Alkohol am Steuer – Ab welcher Promillegrenze drohen Punkte?

Es sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass Alkohol und Autofahren nicht zusammen passen. Durch den Alkoholkonsum wird die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers stark beeinträchtigt. Ab 0,3 Promille lässt sich beispielsweise bereits nur noch schwer feststellen, in welcher Entfernung sich entgegenkommende Fahrzeuge befinden.

Alkohol im Straßenverkehr bedeutet ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer.
Alkohol im Straßenverkehr bedeutet ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Gegen Promille­grenze von 0,5 verstoßen
... beim ersten Mal500 €21 Mo­natHier prüfen **
... beim zweiten Mal1000 €23 Mo­nateHier prüfen **
... beim dritten Mal1500 €23 Mo­nateHier prüfen **
Gegen Null-Promille-Grenze als Fahran­fänger oder unter 21 Jahren verstoßen250 €1Hier prüfen **
Den Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahrer­laubnis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafeHier prüfen **
Promille­grenze von 1,09 überschritten3Entzug der Fahrer­laubnis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafeHier prüfen **

Bußgeldrechner Alkohol am Steuer

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!

Alkohol am Steuer: Die wichtigsten Fragen & Antworten

An welche Promille‌grenze müssen sich Kraftfahrer in Deutschland hal‌ten?

Auf deutschen Straßen liegt die Promillegrenze bei 0,5. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen hingegen eine Null-Promille-Grenze beachten.

Wie wird Alkohol am Steuer sanktioniert?

Welche Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was geschieht, wenn Sie mit Alkohol am Steuer in der Pro‌bezeit erwischt werden?

Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen hier außerdem eine Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar.

Video: Promillegrenze überschritten – Konsequenzen

In diesem Video erfahren Sie, welche Konsequenzen Alkohol am Steuer hat.

Gefahren von Alkohol am Steuer

Es bleibt unbestritten, dass Alkohol im Straßenverkehr eine Gefährdung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Aus diesem Grund folgt auf Trunkenheit am Steuer eine hohe Strafe. Neben einem teuren Bußgeld und Punkten in Flensburg sind außerdem ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis laut Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich.

Oft sind sich gerade junge Autofahrer nicht bewusst, welcher Gefahr sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer aussetzen, wenn Sie betrunken Auto fahren. Mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen, wie beispielsweise ein schlimmer Unfall, werden meist unterschätzt oder nicht genau durchdacht. In speziellen Fällen können Alkoholdelikte sogar als Straftat gewertet werden.

Weitere Ratgeber zum Thema Alkohol am Steuer

Die Geschichte der Promillegrenze

Seit 1953 gibt es die Promillegrenze.
Seit 1953 gibt es die Promillegrenze.

Die Höhe des Alkoholgehaltes im Blut wird in Promille angegeben, wobei sich der Wert nach dem Verhältnis des Alkohols zur Körperflüssigkeit richtet.

Zum ersten Mal wurde die Promillegrenze in Deutschland im Jahr 1953 vom Bundesgerichtshof beschlossen und auf 1,5 Promille festgelegt.

Strafen drohten jedoch erst, wenn es wirklich zu einem Unfall kam, obwohl bereits damals nachgewiesen werden konnte, welche Auswirkungen Alkoholfahrten haben.

Jedes fünfte Opfer bei einem Unfall konnte in den 1960er Jahren auf Trunkenheit am Steuer zurückgeführt werden. Aus diesem Grund wurden einige Politiker aktiv und versuchten, die Promillegrenze auf 0,8 zu verringern. Schon im Jahr 1967 sagte der damalige Bundesjustizminister und späterer Bundespräsident Gustav Heinemann:

Wer Alkohol trinkt und Auto fährt, ist ein gefährlicher Mensch.“

Erst im Jahr 1973 konnte er diese Ansicht durchsetzen. Nachdem jedes Jahr 4.000 Unfalltote aufgrund von Alkoholfahrten verzeichnet werden konnten, wurde der Bundesrat langsam aufmerksam.

Es wurde beschlossen, dass es sich bei einer Alkoholfahrt mit zwischen 0,8 und 1,29 Promille um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Strafe für Alkohol am Steuer lag damals bei bis zu 3.000 Mark (ungefähr 1.500 Euro) und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ab einer Promillegrenze von 1,3 oder höher wurde der Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig eingestuft und das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat gewertet. Darauf folgte eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Mark (ungefähr 5.000 Euro).

Mit den Jahren wurde die Promillegrenze in Deutschland erneut gesenkt: In der heutigen Zeit müssen Autofahrer schon bei 0,3 Promille mit Konsequenzen rechnen. Trunkenheitsfahrten mit 0,5 Promille werden heutzutage mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Wenn Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken Auto fahren, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Um eine Straftat handelt es sich bei 1,1 Promille und ein Wert von 1,6 Promille bringt in der Regel immer eine MPU mit sich.

Es geht bei diesen Angaben jedoch lediglich um Richtwerte. Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol. Sollten Sie also einen Unfall verschulden oder andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Verhalten in Gefahr bringen, dann können diese Strafen laut Verkehrsrecht auch schon bei einer geringeren Promillegrenze greifen.

Die Promillegrenze in Deutschland

Ein Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer ist keine Seltenheit.
Ein Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer ist keine Seltenheit.

In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Doch auch bei geringeren Werten ist es möglich, Punkte in Flensburg zu erhalten.

Wenn ein Kraftfahrer sich auffällig verhält und die Polizei aufgrund seines unsicheren Fahrstils auf ihn aufmerksam wird, können Bußgelder zwischen 250 und 1.500 Euro sowie Punkte fällig werden, obwohl er eine Promillegrenze von 0,3 nicht überschritten hat. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann Ihnen unter Umständen auch der Führerschein entzogen werden.

Wichtig: Eine Promillegrenze von 0,3 ist sehr schnell erreicht. Bereits zwei Gläser Bier oder Wein reichen aus. Bei Ausfallerscheinungen oder dem Herbeiführen von einem Unfall kann es sich auch bei Werten unter einem Promillewert von 0,5 um eine Straftat handeln. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und sogar eine Freiheitsstrafe sind laut Bußgeldtabelle mögliche Konsequenzen.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird ausschließlich als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn keine Ausfallerscheinungen zu verzeichnen sind. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann geht es automatisch um eine Straftat. Es wird zudem stets berücksichtigt, ob der auffällig gewordene Kraftfahrer bereits im Vorfeld betrunken Auto gefahren ist. Die Strafen für eine Alkoholfahrt sehen wie folgt aus:

  • Wenn Sie das erste Mal bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt werden, dann werden Sie mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
  • Beim zweiten Mal werden ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot fällig.
  • Wenn Sie bereits das dritte Mal bei einer Alkoholfahrt erwischt wurden, dann müssen Sie mit 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
Überschreiten Sie die 1,1 Promillegrenze, so liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dies wird mit einem hohen Bußgeld, drei Punkten in Flensburg sowie einem Führerscheinentzug geahndet. Dem folgt eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in der Sie auf das Autofahren verzichten müssen. In gewissen Fällen kann der Führerschein auch dauerhaft eingezogen werden. Das ist jedoch noch lange nicht alles: Gegebenenfalls gehen Alkoholdelikte im Verkehr zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren einher.

Sind Sie beispielsweise nicht mehr in der Lage, auch bei einer niedrigeren Promillegrenze Ihr Auto unter Kontrolle zu haben, dann können diese Maßnahmen auch unter einem Promillewert von 0,5 greifen.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit wird hart bestraft.
Alkohol am Steuer in der Probezeit wird hart bestraft.

Normalerweise handelt es sich bei einem Wert von 0,49 Promille noch nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Befinden Sie sich noch in der Probezeit bzw. haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, dann gelten andere Regeln:

Fahranfänger in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren müssen sich seit dem 1. August 2007 an die Null-Promille-Grenze halten. Führerschein-Neulinge wissen oft gar nicht, welcher Gefahr sie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren unter Alkoholeinfluss aussetzen.

Bei Alkohol am Steuer gelten härtere Strafen, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden. Halten Sie sich als Fahranfänger nicht an die Null-Promille-Grenze und begehen einen Verstoß mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren, dann werden Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg konfrontiert, was eine Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) mit sich bringt.

Je nachdem, wie schwer Ihr Vergehen war, kommen die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar sowie eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre zusätzlich auf Sie zu. Ein Fahrverbot ist ebenfalls möglich.

Wichtig: Die Null-Promille-Grenze gilt nicht nur während der Probezeit. Fahranfänger, die Ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren erworben haben, dürfen sich trotzdem nicht mit Alkohol am Steuer sehen lassen, selbst wenn die Probezeit vorüber ist. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist Ihnen das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten. Ab 21 Jahren greift die Promillegrenze in Deutschland von 0,5.

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer

Die höchste Maßnahme bei Vergehen mit Alkohol am Steuer ist der Führerscheinentzug. Je nach Promillewert gelten folgende Konsequenzen für Alkoholsünder:

Oft endet eine Alkoholfahrt mit einer MPU.
Oft endet eine Alkoholfahrt mit einer MPU.
  • Liegt Ihr Promillewert zwischen 1,1 und 1,5, dann ist in der Regel ein Führerscheinentzug wegen Alkohol von sechs bis zu neun Monaten die Konsequenz. Neun bis elf Monate müssen Sie auf Ihren Führerschein verzichten, wenn Sie mit einem Wert von 1,5 bis 2,0 Promille erwischt wurden.
  • Ab 2,0 Promille handelt es sich definitiv um Trunkenheit im Straßenverkehr, was einen Entzug der Fahrerlaubnis von 18 Monaten bis zu mehreren Jahren bedeutet. An dieser Stelle kann zudem eine zwölfmonatige Alkoholabstinenz von Ihnen verlangt werden. Auch ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer ohne zeitliche Begrenzung ist möglich.
  • Der Konsum von Alkohol mit anschließendem Autofahren wird ab 1,6 Promille nicht nur sehr gefährlich, sondern auch teuer: Neben einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot kommt auch noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zu.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Fahrtüchtigkeit wird durch Alkohol am Steuer enorm eingeschränkt. Aufgrund von einer verringerten Reaktionszeit und Sehleistung kommt es zu einer veränderten Wahrnehmung des Geschehens auf der Straße. Zudem steigt die Risikobereitschaft und der Gleichgewichtssinn wird gestört, je mehr Sie trinken.

Trunkenheit im Verkehr führt nicht selten zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU): Wenn Sie betrunken Auto fahren und der Promillewert von 1,6 überschreiten, so kommt es mit Sicherheit zu einer MPU oder wie sie im Volksmund genannt wird: Idiotentest. Dieser ist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erforderlich, wenn Sie Ihren Führerschein zurückerlangen möchten.

Durch diese Maßnahme soll geklärt werden, ob Sie überhaupt dazu geeignet sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen und ob die Gefahr besteht, dass Sie sich erneut falsch verhalten und sich wegen Alkohol am Steuer strafbar machen.

Möchten Sie Ihren Führerschein neu beantragen, nachdem Ihnen dieser entzogen wurde, dann sollten Sie sich bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist darum kümmern. Ein positives MPU-Gutachten ist hier obligatorisch. Übrigens kann es auch unter einer Promillegrenze von 1,6 zu einem Idiotentest kommen. Dies ist vor allem bei Wiederholungstätern oder chronischen Alkoholproblemen der Fall.

Die Kosten für eine MPU, die aufgrund von Alkohol am Steuer angeordnet wurde, belaufen sich ungefähr auf 400 Euro. Durch Abstinenznachweise, kostenpflichtige Beratungsangebote sowie die Neuerteilung des Führerscheins können die Kosten jedoch in die Höhe schnellen. Laut ADAC belaufen sich die Gesamtkosten bei einer MPU auf einen Betrag zwischen 1.000 und 2.500 Euro.

Fahren unter Alkohol: Die Polizeikontrolle

Um nachweisen zu können, dass die erlaubte Alkoholgrenze im Auto überschritten wurde, führt die Polizei Alkoholtests durch. Ohne eindeutige Anhaltspunkte, wie beispielsweise eine Alkoholfahne, „lallen“ oder unsicheres Fahren, haben die Polizeibeamten jedoch kein Recht, Sie einem Alkoholtest zu unterziehen. Möchten Sie Ihre Unschuld beweisen, dann steht es Ihnen natürlich frei, daran teilzunehmen.

Beim Verdacht auf Trunkenheit am Steuer muss die Polizei einen Alkoholtest durchführen.
Beim Verdacht auf Trunkenheit am Steuer muss die Polizei einen Alkoholtest durchführen.

Der erste Schritt besteht darin, die Atemluft auf ihren Alkoholgehalt zu überprüfen. Bei dieser Prozedur wird ein elektronisches Messgerät verwendet, in das hineingepustet oder -geblasen werden muss. Dieser Test findet in der Regel direkt vor Ort statt.

Sprechen die Ergebnisse dieses Verfahrens für eine hohe Alkoholkonzentration, werden die Beamten Sie darum bitten, sie auf die nächstgelegene Dienststelle zu begleiten. Wenn der gemessene Wert im Bereich einer Straftat liegt (bei 1,1 Promille oder mehr) oder eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, muss eine Blutabnahme stattfinden, um den genauen Promillewert feststellen zu können.

Dieser Test wird von einem Arzt durchgeführt. Sollten Sie sich dem widersetzen wollen, dann haben Sie schlechte Karten: Eine Blutprobe kann und wird in diesem Fall erzwungen werden. Die Prozedur kostet zwischen 50 und 80 Euro und muss vom Verkehrssünder, der mit Alkohol am Steuer gefahren ist, selbst gezahlt werden. Hinzu kommen noch Arzt- und Verwaltungskosten.

Verlangt besagter Arzt jedoch weitere Untersuchungen von Ihnen, dann dürfen Sie diese verweigern. In diese Kategorie fallen beispielsweise Urin- oder Schriftproben sowie das Gehen auf einer Linie, ohne zu schwanken. Letzteres kann Ihnen sehr schnell negativ ausgelegt werden.

Viele Kfz-Fahrer möchten bei diesem Test beweisen, wie nüchtern sie sind und bestreiten ihren Alkoholkonsum. Aus diesem Grund geben sie sich große Mühe, die Linie ohne zu straucheln entlangzulaufen.

Wurde jedoch beim vorher durchgeführten Atemalkoholtest bereits festgestellt, dass der Betroffene eine größere Menge Alkohol konsumiert hat und dieser passiert die Linie ohne Probleme, wird es kompliziert: Die Beamten gehen in diesem Fall davon aus, dass auch große Mengen dem Autofahrer nichts ausmachen und er daran gewöhnt ist. Ob Ihnen im Anschluss der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen werden kann, kommt auf den Promillewert an.

Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer beträgt 1,59.
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer beträgt 1,59.

Auch Fahrradfahrer müssen sich an eine Promillegrenze halten. Der Bußgeldkatalog zum Thema Alkohol sieht hier eine Grenze von 1,59 Promille vor.

Wenn Sie sich als Radfahrer auffällig verhalten und den Verkehr dadurch gefährden, dann können auch bei einem niedrigeren Promillewert schon Sanktionen verhängt werden. Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.

Die Fahrerlaubnis kann Ihnen auch entzogen werden, wenn Sie gar nicht mit dem Auto unterwegs sind. Leisten Sie sich eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten mit dem Rad, so beeinflusst dies auch Ihren Führerschein. Handelt es sich um eine Straftat, dann werden Sie mit einem Bußgeld, drei Punkten in Flensburg sowie einer MPU konfrontiert und können sich erst einmal von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden.

Bußgeldrechner – Alkohol am Steuer

Autofahren und Alkohol sind keine gute Kombination. Haben Sie nach dem Konsum von Alkohol auf das Autofahren nicht verzichtet bzw. dachten, Sie könnten noch fahren? Oder sind Sie in eine Polizeikontrolle geraten und sind sich unsicher, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen?

Mit dem kostenlosen Bußgeldrechner zum Thema Alkohol können Sie herausfinden, wie hoch das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg in der Regel auf Sie zukommen, bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.

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Alkohol am Steuer – Ab welcher Promillegrenze drohen Punkte?
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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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