FAQ: 1,6 Promille
1,6 Promille auf dem Fahrrad oder im Auto haben verschiedene Konsequenzen. Zum einen drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, die hier Alkohol am Steuer als Straftat gewertet wird. Zum anderen, müssen Fahrer mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Was bei 1,6 Promille neben dem Führerscheinentzug noch drohen kann, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Überschreiten sie die Promillegrenze, gilt auch auch für Ersttäter, dass dies immer Folgen hat. Aber es spielt die spezielle Sachlage der Tat eine Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes. Eine pauschale Aussage, ob die Strafe hier niedriger ausfällt, ist nicht möglich.
Die Anordnung zu einer MPU ist bei 1,6 Promille wahrscheinlich. In der Regel wird sowohl bei Kraftfahrern als auch bei Radfahrern von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen, sodass die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis meist an eine MPU geknüpft ist.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
Bußgeldrechner Alkohol am Steuer
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Bußgeld oder Strafe: Was droht bei 1,6 Promille im Auto bzw. auf dem Rad?
Für Kraftfahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger, Fahrer unter 21 Jahren und bestimmte Berufsgruppen besteht sogar ein absolutes Alkoholverbot. Werden Kraftfahrer mit 1,6 Promille am Steuer erwischt, stellt das also eine deutliche Überschreitung der jeweiligen Promillegrenzen dar. Sie machen sich in diesem Fall strafbar und müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Hier greifen also die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) und nicht mehr die, des Bußgeldkatalogs.
Und dass gilt ebenso, wenn Sie mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden. Auch wenn für Radfahrer etwas andere Regelungen gelten als für Kraftfahrer. Eine Anzeige erhalten auch sie.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden § 315c und § 316 (StGB). Haben Kraftfahrer oder Radfahrer 1,6 Promille im Blut, gelten sie als fahruntüchtig und können so eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Diesbezüglich ist in § 316 StGB Folgendes definiert:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]
Da ein Fahrrad ebenfalls als Fahrzeug gilt, greifen diese Bestimmungen also auch dann, wenn Sie mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden.
Das Strafmaß hängt in jedem Fall von den Umständen des Einzelfalls ab. Bestimmte Faktoren könne durchaus beeinflussen, wie hoch die Strafe ausfällt und ob Nebenstrafen ausgesprochen werden. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob die Tat als Trunkenheit im Straßenverkehr oder als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet wird.
So kann sich bei 1,6 Promille die Strafe für Ersttäter auf Fahrrad oder im Auto im unteren Bereich des möglichen Strafmaßes bewegen, wenn keine Gefährdung anderer vorlag und keine Schäden verursacht wurden. Pauschal kann das jedoch nicht bestimmt werden, da die Entscheidung immer dem jeweiligen Gericht obliegt.
Zusammenfassend gilt für mögliche Sanktionen:
- 1,6 Promille im Kfz: Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung zur MPU
- 1,6 Promille auf dem Rad: Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung zur MPU
Welche Bedeutung haben 1,6 Promille auf dem Fahrrad?
Dass die Promillegrenzen fürs Auto nicht für Radfahrer gelten, ist allgemeinhin bekannt. Eine offizielle Promillegrenze gibt es für Radfahrer nicht. Da jedoch ab 1,6 Promille in jedem Fall Konsequenzen drohen, gilt dies als inoffizielle Grenze.
Das verleitet Verkehrsteilnehmer oft auch dazu, anzunehmen, dass die höheren Grenzwerte beim Fahrrad dann weniger harte Folgen nach sich ziehen. Dem ist, wie bereits erwähnt, nicht so. Auch Radfahrer erhalten bei 1,6 Promille kein Bußgeld mehr, sondern eine Strafe. Zudem droht auf dem Fahrrad auch bei geringeren Werten bereits eine Anzeige, wenn Fahrrad auffällig oder Ausfallerscheinungen unterwegs sind bzw. eine Gefährdung darstellen.
Fahrten mit 1,6 Promille: Weitere Folgen
Neben den Strafen könne 1,6 Promille noch weitere Folgen haben. In der Regel werden auch verkehrsrechtliche Sanktionen ausgesprochen. So werden auf jeden Fall drei Punkte in Flensburg eingetragen. Bei 1,6 Promille kann dann auch ein Fahrverbot entweder als Sanktion oder als Nebenstrafe beim Urteil ausgesprochen werden. Dann ist nach 1,6 Promille der Führerschein weg.
Das ist auch der Fall, wenn gemäß § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Die Verkehrsbehörden können zudem den Führerscheinentzug bei 1,6 Promille als Strafe auch unabhängig vom strafrechtlichen Urteil aussprechen.
Achtung: Auch das gilt sowohl für Kraftfahrer als auch für Radler. Haben Radfahrer einen Führerschein, können 1,6 Promille den Verlust bedeuten.
1,6 Promille auf dem Fahrrad: Keine MPU?
Ab Werten von 1,1 Promille ist die Anordnung einer MPU durchaus wahrscheinlich. Das eine MPU trotz Werten unter 1,6 Promille unzulässig ist, ist ein Mythos. Wird die Fahruntauglichkeit angezweifelt, kann eine MPU eine Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sein.
Dass auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille keine MPU droht, ist ebenfalls nicht richtig. Die Anordnung kann auch Radler betreffen. Wann das der Fall ist, hängt sowohl bei Rad- als auch bei Kraftfahrern vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wichtig: In Ausnahmen kann eine Behörde die MPU auch anordnen, wenn der Radfahrer keinen Führerschein besitzt. Hier geht es darum, festzustellen, ob der betreffende Verkehrsteilnehmer generell geeignet ist, ein Fahrzeug, also auch ein Fahrrad, zu führen.