In der Spielstraße parken: Ist das erlaubt?

Parken in der Spielstraße: Ist eine Strafe möglich?
Parken in der Spielstraße: Ist eine Strafe möglich?

In einer Spielstraße parken: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Ist in der Spielstraße das Parken verboten?

In einer Spielstraße herrscht ein Parkverbot. Diese Straßen sind für den motorisierten Verkehr gesperrt. In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Sie nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parken.

Welches Bußgeld droht bei Falschparken auf einer Spielstraße?

Für das Parken in einer echten Spielstraße droht ein Bußgeld von 55 Euro. Bei Behinderung anderer oder einer Parkdauer von mehr als 3 Stunden erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro. Zusätzlich besteht das Risiko, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Die erlaubte Geschwindigkeit für Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit, um die Sicherheit spielender Kinder zu gewährleisten.

Wo darf man in einer unechten Spielstraße parken?

Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Diese Parkflächen sind meist durch Markierungen auf dem Boden oder durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Näheres zu den Regelungen für Anwohner finden Sie hier.

Bußgeldtabelle: Falschparken in einer Spielstraße

VerstoßBußgeld
Parken in einer Spielstraße55 Euro
... mit Behinderung anderer70 Euro
... länger als drei Stunden70 Euro

Bußgeldtabelle: Falschparken in einem verkehrsberuhigtem Bereich

VerstoßBußgeld
Parken in verkehrsberuhigten Bereichen
außerhalb gekennzeichneter Flächen
10 Euro
... mit Behinderung anderer15 Euro
... länger als drei Stunden20 Euro
... länger als drei Stunden mit Behinderung anderer30 Euro

Darf ich in einer Spielstraße parken?

In einer echten Spielstraße ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen nicht erlaubt.
In einer echten Spielstraße ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen nicht erlaubt.

In einer echten Spielstraße ist das Parken nicht erlaubt. Diese wird durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1010-10 (Spielende Kinder erlaubt) gekennzeichnet.

Hier ist nicht nur das Parken, sondern zeitgleich auch das Befahren der Straße mit Kraftfahrzeugen untersagt. Lediglich das Schieben von Fahrrädern oder Motorrädern ist gestattet.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Spielstraßen keine Ausnahmen vor, was die Parkdauer betrifft. Das Parkverbot gilt uneingeschränkt, unabhängig davon, wie lange Sie dort parken oder halten möchten. Das heißt: Auch ein kurzes Halten zum Be- oder Entladen ist in echten Spielstraßen nicht erlaubt.

Unterschied zwischen Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich: Wo ist parken erlaubt?

Die Bezeichnungen Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber deutlich. Eine echte Spielstraße ist durch ein rundes rot-weißes Verbotsschild mit einem Zusatzzeichen gekennzeichnet und für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Sie ist ausschließlich für Fußgänger und spielende Kinder vorgesehen. Im Gegensatz dazu wird ein verkehrsberuhigter Bereich durch ein rechteckiges blau-weißes Schild mit spielenden Kindern markiert. Hier dürfen Fahrzeuge fahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit (etwa 7-10 km/h) einhalten und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Doch wie lange darf man in einer unechten Spielstraße parken? In der Regel ist das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen erlaubt. Diese Parkflächen sind durch weiße Fahrbahnmarkierungen oder andere deutliche Kennzeichnungen erkennbar. Außerhalb dieser speziell ausgewiesenen Bereiche gilt ein generelles Parkverbot. Sie können abseits der gekennzeichneten Flächen kurz zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen halten, solange Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden.

Unter Anlage 3 lfd. Nr. 12 der StVO heißt es dazu:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Falsches Parken in einer Spielstraße: Welches Bußgeld droht?

Sie müssen für das Parken in Spielstraßen gemäß StVO mit einem Bußgeld zwischen 55 und 70 Euro rechnen.
Sie müssen für das Parken in Spielstraßen gemäß StVO mit einem Bußgeld zwischen 55 und 70 Euro rechnen.

Verstoßen Sie gegen die Parkregeln und parken in einer Spielstraße, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Art und Dauer des Verstoßes. Doch was kostet Falschparken in der Spielstraße?

Für einen Verstoß gegen das Parkverbot in einer Spielstraße fallen folgende Sanktionen an.

  • Grundsätzliches Parken: 55 Euro
  • Parken mit Behinderung anderer: 70 Euro
  • Parken länger als 3 Stunden: 70 Euro

Im verkehrsberuhigten Bereich fallen die Bußgelder für Falschparker geringer aus:

  • Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen: 10 Euro
  • Parken mit Behinderung: 15 Euro
  • Parken länger als 3 Stunden: 20 Euro
  • Parken länger als 3 Stunden mit Behinderung: 30 Euro

Zudem besteht das Risiko, dass Fahrzeuge bei unerlaubtem Parken in der Spielstraße abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten betragen in der Regel bis zu 230 Euro, zuzüglich eventueller Zuschläge.

In einer echten Spielstraße zu parken, ist für Anwohner ebenso nicht erlaubt. Nur wenn das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ dies gestattet, ist das Parken vor der eigenen Einfahrt möglich. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf einen Stellplatz vor der eigenen Haustür oder auf spezielle Bewohnerparkplätze. Ein verkehrsberuhigter Bereich erlaubt das Parken für Anwohner, sowie für alle anderen Verkehrsteilnehmer in den gekennzeichneten Bereichen.

Video: Verkehrszeichen 325.1 „verkehrsberuhigter Bereich“

Was ist eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich und welche Vorschriften gelten dort? Mehr dazu im Video!
Was ist eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich und welche Vorschriften gelten dort? Mehr dazu im Video!

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach seinem erfolgreichen Jura-Studium in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Er erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2013. Als Autor auf punkte-flensburg.de informiert er Verbraucher über das Punktesystem in Deutschland.

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