Spielstraße: Erlaubte Geschwindigkeit gemäß StVO

In Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen hat der Fußgängerverkehr Priorität, während Fahrzeuge sich unterzuordnen haben. Dies soll für höhere Sicherheit und weniger Lärm in Wohngebieten sorgen und Kindern die Chance geben, gefahrlos auf der Straße zu spielen.

Spielstraße: Welche Geschwindigkeit ist hier erlaubt?
Spielstraße: Welche Geschwindigkeit ist hier erlaubt?

Damit dies möglich ist, gelten in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen besondere Vorschriften für Fahrzeugführer. Diese betreffen u. a. das Tempolimit in der Spielstraße. Welche Geschwindigkeit Sie hier maximal fahren dürfen, verraten wir im folgenden Ratgeber.

In Spielstraße geblitzt: Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Zu schnell gefah­rene km/hBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
bis 1030 €
11 - 1550 €
16 - 2070 €
21 - 25115 €1Hier prüfen **
26 - 30180 €1(1 Mo­nat)*Hier prüfen **
31 - 40260 €21 Mo­natHier prüfen **
41 - 50400 €21 Mo­natHier prüfen **
51 - 60560 €22 Mo­nateHier prüfen **
61 - 70700 €23 Mo­nateHier prüfen **
über 70800 €23 Mo­nateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur ein Fahrverbot verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Geschwindigkeit in der Spielstraße: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie schnell darf man in einer Spielstraße fahren?

In einer echten Spielstraße (Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1010-10) ist das Fahren mit einem Fahrzeug komplett verboten, weshalb sich hier hier die Frage nach der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gar nicht stellt. In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1), welcher umgangssprachlich ebenfalls häufig als „Spielstraße” bezeichnet wird, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Was bedeutet „Schrittgeschwindigkeit” in der Spielstraße? Wie viel km/h sind das?

Eine gesetzliche Definition für Schrittgeschwindigkeit existiert nicht, weshalb im Streitfall ein Gericht bestimmen muss, welches Tempo in einer Spielstraße angemessen ist. Vergangene Entscheidungen dieser Art fielen zum Teil recht unterschiedlich aus. So gab es Gerichte, die die Schrittgeschwindigkeit mit 7 km/h, 10 km/h oder sogar 15 km/h definierten.

Was passiert, wenn ich in einer Spielstraße geblitzt werde?

Hier gelten die üblichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Sind Sie in einer Spielstraße zu schnell, können demnach Bußgelder zwischen 30 und 800 Euro sowie eventuell Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote anfallen.

Video: Verkehrszeichen 325.1 „verkehrsberuhigter Bereich“

Alles Wichtige zum verkehrsberuhigten Bereich erfahren Sie auch im Video.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Spielstraße

In einer echten Spielstraße gilt kein Tempolimit, sondern ein generelles Fahrzeugverbot.
In einer echten Spielstraße gilt kein Tempolimit, sondern ein generelles Fahrzeugverbot.

Streng genommen ist die Frage „Wie schnell darf ich in einer Spielstraße fahren?” überflüssig. Denn eine echte Spielstraße wird durch das Zusatzzeichen 1010-10 in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 250 angezeigt. Hinter Letzterem verbirgt sich das Straßenschild, mit dem ein Fahrzeugverbot gekennzeichnet wird. In einer echten Spielstraße ist das Fahren mit einem Fahrzeug somit gar nicht erlaubt, weshalb hier auch keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist.

Allerdings wird der Begriff „Spielstraße” umgangssprachlich oft auch für den verkehrsberuhigten Bereich verwendet (Zeichen 325.1). Im Gegensatz zur echten Spielstraße ist hier das Fahren mit Fahrzeugen erlaubt und die Frage, was in einer solchen „Spielstraße” als maximale Geschwindigkeit vorgegeben ist, macht wieder Sinn.

Die Antwort darauf findet sich in Anlage 3 Abschnitt 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wo es unmissverständlich heißt:

Wer ein Fahrzeug [im verkehrsberuhigten Bereich] führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Verkehrsberuhigter Bereich: Was ist „zu schnell”?

Erlaubte Geschwindigkeit: Ein verkehrsberuhigter Bereich dient dazu, den Verkehr zu entschleunigen. Deshalb gilt hier Schrittgeschwindigkeit.
Erlaubte Geschwindigkeit: Ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) dient dazu, den Verkehr zu entschleunigen.

Sie wissen nun also, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Was heißt das aber konkret in km/h ausgedrückt? Leider existiert weder in der StVO noch in irgendeinem anderen Gesetzestext eine genaue Definition von „Schrittgeschwindigkeit”. Daher kann nicht exakt festgelegt werden, wie schnell Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich nun tatsächlich fahren dürfen.

Das ist umso verwirrender, wenn Sie von einem Blitzer in der „Spielstraße” erwischt werden. Denn das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung richtet sich danach, wie viel km/h Sie über dem erlaubten Tempolimit drüber waren. Doch wie lässt sich das bestimmen, wenn besagtes Tempolimit gar nicht konkret definiert ist?

In solchen Fällen müssen oft Gerichte bemüht werden. Diese haben dann zu entscheiden, was in einer „Spielstraße” als angemessene Geschwindigkeit bzw. als Schrittgeschwindigkeit gilt. Dass diese Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen können, zeigen vergangene Urteile:

  • Das OLG Köln (Az. VRS 68, 382), das OLG Brandenburg (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05) und das OLG Karlsruhe (Az. 1 Ss 159/03) definierten die Schrittgeschwindigkeit jeweils mit 7 km/h.
  • Laut dem OLG Hamm entspricht die Schrittgeschwindigkeit 10 km/h (VRS 6, 222).
  • Das Amtsgericht Leipzig legt die Schrittgeschwindigkeit auf großzügige 15 km/h fest.

Fest steht: Wenn Sie mit wenigstens 20 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich fahren, sind Sie eindeutig zu schnell. Geht es aber darum, ob Sie nun beispielsweise 20 km/h über dem Tempolimit drüber waren oder doch 21 km/h (was nicht nur Ihr Bußgeld erhöhen, sondern Ihnen auch einen Punkt bescheren würde), kann dies durchaus eine Streitfrage darstellen. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Quellen und weiterführende Links

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Spielstraße: Erlaubte Geschwindigkeit gemäß StVO
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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für punkte-flensburg.de. Sie verfasst Ratgeber zu Verkehrsverstößen und zum Bußgeldverfahren. Außerdem schreibt sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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