Trunkenheit im Verkehr: Vorschriften des § 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann liegt Trunkenheit im Verkehr vor?

Im Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet § 316 die Definition, wann es sich um Trunkenheit im Verkehr handelt. Demnach gilt dies, wenn Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss stehen und ein Fahrzeug führen, obwohl sie nicht mehr in der Lage sind, dies sicher zu tun. Wann das der Fall ist, hängt von den Promillewerten ab und davon, wie die Person den Alkohol verstoffwechselt. Was im Falle einer Trunkenheit im Verkehr bezüglich der Promillegrenzen wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.

Gilt eine Trunkenheit im Verkehr als Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Für die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat spielen ebenfalls die Promillewerte eine Rolle. Auch ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat, kann entscheiden, ob ein Bußgeld oder eine Strafe droht.

Was ist bei Trunkenheit im Verkehr für eine Strafmaß möglich?

Gilt die Trunkenheit im Straßenverkehr als Straftat, ist die Höhe der Strafe immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Neben den gemessenen Promillewerten spielt es auch eine Rolle, ob die es als vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gewertet wird. Die Tabelle bietet einen Überblick dazu, welches Strafmaß nach § 316 StGB möglich ist. Zudem kommen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder auch der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Sanktionen für Trunkenheitsfahrten

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Gegen Promille­grenze von 0,5 verstoßen
... beim ersten Mal500 €21 Mo­natHier prüfen **
... beim zweiten Mal1000 €23 Mo­nateHier prüfen **
... beim dritten Mal1500 €23 Mo­nateHier prüfen **
Gegen Null-Promille-Grenze als Fahran­fänger oder unter 21 Jahren verstoßen250 €1Hier prüfen **
Den Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahrer­laubnis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafeHier prüfen **
Promille­grenze von 1,09 überschritten3Entzug der Fahrer­laubnis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafeHier prüfen **

Bußgeldrechner für Alkoholverstöße

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!

Video: Alkohol am Steuer

In diesem Video erfahren Sie, welche Konsequenzen Alkohol am Steuer hat.
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Wann handelt es sich um eine Trunkenheitsfahrt?

Fahren Verkehrsteilnehmer betrunken mit einem Fahrzeug, egal ob motorisiert oder nicht, hat das in der Regel Konsequenzen. In bestimmten Fällen nicht nur verkehrs- sondern auch strafrechtliche. Wann dies der Fall ist, wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 316 „Trunkenheit im Verkehr“ definiert.

Trunkenheit im Verkehr kann nach StGB eine Straftat darstellen.
Trunkenheit im Verkehr kann nach StGB eine Straftat darstellen.

In diesem ist bestimmt, dass ein Fahrer sich dann strafbar macht, wenn er mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, „obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“. Diese Grenze kann jedoch bei jedem unterschiedlich liegen. Denn haben Fahrer schon bei geringen Mengen Alkohol im Blut Ausfallerscheinungen, können bereits niedrige Promillewerte als Trunkenheit im Verkehr gelten.

Allgemein gilt, dass Kraftfahrer ab einem Promillewerte von 0,5 zunächst mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ausgenommen hiervon sind Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Denn für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auf dem Fahrrad liegt die Promillegrenze bei 1,6.

Ordnungswidrigkeit: Bis wann droht ein Bußgeld?

Ordnungswidrig verhalten sich Verkehrsteilnehmer, wenn sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen, keine Ausfallerscheinungen aufweisen und durch ihre Fahrweise keine Gefährdung darstellen. Das gilt allerdings nur bis zu einem Promillewert von 1,09. In diesem Fall wird das für Ersttäter als Trunkenheitsfahrt ohne Beweise gewertet und mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Keine Sanktionen drohen bei unauffälligem Fahren, wenn der gemessene Promillewert bei 0,49 liegt. Sofern kein absolutes Alkoholverbot für die Verkehrsteilnehmer gilt. Ist eine Null-Promillegrenze zu beachten, werden hier bereits 250 Euro fällig. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen und die Probezeit verlängert sich bei Fahranfänger um zwei weitere Jahre. Letzteres geschieht, weil eine Trunkenheitsfahrt auch als Ordnungswidrigkeit bereits als A-Verstoß gewertet wird.

Liegt eine Trunkenheitsfahrt bei einem Wiederholungstäter vor, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Das zweite Mal schlägt mit 1.000 Euro zu Buche, das dritte Mal mit 1.500 Euro. Beide Male werden zwei Punkte eingetragen. Darüber hinaus wird in der Regel dann auch ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen.

Wichtig: Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Unfall als Folge gelten zunächst die gemessenen Promillewerte für die Bemessung der Sanktionen. Erst wenn es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs handelt, kann das als Straftat bewertet werden und die Trunkenheit am Steuer gemäß StGB eine Strafe nach sich ziehen.

Trunkenheit nach StGB: Wann ist es eine Straftat?

§ 316 StGB: Die gemessenen Promille sind für den Straftatbestand von Bedeutung.
§ 316 StGB: Die gemessenen Promille sind für den Straftatbestand von Bedeutung.

Wann ist eine Trunkenheitsfahrt eine Straftat? In der Regel machen sich Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit im Verkehr dann strafbar, wenn ihr Verhalten oder die Fahrweise unter Alkoholeinfluss zu einer Gefährdung anderer führt. Grundsätzlich müssen Kraftfahrer ab 1,1 Promille davon ausgehen, dass eine Anzeige auf sie zukommt. Denn ab diesem Wert geht die Rechtsprechung von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus und bewertet eine Trunkenheitsfahrt daher als strafbare Handlung gemäß § 316 StGB.

Allerdings können auch niedrigere Werte zu einer Anzeige führen, und zwar dann, wenn wie erwähnt die Fahrweise auffällig ist bzw. eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt. Hier gilt, dass bereits ab 0,3 Promille der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr vorliegt und in der Regel von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird.

Das Weiteren gilt, dass eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ebenfalls als Straftat bewertet wird. Setzen sich Kraftfahrer hinters Steuer, obwohl ihnen bewusst ist, dass sie durch Alkoholgenuss beeinträchtigt sind und ein sicheres Führen des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist, machen sie sich strafbar. Auch wenn Verkehrsteilnehmer durch andere hingewiesen werden, dass sie nicht mehr fahrtüchtig sind und dennoch fahren, handelt es sich um eine strafbare Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB.

Zusammenfassend gilt:

  • Promillewerte zwischen 0,5 und 1,09 ohne Ausfallerscheinungen: Ordnungswidrigkeit
  • Promillewerte ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen: Straftat
  • Promillewerte ab 1,1: Straftat

Trunkenheit im Verkehr: Was beim Fahrrad gilt

Wie bereits erwähnt, gelten für Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad andere Vorschriften bezüglich der Promillegrenze. Diese liegt hier bei 1,6. Da allerdings ab Werten von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird, müssen Radler, die mit diesen Werten kontrolliert werden, immer mit einer Anzeige rechnen.

Auch auf dem Fahrrad mache sich Verkehrsteilnehmer mit geringeren Promillewerten bei Ausfallerscheinungen bzw. bei einer Gefährdung strafbar. Ab 0,3 Promille droht also bei einer Trunkenheitsfahrt eine Strafe.

Welche Strafe droht bei Trunkenheit im Verkehr?

Trunkenheitsfahrt: Eine Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug ist möglich.
Trunkenheitsfahrt: Eine Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug ist möglich.

Für Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB eine bestimmte Spanne beim Strafmaß definiert. Je nachdem wie der jeweilige Einzelfall sich darstellt und welche Promillewerte gemessen wurden, erwartet den Verkehrsteilnehmer eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Konkrete Aussagen zu Fragen wie „Wie hoch ist die Strafe bei 2 Promille?“ sind ohne Betrachtung der Umstände kaum möglich.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Fahrern, die trotz Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führen, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ein Prozess droht. Hier liegt das Strafmaß dann zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Zu den strafrechtlichen Sanktionen kommen üblicherweise verkehrsrechtliche hinzu. So werden üblicherweise drei Punkte in Flensburg eingetragen. Auch kann eine Trunkenheit im Verkehr zum Führerscheinentzug oder korrekter gesagt zu Fahrverboten oder der Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Das kann sowohl Kraftfahrer als auch Radler treffen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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