Verkehrsunterricht nach § 48 StVO: Nachschulung im Verkehrsrecht

Die Straßenverkehrsbehörde sowie Polizistinnen und Polizisten können Personen, die gegen das geltende Verkehrsrecht verstoßen oder eine mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln aufweisen, gemäß § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Teilnahme am Verkehrsunterricht verpflichten. Wer eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhält, muss dieser nachkommen.

Der Verkehrsunterricht wird bei Verstößen im Straßenverkehr oder mangelnder Kenntnis der Verkehrsregeln angeordnet.
Der Verkehrsunterricht wird bei Verstößen im Straßenverkehr oder mangelnder Kenntnis der Verkehrsregeln angeordnet.

In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, wann eine Vorladung zum Verkehrsunterricht ausgesprochen wird, wer eine Anordnung erhalten kann und in welcher Form die Verkehrsschulung stattfindet.

FAQ: Verkehrsunterricht kurz erklärt

Worum handelt es sich beim Verkehrsunterricht?

Beim Verkehrsunterricht nach § 48 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich um eine Nachschulung zur Verkehrssicherheit. Mit seiner Anordnung reagiert die Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei auf eine Missachtung der Verkehrsvorschriften.

Wer kann eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten?

Nicht nur Inhaber eines Führerscheins bzw. einer Fahrerlaubnis, die gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen werden möglicherweise verpflichtet. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht kann an alle erteilt werden, die am Straßenverkehr teilnehmen: Fußgängerinnen und Fußgänger oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Die einzige Bedingung ist, dass der Teilnehmer oder die Teilnehmerin mindestens 14 Jahre alt ist.

In welcher Form findet der Verkehrsunterricht statt?

Wie die Verkehrsschulung genau zu gestalten ist, wird von der StVO nicht vorgegeben. Lediglich der inhaltliche Fokus auf das Verkehrsrecht ist vorgeschrieben. . So kann der Verkehrsunterricht durch die Polizei oder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gehalten werden.

Verkehrsunterricht – Funktion und Bestimmung nach § 48 StVO

Die Verkehrsschulung kann als Gruppen- oder Einzelunterricht stattfinden.
Die Verkehrsschulung kann als Gruppen- oder Einzelunterricht stattfinden.

Gemäß § 48 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich beim Verkehrsunterricht nicht um eine Sanktion im eigentlichen Sinne, sondern um eine Maßnahme zu Lehr- bzw. Schulungszwecken, nämlich eine Verkehrsschulung. Hierzu gilt folgende Bestimmung:

Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.

§ 48 StVO

Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht kann von der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei sowohl bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften als auch bei mangelnder Kenntnis der Verkehrsregeln erteilt werden. Wann es genau zu einer Vorladung kommt, liegt dabei im Ermessen Behörde oder der Polizei.

Die Teilnahme an der Verkehrsschulung ist verpflichtend. Wer der Teilnahme-Pflicht keine Folge leistet, muss ein Bußgeld von 30 Euro zahlen.

Der Verkehrsunterricht dient der Verkehrserziehung dient. Er ist nicht für sehr grobe wie auch wiederholte Verkehrsverstöße oder Straften vorgesehen. In solchen schweren Fällen erfolgen Sanktionen z. B. in Form von einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis und gegebenenfalls einer MPU.

Der Verkehrsunterricht: Welche Inhalte werden vermittelt?

Die genauen Inhalte, die im Verkehrsunterricht vermittelt werden sollen, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und richten sich nach den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Alle Themen des Verkehrsrechts können behandelt werden. Das Ziel der Verkehrsschulung besteht darin, allen Anwesenden eine ausreichende Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln zu vermitteln und vor allem darüber aufzuklären, warum deren Einhaltung im Straßenverkehr so wichtig ist.

Es ist nicht vorgeschrieben, in welcher Form der Verkehrsunterricht durchgeführt werden soll. Die Verkehrsschulung kann sowohl als Gruppen- oder als Einzelunterricht stattfinden. Durchgeführt wird der Verkehrsunterricht von der Polizei oder einer qualifizierten Kraft der Straßenverkehrsbehörde.

Eine Bedingung zum Ablauf des Verkehrsunterrichts wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vorgegeben. So schreibt die VwV-StVO unter anderem vor, dass der Verkehrsunterricht am Wohnort stattfinden muss.

Wer kann eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten?

Jeder im  Straßenverkehr kann eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten.
Jeder im Straßenverkehr kann eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten.

Der Verkehrsunterricht beschränkt sich nicht nur auf Autofahrerinnen oder Autofahrer. Grundsätzlich können alle Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine Vorladung erhalten, sofern die Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei dies als notwendig erachtet, also auch Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrerinnen und Radfahrer.

Jugendliche können ebenfalls von der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei zur Teilnahme am Verkehrsunterricht verpflichtet werden, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind.

Quellen und weiterführende Links

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Verkehrsunterricht nach § 48 StVO: Nachschulung im Verkehrsrecht
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Über den Autor

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Theodora B.

Theodora arbeitete nach ihrem Abschluss in Germanistik und Romanistik (Schwerpunkt Französisch) mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg. Sie wurde 2023 Teil der punkte-flensburg.de-Redaktion und unterstützt das Team seitdem als Volontärin.