Falsches Parken und Halten – Wann Punkte in Flensburg drohen

Ein Knöllchen für unerlaubtes Halten oder Parken ist keine Seltenheit. Sind Sie beispielsweise in Zeitnot oder haben schlichtweg keine Lust, lange nach einem geeigneten Parkplatz zu suchen, dann haben Sie sicherlich auch schon einmal die Schilder zum Parkverbot missachtet und Ihr Fahrzeug trotzdem abgestellt.

Richtiges Parken und Halten will gelernt sein.
Richtiges Parken und Halten will gelernt sein.

Was einige Kraftfahrer als Kavaliersdelikt ansehen, kann jedoch unter Umständen zu einer Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Dementsprechend drohen entsprechende Sanktionen, wenn Sie sich einfach über Halteverbotsschilder hinwegsetzen.

Doch wo liegen eigentlich die Unterschiede zwischen Halten und Parken? Wann ist das Parken auf einem Behindertenplatz erlaubt? Und vor allem: Können Punkte in Flensburg fällig werden, wenn falsch gehalten oder geparkt wird? Diese Fragen sollen in folgendem Ratgeber und in den Auszügen aus dem Bußgeldkatalog geklärt werden.

Spezifische Ratgeber zum Thema Parken

Aktueller Bußgeldkatalog Halten

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Hal­ten an eng­en bzw. un­über­sicht­lichen Stel­len, in schar­fen Kur­ven, auf Be­schleuni­gungs- oder Ver­zöge­rungs­strei­fen, im Be­reich von Fuß­gänger­über­wegen oder Bahn­über­gäng­en oder an Stel­len, an denen es durch Mar­kie­rung­en, Licht­zei­chen oder Verkehrs­schil­der ver­bo­ten ist20 €
... mit Be­hin­de­rung35 €
Hal­ten vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt10 €
Hal­ten in zwei­ter Rei­he55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... mit Ge­fähr­dung80 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Nicht platz­spa­rend hal­ten10 €
Un­be­rechtig­tes Hal­ten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht20 €
Hal­ten im Fahr­­raum von Schie­nen­­fahr­zeu­gen20 €
... mit Be­hin­de­rung30 €
Un­be­rechtig­tes Hal­ten auf Schutz­­strei­fen für den Rad­verkehr55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... mit Ge­fähr­dung80 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Un­be­rechtig­tes Hal­ten an Bus­halte­stel­len oder auf Bus­fahr­strei­fen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
... mit Ge­fähr­dung80 €
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €

Aktueller Bußgeldkatalog Parken

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Par­ken an un­über­­­sicht­li­chen Stra­ßen­­­­stel­len, in schar­fen Kur­ven, auf Fuß­­gän­­­ger­über­­­wegen, 5 Me­ter vor bzw. 10 Me­ter nach Licht­­­­zei­chen oder im Halte­­­ver­bot35 €
... mit Be­hin­de­rung55 €
... län­ger als ei­ne Stun­de55 €
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung55 €
Park­en auf Geh-, Rad- oder Rad­schnell­we­gen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... län­ger als ei­ne Stun­de70 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung80 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Ge­fähr­dung80 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Par­ken an ei­ner Eng­stel­le mit Be­hin­de­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen100 €1
Par­ken vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt55 €
… mit Be­hin­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen100 €1
Par­ken auf ei­ner Sperr­flä­che25 €
... mit Be­hin­de­rung25 €
… län­ger als 15 Mi­nu­ten30 €
… län­ger als 15 Mi­nu­ten mit Be­hin­de­rung35 €
Par­ken in zwei­ter Rei­he55 €
... mit Be­hin­de­rung80 €1
... mit Ge­fähr­dung90 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung110 €1
… län­ger als 15 Mi­nu­ten85 €1
… län­ger als 15 Mi­nu­ten mit Be­hin­de­rung90 €1
Un­zu­lässi­ges Par­ken in ei­ner ver­kehrs­be­ruhig­ten Zo­ne10 €
... mit Be­hin­de­rung15 €
… län­ger als drei Stun­den20 €
… län­ger als drei Stun­den mit Be­hin­de­rung30 €
Par­ken vor Grund­­­­stücks­ein- und -aus­­­fahr­ten, 5 Me­ter vor ei­ner Kreu­­zung oder Ein­mün­dung, im Be­reich von Taxi­­­­stän­den, vor und hin­ter Andreas­­­­kreuzen oder ü­ber ei­nem Schacht­­­deckel10 €
... mit Be­hin­de­rung15 €
… län­ger als drei Stun­den20 €
… län­ger als drei Stun­den mit Be­hin­de­rung30 €
Par­ken oh­ne Park­­­schei­be oder Park­­­schein bzw. Über­schrei­tung der Park­­­dau­er
... um 30 Mi­nu­ten20 €
... um ei­ne Stun­de25 €
... um zwei Stun­den30 €
... um drei Stun­den35 €
... um mehr als drei Stun­den40 €
Par­ken auf ei­nem Schwer­be­hin­der­ten­park­platz55 €
Nicht platz­spa­rend par­ken10 €
Park­lü­cken­dieb­stahl10 €
Par­ken in ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
… län­ger als 3 Stun­den70 €
Ver­sper­ren des Ab­fahrts­we­ges ei­nes an­de­ren Kfz durch das Par­ken oder Ab­stel­len Ihr­es Fahr­zeu­ges20 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken in ei­ner Not­halte- oder Pan­nen­bucht25 €
Par­ken in ei­nem ge­schüt­­z­ten Be­reich wäh­rend nicht zu­ge­las­­se­ner Zei­ten mit ei­nem Kfz über 7,5 Ton­nen oder ei­nem An­­­hän­ger über 2 Ton­nen30 €
Par­ken ei­nes An­­­hän­gers oh­ne Zug­­­fahr­­zeug (län­ger als zwei Wo­chen)20 €
Par­ken im Fahr­raum von Schie­nen­fahr­zeu­gen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
Par­ken auf Auto­­­­bah­nen oder Kraft­­­fahr­­­­stra­ßen70 €1
Par­ken an Stel­len, an de­nen das Hal­ten ver­bo­ten ist25 €
... mit Be­hin­de­rung40 €
… län­ger als ei­ne Stun­de40 €
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung50 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken an Halt­e­stel­len und auf Bus­­sonder­­fahr­strei­fen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
... mit Ge­fähr­dung80 €
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €
… län­ger als 3 Stun­den70 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Be­hin­de­rung80 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Ge­fähr­dung80 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Sach­be­schä­di­gung100 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken auf ei­nem Park­­platz für E-Fahr­­zeuge55 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken auf ei­nem Park­­platz für Car­sha­ring-Fahr­­zeu­ge55 €
Ge­fähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer beim Ein- oder Aus­stei­gen40 €
… mit Sach­be­schä­di­gung50 €

Bußgeldrechner Halten und Parken

Parken und Halten: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Inwiefern unterscheiden sich Halten und Parken?

An dieser Stelle lesen Sie, wo die Unterschiede zwischen Parken und Halten liegen.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn ich ordnungswidrig gehalten habe?

Worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie die Vorschriften zum Halten ignoriert haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wie kann verkehrswidriges Parken geahndet werden?

Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, womit Sie bei Parkverstößen rechnen müssen.

Mehr zum Halten und Parken – im Video

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.

Spezifische Ratgeber zum Thema Halten

Die Unterschiede zwischen Halten und Parken

Hier gilt ein eingeschränktes Halteverbot.
Hier gilt ein eingeschränktes Halteverbot.

Einige Autofahrer sind unsicher, was das Parken oder Halten angeht. Manche meinen sogar, es gäbe keinen Unterschied. Doch ab wann haben Sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht nur gehalten, sondern geparkt? Die folgenden Definitionen zeigen auf, dass es sich bei Parken und Halten um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt.

Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO gilt Folgendes:

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.“

In der Regel ist es Ihnen als Kraftfahrer überall erlaubt, zu halten, außer es herrscht ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot. Die Aktion muss jedoch auf freiwilliger Basis geschehen.

Bei Stau, stockendem Verkehr, an einem Bahnübergang oder einer roten Ampel haben Sie die Pflicht bzw. sind gezwungen, Ihr KFZ anzuhalten. Beim Parken gilt ebenfalls, dass Sie Ihr KFZ aus freien Stücken abstellen müssen. Der eigentliche Unterschied besteht in der Zeit, was die StVO zum Parken verdeutlicht:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Stellen Sie Ihr Fahrzeug also für unbestimmte Zeit ab und befinden sich drei Minuten oder länger außerhalb des KFZ, dann parken Sie. Behalten Sie Ihr Auto jedoch in der gesamten Zeit im Blickfeld, dann halten Sie.

Zudem zählt das ledigliche Aussteigen nicht direkt als Verlassen des Fahrzeuges. Erst wenn Sie dieses nicht mehr sehen können und im Notfall nicht in der Lage wären, es zu entfernen, haben Sie geparkt. Sollte sich jedoch ein weiterer Mitfahrer im Auto befinden, der diesen Job übernehmen könnte, liegt kein Verlassen des Fahrzeuges vor.

Orientieren Sie sich stets an der Drei-Minuten-Regelung. Befinden Sie sich bereits länger als drei Minuten außerhalb des Fahrzeuges bzw. bleiben länger als drei Minuten im abgestellten Fahrzeug sitzen, dann parken Sie.

Welche Sanktionen drohen?

Gerade in der Großstadt gehört der Kampf um den Parkplatz zum alltäglichen Geschehen. In der Regel kommt es lediglich zu einem Bußgeld bei falschem Parken. Es existieren jedoch durchaus Vergehen, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden.

Die Parkplatzsuche in der Großstadt endet nicht selten mit einem Knöllchen.
Die Parkplatzsuche in der Großstadt endet nicht selten mit einem Knöllchen.

Beispielsweise durch das Parken auf Gehwegen, im absoluten Halteverbot oder in Grundstücks­einfahrten können andere Verkehrsteilnehmer nicht nur behindert, sondern auch gefährdet werden. Aus diesem Grund kommen saftige Strafen auf Falschparker zu.

Positionieren Sie Ihr KFZ nicht platzsparend und nehmen dabei keine Rücksicht auf andere, dann kommt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro auf Sie zu.

In Deutschland werden übrigens die meisten Knöllchen für das Parken im Parkverbot verteilt. Meist geht es in solchen Fällen lediglich um ein Verwarnungsgeld, seit dem 9. November 2021 können jedoch Bußgelder bis zu 110 Euro für Parkverstöße fällig werden. Auch Punkte in Flensburg liegen im Bereich des Möglichen.

Wenn Sie beispielsweise an Engstellen parken und dadurch eine mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen darstellen, kassieren Sie dafür ein Bußgeld von 100 Euro und bekommen zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten bringt in der Regel ein Bußgeld von 55 Euro mit sich. Geht damit jedoch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen einher, dann erhöht sich der Betrag schnell auf 100 Euro und ein Punkt in Flensburg kommt ebenfalls dazu. Haben Sie auf der Autobahn geparkt, dann geht es um 70 Euro und einen Punkt.

Verkehrszeichen: Halteverbot und Parkverbot

Um ein Knöllchen zu vermeiden, sollten Sie sich stets an den Verkehrszeichen zum Parken und Halten orientieren. Ein rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr bringt nicht nur für andere Verkehrsteilnehmer Vorteile mit sich, sondern auch für Sie selbst.

Normalerweise können Sie den rechten Seitenstreifen nutzen, wenn Sie kurz anhalten bzw. Ihr Fahrzeug für eine längere Zeit abstellen möchten. In Ausnahmesituationen können Sie Ihr KFZ auch an der linken Seite abstellen, z. B. wenn sich an der rechten Seite Schienen befinden oder es sich um eine Einbahnstraße handelt. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gilt übrigens ein absolutes Halteverbot, welches ein Bußgeld nach sich zieht.

Im Zweifelsfall können Sie sich an die vorhandenen Parkverbot-Schilder und Halteverbot-Zeichen halten. Die Bedeutung dieser Schilder wird von vielen Kraftfahrern oft falsch verstanden, weshalb beispielsweise das Delikt „Parken im eingeschränkten Halteverbot“ viel öfter vorkommt, als eigentlich nötig. An einem Halteverbotsschild dürfen Sie Ihr Auto außerdem teilweise bis zu zehn Metern davor nicht abstellen, wenn es dadurch verdeckt werden würde.

Im Kreisverkehr herrscht Halteverbot.
Im Kreisverkehr herrscht Halteverbot.

Wann herrscht sonst noch Halteverbot? Folgende Schilder geben Aufschluss darüber:

  • Kreisverkehr
  • Halteverbotszone
  • Feuerwehrzufahrt
  • Vorfahrt gewähren
  • Andreaskreuz
  • Pfeilmarkierungen (Halteverbot mit Pfeil)
  • eingeschränktes/absolutes Halteverbot
Außerdem werden einige Parkverbotsschilder in ihrer Bedeutung von vielen Autofahrern missverstanden oder schlichtweg übersehen. Doch Vorsicht: Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr KFZ parken, obwohl ein absolutes Halteverbot herrscht, ohne dass „Parken-Verboten-Schilder“ Sie darauf hinweisen! Nicht immer braucht es ein Parkverbotsschild, um ein absolutes Parkverbot zu kennzeichnen.

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Ausweis ist ebenfalls nicht in jeder Situation verboten. Wenn Sie nur halten und nicht parken (weniger als drei Minuten und in Sichtweite des Fahrzeuges), dann kann Ihr Auto nicht abgeschleppt werden. Sollte jedoch ein Fahrer mit Behindertenausweis den Platz benötigen, müssen Sie diesen umgehend räumen.

Ihr Auto wegen einem Umzug im Halteverbot abzustellen, ist nicht erlaubt. Genauso wenig dürfen Sie sich wegen einem Umzug einen Parkplatz in Eigenregie reservieren und dort dauerparken.

Haben Sie die Parkzeit überschritten?

Haben Sie es geschafft, Ihr Auto abzustellen, ohne einem Schild zum Halteverbot oder einem Schild zum Thema „Parken verboten“ in die Quere zu kommen, dann ist dies noch lange keine Garantie, dass Sie ohne ein Bußgeld aus der Sache herauskommen. Überschreiten Sie die erlaubte Parkzeit, dann kann es erneut teuer für Sie werden.

Was viele Autofahrer nicht wissen, ist, dass es mehr kostet, die Parkdauer zu überschreiten, als keinen Parkschein zu kaufen. Die höchsten Bußgelder werden übrigens fällig, wenn Sie in zweiter Reihe parken und es dadurch zu einer Sachbeschädigung kommt. Diese Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 110 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Falsches Parken und Halten – Wann Punkte in Flensburg drohen
Loading...

Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.