Fahrzeugpapiere verloren: Wie bekommt man neue Papiere für ein Auto?

FAQ: Fahrzeugpapiere verloren

Was tun, wenn man seine Fahrzeugpapiere verloren?

Haben Sie die Autopapiere verloren oder wurde diese gestohlen, müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Zulassungsstelle melden. Darüber hinaus müssen Sie um einen Ersatz für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kümmern. Bei einem Diebstahl ist zudem eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Für die Neuausstellung, wenn Sie die Zulassungspapiere verloren haben, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mit welchen Kosten ist beim Verlust der Fahrzeugpapiere zu rechnen?

Die Höhe der Kosten ist davon abhängig, ob Sie Fahrzeugbrief und -schein verloren haben oder nur eines der beiden Dokumente. Durchschnittlich sind Kosten ab 70 Euro wahrscheinlich. Wie sich diese zusammensetzten, erfahren Sie hier

Drohen Sanktionen, wenn Sie ohne Papiere fahren?

Haben Sie den Fahrzeugschein und den Brief verloren, kann dass durchaus ein Verwarngeld nach sich ziehen. Für den Fahrzeugschein besteht laut Verkehrsregeln eine Pflicht zum Mitführen. Können Sie dieser nicht nachkommen und nicht nachweisen, dass Sie den Verlust gemeldet haben, bedeutet dies ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Beamten können davon absehen, wenn Sie eine Verlustanzeige oder die Anzeige bei der Polizei vorweisen.

Weiterführende Ratgeber zum Verlust von Fahrzeugpapieren

Was tun, wenn Kfz-Brief und Kfz-Schein verloren bzw. weg sind?

Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sind für jeden Fahrzeughalter wichtig. Sie beinhalten neben den Informationen zum Fahrzeug und zur Zulassung auch alle wichtigen Daten des Fahrzeughalters. Neben den Nachweis der Zulassung dienen die Papiere auch als Halternachweis. Gehen diese Fahrzeugpapiere verloren, kann das zu einigen Problemen führen und auch Verwarngelder mit sich bringen.

Haben Sie ihre Fahrzeugpapiere verloren, müssen Sie sich um Ersatz kümmern.
Haben Sie ihre Fahrzeugpapiere verloren, müssen Sie sich um Ersatz kümmern.

Halter sollten daher schnell tätig werden und den Verlust der Zulassungsstelle melden sowie zeitnah einen Ersatz für die Dokumente beantragen. Im Falle eines Diebstahls ist zudem die Anzeige bei der Polizei notwendig. Diese muss bei der Beantragung des Ersatzes bei der Zulassungsstelle ebenfalls eingereicht werden. Haben Sie die Fahrzeugpapiere „nur“ verloren, wird eine eidesstattliche Erklärung verlangt, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Diese ist sowohl bei der Zulassungsstelle erhältlich. Kann aber auch eigenständig über einen Notar erfolgen.

Damit Sie nicht Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gleichzeitig als verloren melden müssen, sollten Sie die Dokumente immer getrennt voneinander aufbewahren. Nur für den Fahrzeugschein besteht ein Mitführpflicht. Der Fahrzeugbrief kann somit in der Regel zu Hause aufbewahrt und muss nicht mitgeführt werden.

Folgendermaßen sollten Sie vorgehen, wenn Sie die Papiere vom Auto verloren haben oder die Autopapiere gestohlen wurden:

  • Verlust oder Diebstahl der Zulassungsstelle melden
  • Diebstahl bei der Polizei anzeigen
  • Eidesstattliche Erklärung bzw. Diebstahlanzeige bei der Verlustmeldung einreichen
  • Ersatzdokumente beantragen

Ersatz wenn die Wagenpapiere verloren wurden: So gehen Sie vor

Gingen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verloren, muss eine Verlustanzeige erfolgen.
Gingen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verloren, muss eine Verlustanzeige erfolgen.

Gingen die Fahrzeugpapiere verloren oder wurden gestohlen, können Sie einen Ersatz bei der Zulassungsstelle oder beim Bürger- bzw. Bezirksamt beantragen. Handelt es sich nur um den Fahrzeugschein, kann ein Ersatz durch die Zulassungsstelle meist bereits am selben Tag ausgestellt werden. Beim Bürgeramt kann das bis zu sieben Tage dauern. Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs bzw. beider Teile der Zulassungsbescheinigung nimmt meist mehrere Wochen in Anspruch, unabhängig davon, wo der Antrag erfolgt.

Steht beispielsweise eine Hauptuntersuchung an oder soll das Fahrzeug verkauft werden, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Ersatz kümmern, wenn Sie die Fahrzeugpapiere verloren haben.

Für die Beantragung der neuen Fahrzeugpapiere, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen. Beim Termin sollten diese bereits vorliegen. Muss die Behörde Unterlagen nachfordern, kann sich die Ausstellung des Ersatzes verzögern. Haben Sie Kfz-Schein und -Brief verloren, benötigen Sie folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (aktuelle Meldebescheinigung)
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Diebstahlanzeige von der Polizei
  • Formlose Verlusterklärung
  • Nachweis der aktuellen HU
  • Vollmacht für Dritte, falls diese den Antrag einreichen

Autopapiere verloren: Welche Kosten entstehen hier?

Haven Sie die Kfz-Papiere verloren, kommen Kosten auf Sie zu.
Haven Sie die Kfz-Papiere verloren, kommen Kosten auf Sie zu.

Die Ausstellung von Ersatzdokumenten sowie die eidesstattliche Erklärung sind mit Kosten verbunden. Haben Sie beide Fahrzeugpapiere verloren, müssen Sie durchschnittlich mit Ausgaben zwischen 70 und 150 Euro rechnen. Die Gebühren unterscheiden sich jedoch regional teilweise stark, so dass pauschale Aussagen schwierig sind.

Die Kosten für die eidesstattliche Erklärung liegen bei den Zulassungsstellen bei 30,70 Euro. Bei einem Notar können zwischen 50 und 60 Euro anfallen.

Was kostet das Fahren ohne Papiere?

Haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren oder wurden diese gestohlen, kann das Fahren ohne die Papiere bei Kontrollen zu einem Verwarngeld führen. Das ist dann der Fall, wenn Sie der gesetzlichen Pflicht des Mitführens für den Fahrzeugschein nicht nachkommen und auch keinen Nachweis für den Verlust haben. In diesem Fall steht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro an. Haben Sie einen Verlustnachweis oder eine Anzeige der Polizei, können die Beamten vom Verwarngeld absehen.

Der Verlust der Fahrzeugpapiere kann auch beim TÜV sowie beim An- und Abmelden zu Problemen führen. Ohne einen Fahrzeugschein, kann die Hauptuntersuchung nicht durchgeführt werden. Ohne Fahrzeugschien und Fahrzeugbrief ist das An- und Abmelden sowie der Verkauf und Halterwechsel von Fahrzeugen nicht möglich.

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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