Dürfen Blitzer im Auto eingebaut sein?

Wer sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr leistet, muss seit dem 28. April mit strengeren Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. An diesem Tag trat die reformierte Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Um dem jeweiligen Verkehrssünder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot aufbrummen zu können, müssen die Polizeibeamten ihn jedoch erst einmal bei einem Tempoverstoß erwischen.

Nicht selten ist ein Blitzer im parkenden Auto am Straßenrand versteckt.
Nicht selten ist ein Blitzer im parkenden Auto am Straßenrand versteckt.

Dabei können sie auf diverse Blitzer und Messgeräte zurückgreifen. Diese sind entweder fest installiert oder werden mobil am Straßenrand aufgestellt. Teilweise setzen die Beamten auch Blitzer ein, die im Auto versteckt sind, um Raser zu überführen. Ob solch ein „fahrender Blitzer“ erlaubt ist und wie sich das Ganze verhält, wenn sich das Messgerät in einem parkenden Kfz befindet, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Blitzer im Auto: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Dürfen Blitzer aus einem parkenden Auto zuschlagen?

Ja. Es ist nicht verboten, einen Blitzer im Auto zu platzieren, um so Raser auf frischer Tat zu ertappen.

Ist eine Geschwindigkeitsmessung aus fahrendem Auto erlaubt?

Ja, dieses Verfahren kommt vor allem auf der Autobahn öfter zum Einsatz. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Videonachfahrsystemen.

Welcher Toleran‌zabzug muss stattfinden, wenn fahrende Blitzer zum Einsatz kamen?

Wurde Ihr Geschwindigkeitsverstoß von einem Blitzer aus fahrendem Auto aufgenommen, liegt die abzuziehende Toleranz bei 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. bei 5 Prozent vom Messergebnis (über 100 km/h).

Aus fahrendem Auto geblitzt: Ist das rechtens?

Dürfen Blitzer aus dem fahrenden Auto heraus zuschlagen?
Dürfen Blitzer aus dem fahrenden Auto heraus zuschlagen?

Bei einem sogenannten „Blitzerauto“ handelt es sich normalerweise um ein ziviles Kraftfahrzeug, in dem die Polizei auf die Jagd nach Rasern geht. In diesem Fall ist der entsprechende Blitzer bereits im Auto installiert. Ohne einen Blitz auszulösen, können die Beamten mit diesem Messgerät Tempoverstöße aufdecken. Dieses Prozedere wird allgemein als Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bezeichnet und funktioniert folgendermaßen:

  • Ein spezielles Videonachfahrsystem verbindet den Tachometer des Fahrzeugs mit einem Videobild.
  • Sobald die Polizisten einen vermeintlichen Temposünder ins Visier genommen haben, können sie seine Geschwindigkeit feststellen, indem sie hinter ihm herfahren.
  • Die Messung erfolgt dann anhand der Angabe auf dem Tacho des Blitzerautos. Es wird hierbei also kein „Blitzerfoto“ angefertigt, sondern ein Video, welches als Beweismittel für die Geschwindigkeitsüberschreitung fungiert.

Wichtig: Damit der „fahrende Blitzer“ im Auto der Beamten ein korrektes Ergebnis liefern kann, sollte der Abstand zwischen den beiden Kfz möglichst kurz und gleichbleibend sein. Auch der Abschnitt, auf dem die Messung vorgenommen wird, sollte so lang und gerade wie möglich sein. Zu guter Letzt ist ein geeichter Tacho Vorschrift. Bei einem fahrenden Blitzer im Auto beträgt der vorgeschriebene Toleranzabzug im Übrigen 5 km/h (Tempo unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (Tempo über 100 km/h), um einen Ausgleich für geringe Messungenauigkeiten zu schaffen.  

Was besagt das Gesetz zu parkenden Blitzerautos?

In Deutschland existiert kein Gesetz, welches die zuständigen Beamten dazu verpflichtet, das entsprechende Geschwindigkeitsmessgerät sichtbar aufzustellen. Es ist daher gestattet, einen Blitzer im Auto zu verstecken, welches am Straßenrand abgestellt ist.

Um kein verfälschtes Ergebnis zu riskieren, sollte die Technik im Fahrzeuginneren jedoch den Vorschriften entsprechend aufgebaut sein. Möchten Sie es vermeiden, von einem Blitzer im Auto abgelichtet zu werden, sollten Sie sich als Kraftfahrer stets an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten.

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.