Behindertenparkausweis: Rechte, Voraussetzungen und Beantragung

Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind im Alltag häufig auf ein eigenes Auto angewiesen. Damit diese bei Erledigungen nicht unnötig weite Strecken zurücklegen müssen, können diese durch einen Schwerbehindertenparkausweis Parkerleichterungen erhalten.

Nur mit einem Behindertenparkausweis darf ein Sonderparkplatz für Schwerbehinderte genutzt werden.
Nur mit einem Behindertenparkausweis darf ein Sonderparkplatz für Schwerbehinderte genutzt werden.

Doch wer bekommt einen Behindertenparkausweis? Welche Anforderungen müssen dafür erfüllt sein? Müssen Sie den Parkausweis für Behinderte beantragen? Was gilt es beim Parken mit Schwerbehindertenausweis zu beachten? Welche Rolle spielt die Farbe des Parkausweises? Und was droht, wenn Sie ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parken? Antworten auf diese und weiterer Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog zum Behindertenparkplatz

VerstoßBußgeld
Par­ken auf einem Be­hin­derten­park­platz ohne Be­hinder­ten­park­aus­weis55 €

Behindertenparkausweis: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wozu berechtigt ein Behindertenparkausweis?

Ein Parkausweis für Schwerbehinderte gewährt Sonderrechte beim Parken. So ist etwa zum Parken auf einem Behindertenparkplatz ein solcher Ausweis notwendig. Zudem berechtigt diese zum kostenfreien Parken in Bereich der Parkraumbewirtschaftung.

Wie viel Prozent Behinderung ist für einen solchen Parkausweis vorliegen?

Der Grad der Behinderung ist beim Parkausweis nicht das Hauptkriterium. Stattdessen kommt es vor allem auf die anerkannten Merkzeichen an. Um den Antrag für den Behindertenparkausweis zu stellen, muss in der Regel entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegen. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Was droht, wenn man ohne Parkausweis für Schwerbehinderte einen Behindertenparkplatz nutzt?

Verfügen Sie nicht über einen Ausweis für den Behindertenparkplatz, dürfen Sie diesen nicht nutzen. Ein Verstoß gegen diese Verkehrsregel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro nach sich zieht.

Orangener oder blauer Parkausweis für Schwerbehinderte: Welche Vorteile bieten sie?

Parken mit dem Behindertenausweis: Für das Auto benötigen Sie einen eigenen Ausweis.
Parken mit dem Behindertenausweis: Für das Auto benötigen Sie einen eigenen Ausweis.

Bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung können betroffene Personen Nachteilsausgleiche erhalten, die eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und mehr Selbstbestimmung ermöglichen sollen. Ein entsprechender Anspruch ist dabei durch einen Schwerbehindertenausweis zu belegen. Allerdings berechtigt ein solcher Schwerbehindertenausweis nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz, denn dafür ist ein spezieller Parkausweis notwendig.

Dabei ermöglicht der blaue EU-Behindertenparkausweis allerdings nicht nur das Parken auf Parkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol, sondern bringt noch weitere Parksonderrechte. So dürfen Besitzer, die über einen solchen Ausweis für den Behindertenparkplatz verfügen ihr Fahrzeug auch noch unter folgenden Voraussetzungen abstellen:

  • im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für maximal 3 Stunden (Parkscheibe notwendig)
  • in der Fußgängerzone während der Ladezeit
  • im verkehrsberuhigten Bereich (ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer)
  • kostenlos im Bereich der Parkraumbewirtschaftung

Neben dem blauen Behindertenparkausweis, welcher in der gesamten EU und einigen anderen Staaten Europas gilt, gibt es auch noch einen orangefarbenen Parkausweis. Dieser ist ausschließlich in Deutschland gültig und geht ebenfalls mit den Sonderrechten aus der vorangegangenen Auflistung einher. Allerdings ist mit dem orangenen Behindertenausweis das Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz nicht gestattet.

Parkausweis für Behinderte: Welche Voraussetzungen gelten?

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B: Parken auf dem Behindertenparkplatz dürfen Sie damit nicht.
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B: Parken auf dem Behindertenparkplatz dürfen Sie damit nicht.

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann ein Behindertenparkausweis den Alltag erleichtern. Doch kann jeder, der über einen Schwerbehindertenausweis verfügt, diesen Parkausweis erhalten?

Um einen Behindertenparkausweis zu beantragen, müssen sich die betroffenen Personen in ihrem Wohnort an die zuständige Behörde wenden. Meist handelt es sich dabei um das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt. Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen sie zudem einen Nachweis über die vorliegende Behinderung erbringen. Dafür bietet sich grundsätzlich der Schwerbehindertenausweis an. Für den EU-Behindertenparkausweis ist dem Antrag außerdem ein aktuelles Passbild beizulegen.

Nach dem Eingang der Unterlagen prüft die Behörde, ob die Voraussetzungen für die Ausgabe eines Schwerbehindertenparkausweises erfüllt sind. So muss für den blauen EU-Parkausweis zusätzlich zum Grad der Behinderung in der Regel entweder das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) anerkannt sein. Berechtigt sind zudem Personen mit Contergan-Schädigung sowie Menschen mit vergleichbaren Behinderungen.

Für die Beantragung des orangenen Schwerbehindertenparkausweises gelten folgende Voraussetzungen:

  • Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und Grad der Behinderung von mindestens 80 wegen Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
  • Merkzeichen G und B und Grad der Behinderung von mindestens 70 wegen Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mindestens 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60
  • doppeltes Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und Auswirkungen auf die Gehfähigkeit

Die Ausstellung des Behindertenparkausweises erfolgt kostenlos. Außerdem können etwa Eltern, Kinder oder Ehepartner des Schwerbehinderten den Parkausweis nutzen, solange die betroffene Person mitfährt, da dieser personenbezogen ist. Gleichzeitig kann aber jedes Fahrzeug verwendet werden.

Behindertenparkausweis nicht vorhanden: Drohen Sanktionen?

Ohne Parkausweis für Behinderte kann schnell ein Bußgeld drohen.
Ohne Parkausweis für Behinderte kann schnell ein Bußgeld drohen.

Wer ohne den notwendigen Parkausweis für Behinderte von möglichen Sonderrechten Gebrauch macht, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Gesetzgeber bewertet solche Parkverstöße als Ordnungswidrigkeit, weshalb sich die Sanktionen für das Fehlverhalten aus dem Bußgeldkatalog ergeben.

So müssen Autofahrer, die ohne blauen Behindertenparkausweis auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte parken, mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen für diesen Verstoß nicht.

Übrigens! Das Halten auf einem Behindertenparkplatz ist grundsätzlich auch ohne einen speziellen Parkausweis gestattet. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie diesen bei Bedarf umgehend freimachen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.

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