Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer: Was Sie beachten müssen

Zeugnisverweigerungsrecht: Wurden Angehörige geblitzt, dürfen Sie als Fahrzeughalter Ihre Aussage zur Identität des Fahrers verweigern.
Zeugnisverweigerungsrecht: Wurden Angehörige geblitzt, dürfen Sie als Fahrzeughalter Ihre Aussage zur Identität des Fahrers verweigern.

FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer

Was ist das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht?

Mit dem Begriff „Zeugnisverweigerungsrecht“ ist gemeint, dass Sie in bestimmten Fällen befugt sind, Ihre Aussage zu verweigern (vor Gericht, bei einer Polizeivernehmung etc.). Das trifft bspw. zu, wenn einer Ihrer Angehörigen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beschuldigt wird und Sie die Person nicht belasten möchten. Mehr zur Zeugnisverweigerung und dem dazugehörigen Zeugenfragebogen finden Sie hier.

Für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht bei Blitzer-Angelegenheiten?

Grundsätzlich ist in Bezug auf Blitzer das Zeugnisverweigerungsrecht nur zulässig, wenn ein naher Verwandter von Ihnen betroffen ist. Das können gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) z.B. Ehegatten und Lebenspartner (auch geschiedene bzw. getrennte) oder Verlobte sein. Verwandte bis zum dritten sowie verschwägerte Personen bis zum zweiten Grad zählen ebenfalls dazu.

Drohen Ihnen Konsequenzen, wenn Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Nein. In der Regel müssen Sie keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Das ist lediglich der Fall, sollten Sie Falschaussagen treffen und sich dadurch strafbar machen. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Ein Bekannter wurde geblitzt: Ihr Zeugnisverweigerungsrecht im Überblick

Sie haben unter anderem ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn das Blitzerfoto Ihren Verwandten zeigt.
Sie haben unter anderem ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn das Blitzerfoto Ihren Verwandten zeigt.

Anders als das Aussageverweigerungsrecht – was nur bei Strafverfahren gegen Sie in Frage kommt – erlaubt Ihnen die Zeugnisverweigerung, als Zeuge keine eigene Aussage machen zu müssen. 

Das Gericht gestattet diese Möglichkeit in Bezug auf Blitzer immer dann, wenn Verwandte von Ihnen in einen Fall involviert sind. Wurde bspw. Ihr Sohn geblitzt, greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Bei Blitzer betreffenden Angelegenheiten müssen Sie also generell keine Angehörigen durch eine Aussage belasten.

Als Fahrzeughalter können Sie allerdings beauftragt werden, einen Zeugenfragebogen auszufüllen.

Der Zeugenfragebogen 

Zeugenfragenbogen beim Blitzer-Verfahren: Ihr Zeugnisverweigerungsrecht befreit Sie nicht vom Ausfüllen der Dokumente.
Zeugenfragenbogen beim Blitzer-Verfahren: Ihr Zeugnisverweigerungsrecht befreit Sie nicht vom Ausfüllen der Dokumente.

Einen Zeugenfragebogen erhält in der Regel der Fahrzeughalter. Der Bogen selbst dient dazu, den Fahrer eines geblitzten Fahrzeugs zu ermitteln. Das wird immer dann erforderlich, sollte jemand anderes als der Halter selbst mit dem Fahrzeug zu jenem Zeitpunkt unterwegs gewesen sein und diese Person kann auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifiziert werden.

Sie sind immer verpflichtet, das Dokument auszufüllen und wieder an die zuständige Behörde zurückzuschicken. Ignorieren Sie die Aufforderung, kann die Polizei mitunter weitere Ermittlungen einleiten. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, alle der gefragten Details anzugeben.

Diese Vorgehensweise können Sie sich merken:

  • Sie sollten in jedem Fall alle Fragen beantworten, die Ihre persönlichen Angaben betreffen.
  • Falschaussagen haben rechtliche Folgen, also sollten Sie nie einen falschen Fahrer angeben. Es kann daher empfehlenswert sein, das Feld stattdessen freizulassen.
  • Sind Sie sich unsicher, was bestimmte Fragen von Ihnen verlangen oder welche Antwort Sie geben sollen, ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt hinzu.

Wichtig: Seien Sie sich bewusst, dass Sie allein mit dem Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht bei etwaigen Blitzer-Angelegenheiten weitere Untersuchungen provozieren und den Fokus auf Ihre Angehörigen lenken können. Denn auch die Beamten wissen, dass Sie das Recht nur bei nahen Verwandten nutzen dürfen.

Konsequenzen Ihrer Zeugnisverweigerung beim Blitzer: Wann besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht?

Ist kein naher Verwandter (Kind, Geschwister etc.) beteiligt, gilt auch kein Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer.
Ist kein naher Verwandter (Kind, Geschwister etc.) beteiligt, gilt auch kein Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer.

Nutzen Sie Ihr Recht der Zeugnisverweigerung in laufenden Blitzer-Verfahren, gibt es grundsätzlich für Sie keine weiteren Folgen. Konsequenzen können hier lediglich auf den tatsächlich geblitzten Fahrer zukommen, wenn dieser innerhalb der laut § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gültigen dreimonatigen Verjährungsfrist ermittelt wird.

Je nach Geschwindigkeitsverstoß können das bspw. ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und mitunter ein Fahrverbot sein. Andernfalls kann die Ordnungswidrigkeit verjähren, weil es für die Behörde ohne Fahrerermittlung unmöglich ist, einen Bußgeldbescheid auszustellen.

Eine Ausnahme stellen Falschaussagen dar (z.B. die Angabe eines falschen Fahrers), weil Sie damit vorsätzlich eine in § 153 des Strafgesetzbuches (StGB) aufgeführte Straftat begehen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer kann allerdings in einigen Fällen auch eingeschränkt sein. Das trifft gemäß § 160a der StPO zu, wenn Sie als Zeuge einer schweren Straftat eine zentrale Rolle für deren Aufklärung einnehmen (z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der zu einem Unfall führt).

Grundsätzlich gilt, dass eine Zeugnisverweigerung immer dann zulässig ist, falls es sich bei der schuldtragenden Partei um nahe Angehörige handelt. Wurde nur ein Freund oder Bekannter beim Fahren mit Ihrem Auto geblitzt, greift das Recht nicht

Quellen und weiterführende Links

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Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer: Was Sie beachten müssen
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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold verstärkt seit 2024 die Redaktion von punkte-flensburg.de. Zuvor erwarb er Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Als Redakteur schreibt er vorwiegend über Themen wie Bußgeldverfahren und etwaige Verstöße im Straßenverkehr.

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