Gefährdung im Straßenverkehr: Wann liegt sie vor?

„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ – bereits der erste Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt allen Verkehrsteilnehmern vor, stets aufeinander Rücksicht zu nehmen und ein angemessenes Maß an Vorsicht walten zu lassen.

Wann handelt es sich laut Gesetz um eine Gefährdung?
Wann handelt es sich laut Gesetz um eine Gefährdung?

Halten Sie sich als Kraftfahrer nicht an die Verkehrsregeln, verstoßen Sie entsprechend gegen diesen Grundsatz und müssen mit Konsequenzen rechnen. Je nachdem, wie schwer die jeweilige Zuwiderhandlung war, können die Sanktionen härter ausfallen. Ab wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt, wodurch sie entstehen kann und wie sie geahndet wird, erklären wir im Ratgeber.

Gefährdung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wobei handelt es sich um eine Gefährdung?

Allgemein liegt eine Gefährdung im Straßenverkehr vor, wenn die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch ist, dass es aufgrund des Fehlverhaltens eines Verkehrsteilnehmers zu einem Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ob dieser Schaden bei einem Unfall tatsächlich eintritt, spielt dabei zunächst einmal keine Rolle.

Wodurch können Gefährdungen entstehen?

Welche Verkehrsverstöße zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen können, erfahren Sie an dieser Stelle.

Welche Strafe kann eine Gefährdung im Straßenverkehr nach sich ziehen?

Eine Gefährdung im Straßenverkehr kann entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Auf welche Konsequenzen Sie sich in welchem Fall einstellen müssen, erfahren Sie hier.

Wann handelt es sich um eine Gefährdung? Definition des Begriffs

Zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kann es unter anderem bei Überholmanövern kommen.
Zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kann es unter anderem bei Überholmanövern kommen.

Allgemein ist im Verkehrsrecht von einer Gefährdung die Rede, wenn es ziemlich wahrscheinlich ist, dass es aufgrund des Fehlverhaltens eines Verkehrsteilnehmers zu einem Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ob dies wirklich eintrifft, ist zunächst einmal unerheblich. Was bleibt, ist die Gefahr, die durch ein rücksichtsloses und verkehrswidriges Verhalten herbeigeführt wird.

Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel:

  • Ein Kraftfahrer schätzt die Entfernung und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs im Gegenverkehr falsch ein und setzt dennoch zum Überholmanöver an.
  • Erst in letzter Minute gelingt es ihm, wieder rechts vor dem überholten Kfz einzuscheren und so einen Zusammenstoß zu vermeiden.
  • Daraus ergibt sich eine Gefährdung beim Überholen. Schließlich hätte daraus mit Leichtigkeit ein Verkehrsunfall resultieren können.

Um eine Gefährdung im Straßenverkehr handelt es sich demzufolge auch dann, wenn ausschließlich das Eingreifen oder Verhalten einer dritten Person einen möglichen Unfall abwenden konnte. Der Überholende hat die anderen Fahrer in unserem Beispiel in Gefahr gebracht, der Kraftfahrer im Gegenverkehr hat den Zusammenstoß wiederum möglicherweise verhindert, indem er seine Geschwindigkeit drosselte.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Neben dem gerade beschriebenen Beispiel gibt es noch weitere Szenarien, die zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen können. Eine Auswahl findet sich in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dort werden mitunter die folgenden Verkehrsverstöße als Ursachen für eine Gefährdung genannt:

  • Missachtung der Vorschriften zur Vorfahrt
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol am Steuer
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen unübersichtlichen Stellen, Einmündungen, Bahnübergangen oder Kreuzungen
  • Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
  • Rückwärtsfahren, Wenden oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen
  • Fehlende Absicherung und Kennzeichnung von liegengebliebenen Fahrzeugen nach einem Verkehrsunfall
  • Fahren trotz geistiger oder körperlicher Mängel
Das wohl bekannteste Beispiel für eine Gefährdung im Straßenverkehr ist Alkohol am Steuer.
Das wohl bekannteste Beispiel für eine Gefährdung im Straßenverkehr ist Alkohol am Steuer.

Wichtig: Im Verkehrsrecht muss stets zwischen einer Behinderung und einer Gefährdung differenziert werden. Erstere liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.

Parken Sie beispielsweise auf dem Gehweg, behindern Sie dabei Fußgänger, die den Weg daraufhin nicht mehr nutzen können. Kommt es aufgrund Ihres Fehlverhaltens jedoch mit großer Sicherheit zu einem Schaden, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer und müssen mit härteren Sanktionen rechnen.

Gefährdung des Straßenverkehrs: Welche Strafe droht?

Die drohenden Konsequenzen aufgrund einer Gefährdung im Straßenverkehr sind stets davon abhängig, ob das Ganze als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat angesehen wird. Sollte Ersteres der Fall sein, wird normalerweise lediglich der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog erhöht. Wie das genau abläuft, zeigen diese Beispiele:

  • Werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, kommen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Entstand dabei allerdings eine Gefährdung, müssen Sie 150 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg und müssen ein Fahrverbot von einem Monat absitzen.
  • Haben Sie eine rote Ampel überfahren, obwohl diese bereits seit mehreren Sekunden auf Rot stand, liegt das Bußgeld bei 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Haben Sie durch dieses Fehlverhalten eine Gefährdung herbeigeführt, steigt der im Bußgeldbescheid genannte Betrag auf 320 Euro an. Punkte und Fahrverbot bleiben in gleicher Höhe bestehen.
  • Das Parken in zweiter Reihe wird seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 mit einem Bußgeld von 55 Euro sanktioniert. Bei einer zusätzlichen Gefährdung drohen Ihnen hierbei bereits 90 Euro und ein Punkt.

Wird eine Gefährdung des Straßenverkehrs hingegen als Straftat gewertet, müssen Sie sich auf eine weitaus höhere Strafe einstellen. In § 315c StGB heißt es dazu:

Wer im Straßenverkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er […] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder […] grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Allein der Versuch kann eine Straftat darstellen. Sollte Ihnen bei der Gefährdung Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, liegt das Strafmaß bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Darüber hinaus müssen Sie sich im Regelfall auf die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis gefasst machen, wenn die von Ihnen begangene Gefährdung im Straßenverkehr als Straftat gewertet wird. Schließlich handelt es sich dabei durchaus nicht um ein Kavaliersdelikt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.