsequenzen nicht einfach dem Bußgeldkatalog entnehmen. Die Sanktionen bei einer Straftat beispielsweise im Straßenverkehr werden in der Regel bei einem Strafverfahren von einem Gericht festgelegt. Welche Verstöße auf der Straße als Straftaten gelten und wie die entsprechenden Straftäter zur Verantwortung gezogen werden, lesen Sie hier.

Straftat: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist eine Straftat?

Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich bei einer Straftat um eine weitaus schwerwiegendere Zuwiderhandlung. Aus diesem Grund folgt auf Letztere auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe und kein Bußgeld.

Was sind Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr?

Hier finden Sie einige Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr.

Wann verjährt eine Straftat?

Wann bestimmte Straftaten im Verkehr verjähren und dementsprechend nicht mehr geahndet werden können, erfahren Sie hier.

Weiterführende Ratgeber zur Straftat

Straftat: Eine Definition

Straftaten, beispielsweise im Straßenverkehr, sind verboten und stehen unter Strafe.
Straftaten, beispielsweise im Straßenverkehr, sind verboten und stehen unter Strafe.

Grundsätzlich ist eine Straftat ein schwerwiegenderer Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Gesetzesübertretungen, für welche beispielsweise Bußgelder angesetzt werden. Im Straßenverkehr können auch Punkte in Flensburg drohen sowie ein Fahrverbot. Die Regelsätze dazu lassen sich im Bußgeldkatalog nachlesen.

Finden Sie für Ihren Verstoß keinen passenden Regelsatz, weil dieser nicht im Tatbestandskatalog aufgeführt ist, sollten Sie einen Blick in das Strafgesetzbuch (StGB) werfen. Denn dann kann es sich um eine Straftat handeln. Die Sanktionen sind bei einem Straftatbestand deutlich härter.

Dazu kommt, dass ein Eintrag durch das Bundeszentralregister in das Führungszeugnis erfolgen kann. Bei der Jobsuche könnte sich dies negativ auswirken. Aber was kennzeichnet eine Straftat nun? Bei einem Straftatbestand muss:

  • eine schuldhafte Handlung vorliegen (Täter muss bei vollem Bewusstsein gewesen sein),
  • die Handlung per Gesetz verboten sein und unter Strafe stehen und
  • es darf kein Rechtfertigungsgrund wie beispielsweise Notwehr vorliegen.
Übrigens besteht in einigen Fällen eine Anzeigepflicht bei einer Straftat! Das gilt beispielsweise für geplanten Mord, Raub oder Menschenraub. Wer so eine schwere Straftat nicht anzeigt, kann mit einem Freiheitsentzug von fünf Jahren bestraft werden.

Straftaten im Straßenverkehr: Beispiele

Fahrerflucht ist eine Straftat.
Fahrerflucht ist eine Straftat.

Die Zahl der möglichen Straftaten im Straßenverkehr ist ähnlich groß wie die Anzahl der Gesetze, die vorschreiben, wie wir uns im Verkehr ordnungsgemäß zu bewegen haben. Verstoßen wir gegen eines der Gesetze und es handelt sich um eine Straftat, ist die Sorge über die bevorstehenden Sanktionen oft groß. Straßenverkehrsteilnehmer sollten daher nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch einen groben Überblick darüber haben, wann sie eine Straftat begehen könnten. Eine solche liegt etwa in folgenden Fällen vor:

  • Bei einer Gefährdung
  • Bei Nötigung
  • Bei Unfallflucht
  • Bei Unterlassener Hilfeleistung
  • Beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille Blutalkohol (BAK)
  • Beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille

Es mag verwirrend erscheinen: Die meisten Autofahrer leben in der Annahme, es sei erlaubt, mit bis zu 0,5 Promille zu fahren. Das stimmt nur bedingt. Zeigen Sie bis zu diesem Promillewert keine Ausfallerscheinungen (das kann beispielsweise zutreffen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind geradeaus zu fahren und in den Bereich des anderen Fahrstreifens geraten), sollten Sie in der Regel keine Sanktionen befürchten müssen. Eine Straftat liegt aber bereits vor, wenn Sie bei 0,3 Promille bspw. Die Spur nicht mehr halten können. Dann handelt es sich zudem um eine Gefährdung.

Ab einem Wert von 1,1 Promille BAK liegt absolute Fahruntüchtigkeit und damit immer eine Straftat vor. Der Bußgeldtabelle für Alkoholverstöße können Sie entnehmen, dass die Strafe hier deutlich härter ausfällt, als wenn Sie etwa die 0,5 Promille-Grenze überschritten haben, jedoch den Straßenverkehr nicht gefährdeten.

Die Gefährdung auf der Straße finden Sie in zahlreichen Bußgeldtabellen. Die Regelgeldbußen steigen meist um 25 Euro an, wenn dieser Umstand erfüllt ist. Handelt es sich jedoch um ein Vergehen, also eine Straftat im Straßenverkehr, so wird die Maßregelung, die der jeweilige Straftäter zu erwarten hat, von einem Gericht bestimmt und lässt sich daher nur schwer vorab einschätzen. Laut Deutschem Strafrecht kann eine Gefährdung beispielsweise entstehen, wenn Sie mit einen Fahrzeug zu schnell an einen Zebrastreifen heranfahren, die Regeln der Vorfahrt nicht beachten oder etwa auf einer Autobahn wenden.

Es gibt viele Arten von Straftaten. Die Nötigung durch Lichthupe kann eine davon sein.
Es gibt viele Arten von Straftaten. Die Nötigung durch Lichthupe kann eine davon sein.

Auch die Nötigung im Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Autofahrer, die beispielsweise etwas unaufmerksam waren und nicht mitbekommen haben, dass die zweispurige Kraftfahrstraße zu einer dreispurigen Autobahn geworden ist und dadurch nun auf der mittleren Spur fahren, kennen das Szenario womöglich. Auf einmal bemerken Sie hinter sich einen wütenden Fahrer, der Sie mit der Lichthupe dazu auffordert, den Fahrstreifen zu wechseln. Hier kann unter Umständen eine Nötigung, also eine Straftat vorliegen, beispielsweise dann, wenn Ihnen der Hintermann sehr dicht hinten auffährt und die Lichthupe zum wiederholten Male betätigt.

Wie sehen die Verjährungsfristen bei Straftaten im Straßenverkehr aus und wie werden sie geahndet?

Die Sanktionierung und Verjährung von Straftaten in Deutschland ist im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Für die oben genannten Beispiele sind diese Strafen und Fristen zur Verjährung möglich:

Nach der Bezichtigung zu einer Straftat empfiehlt sich die Hilfe eines Anwaltes.
Nach der Bezichtigung zu einer Straftat empfiehlt sich die Hilfe eines Anwaltes.
  • Gefährdung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
  • Nötigung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
  • Unfallflucht: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
  • Unterlassene Hilfeleistung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, Verjährung nach drei Jahren
  • Beim Fahren unter Alkoholeinfluss: Geld- oder Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, Verjährung nach drei Jahren (bei einem Jahr Freiheitsentzug) oder nach fünf Jahren (bei bis zu fünf Jahren Haft)
Bei Straftaten im Straßenverkehr sind außerdem Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis denkbar. So droht der Führerscheinentzug bei den allermeisten Straftaten, welcher eine Sperrfrist von einem halben Jahr nach sich zieht, in welchem keine Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen. Aber auch ein Fahrverbot ist möglich. Hier bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch nach Ablauf des Verbotes von einem bis zu drei Monaten zurück. So eine Straftat wird zudem in der Regel mit einer Eintragung von zwei bis drei Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) gemaßregelt. Bei acht Punkten in Flensburg kann ihnen die Fahrerlaubnis ebenso entzogen werden.

Weitere Straftaten

In Zeiten, in denen soziale Netzwerke in jeder freien Minute genutzt werden, wird Unterhaltung immer größer geschrieben. In einigen Fällen wird sogar eine Straftat vorgetäuscht, um die Zuschauer anzuziehen. Was viele nicht wissen: Das ist verboten! Die Vortäuschung einer Straftat kann nach § 145 d StGB mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Genauso rechtswidrig ist die Anstiftung zu einer Straftat, deren Sanktionierung in § 26 StGB beschrieben wird.

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Es schadet es also nicht, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, wann Sie nur eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat im Straßenverkehr begehen. Die Sanktionen können mitunter weitreichende Folgen haben.

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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.