Abstand nicht eingehalten – Wann kommt es zu Punkten in Flensburg?

Missachten Sie den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug vor Ihnen, dann kann es schnell zu einem Unfall kommen. Wenn Ihr Vordermann beispielsweise plötzlich ohne ersichtlichen Grund abbremsen muss, kann es sein, dass der Bremsweg zu kurz ist und es kommt zu einem Auffahrunfall.

Um Unfälle zu vermeiden, muss der vorgeschriebene Abstand stets eingehalten werden.
Um Unfälle zu vermeiden, muss der vorgeschriebene Abstand stets eingehalten werden.

Bußgeldkatalog: Nicht genug Abstand gelassen

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Abstand nicht einge­halten bei weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Sach­beschä­digung35 €
... bei mehr als 80 km/h
+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand75 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand160 €1Hier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €1Hier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €1Hier prüfen **
... bei mehr als 100 km/h
+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand75 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand160 €21 Mo­natHier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €22 Mo­nateHier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €23 Mo­nateHier prüfen **
... bei mehr als 130 km/h
+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand180 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €21 Mo­natHier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €22 Mo­nateHier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand400 €23 Mo­nateHier prüfen **

Bußgeldrechner: Abstandsverstoß berechnen

Abstand: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchen Abstand muss ich innerorts einhalten?

Da innerhalb geschlossener Ortschaften normalerweise nicht schneller gefahren wird als 50 km/h, liegt der einzuhaltende Mindestabstand in der Regel bei 15 Metern. Dies entspricht in etwa drei Pkw-Längen.

Welcher Abstand ist außerorts maßgeblich?

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Faustregel „Abstand gleich halber Tacho“. Sind Sie beispielsweise mit 100 km/h unterwegs, sollte der Sicherheitsabstand dementsprechend bei 50 Metern liegen.

Was kommt auf mich zu, wenn ich nicht genug Abstand halte?

Wie Abstandsverstöße geahndet werden, verrät Ihnen diese Tabelle.

Video: Welcher Mindestabstand ist einzuhalten?

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie beim Fahren halten müssen.

Abstand nicht eingehalten? Was kann auf Sie zukommen?

Einige Autofahrer sind sich nicht im Klaren, welcher Gefahr Sie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer aussetzen, wenn Sie den vorgeschriebenen Abstand nicht einhalten. Steht dies auch noch im Zusammenhang mit wiederholtem Blinken oder dem Betätigen der Lichthupe, um das Fahrzeug vor Ihnen zur Seite zu drängen, ist das Unfallrisiko sogar noch höher, da der Vorausfahrende durch Ihr Verhalten unter Druck gesetzt und abgelenkt wird.

Deshalb gilt vor allem für Drängler: Der Sicherheitsabstand muss in jedem Fall eingehalten werden! Ansonsten werden Punkte in Flensburg fällig, bzw. wenn Sie Glück haben lediglich ein Bußgeld. Der Abstand muss nicht ohne Grund unbedingt eingehalten werden. Laut Bußgeldkatalog wird zu dichtes Auffahren mit strengen Sanktionen geahndet.

Weitere Ratgeber über Vorschriften zum Abstand

 

Abstand innerhalb geschlossener Ortschaften

Innerorts und außerorts gilt ein anderer Sicherheitsabstand.
Innerorts und außerorts gilt ein anderer Sicherheitsabstand.

Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unterschiedliche Vorschriften zum Sicherheitsabstand. Der Mindestabstand zum nächsten Auto berechnet sich innerorts aus der Strecke, die Sie in einer Sekunde zurückgelegt haben. Dies bedeutet einen Abstand von 15 Metern bzw. drei Pkw-Längen bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h.

Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es öfter vor, dass die Geschwindigkeit verringert werden muss, weil Fußgänger die Straße überqueren oder der Ball spielender Kinder in den Verkehr geraten ist. In diesem Fall ist es nur legitim, abzubremsen, um eine Gefährdung auszuschließen.

Sollten Sie jedoch grundlos stark abbremsen, sind Sie derjenige, der die Sicherheit im Verkehr gefährdet und werden daher mit einer Strafe konfrontiert. Tiere auf der Straße unterliegen laut Verkehrsrecht übrigens anderen Regeln: Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob ein Grund zum Abbremsen vorliegt oder nicht.

Die Ansicht, bei Auffahrunfällen läge die Schuld immer beim Auffahrenden, ist dementsprechend nicht gerechtfertigt. Hat das vorausfahrende Fahrzeug ohne Grund stark abgebremst, dann kann der darauf folgende Unfall auch selbst verschuldet gewesen sein.

Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerorts können Sie den Sicherheitsabstand berechnen, indem Sie den Tachowert halbieren. Es geht also um die Geschwindigkeit, die Sie tatsächlich fahren. Außerdem ist es möglich, den Abstand aus der Strecke zu berechnen, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen.

Sind Sie beispielsweise mit 100 km/h unterwegs, bedeutet dies einen Abstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Sie den Mindestabstand auf der Autobahn auch wirklich einhalten, dann können Sie die vorhandenen Leitpfosten als Orientierung nutzen. Diese sind in Deutschland meist in einem Abstand von 50 Metern vorzufinden.

Bei schlechten Sichtverhältnissen sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Abstand verdoppelt werden muss. Auf diese Weise können Sie das Risiko eines Auffahrunfalls bzw. zu dichtes Auffahren vermeiden.

Die Zähler in Flensburg sowie die möglichen Bußgelder hängen nicht nur davon ab, wie gering der Sicherheitsabstand zum Vordermann war, sondern auch von der gefahrenen Geschwindigkeit. Ab 100 km/h aufwärts sind bereits ein Bußgeld von bis zu 320 Euro sowie ein Punkt in Flensburg möglich. Sind Sie schneller als 130 km/h gefahren und haben den vorgeschriebenen Abstand zum nächsten Auto nicht eingehalten, dann kommt ein teurer Bußgeldbescheid auf Sie zu: Ein Bußgeld von bis zu 400 Euro und zwei Punkte in Flensburg können fällig werden.

Der Mindestabstand gilt für alle Richtungen

Der Mindestabstand muss an allen Seiten eingehalten werden.
Der Mindestabstand muss an allen Seiten eingehalten werden.

Nicht nur der Abstand zum Auto vor Ihnen ist von Bedeutung: Auch der Mindestabstand zur Seite muss eingehalten werden. Überholen Sie beispielsweise einen Motorrad- oder Fahrradfahrer und halten sich nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, dann ist die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes um einiges höher.

Folgende Vorschriften gelten laut Bußgeldkatalog zum Thema Abstand:

  • Zu einspurigen Fahrzeugen muss der Abstand mindestens anderthalb bis zwei Meter betragen.
  • Bei anderen Fahrzeugen beläuft sich der einzuhaltende Abstand auf mindestens einen Meter.
  • Die angemessene Entfernung zu Bussen sollte zwei Meter betragen.

Bei schlechten Sichtverhältnissen (z. B. bei schlechtem Wetter oder Nebel) muss der Abstand entsprechend angepasst und je nach Möglichkeit erhöht werden.

Abstand nicht eingehalten?

Haben Sie sich nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gehalten, dann müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und in Einzelfällen sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Die Strafen richten sich danach, mit welcher Geschwindigkeit Sie unterwegs waren und wie gering der Abstand zum nächsten Auto war. Folgende Regelungen gelten gemäß der Bußgeldtabelle zum Abstand:

Wenn der vorgegebene Abstand weniger als 5/10, 4/10, 3/10,2/10 oder 1/10 des halben Tachowertes beträgt, kommt es zu Sanktionen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h und einem Abstand zum Vordermann von weniger als 30 Metern würde es sich beispielsweise um weniger als 5/10 des halben Tachowertes handeln.

Sind Sie mit weniger als 80 km/h unterwegs und missachten die Abstandsvorschriften, dann kommt ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zu. Geschwindigkeiten zwischen 80 km/h und 100 km/h in Kombination mit einem nicht eingehaltenen Abstand werden mit 75 bis 320 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.

Halten Sie sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h nicht an den vorgeschriebenen Abstand, bleibt dieses Bußgeld bestehen. Jedoch kommen zwei Zähler in Flensburg sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat hinzu, insofern die Distanz zum Vordermann geringer als 3/10 des halben Tachowertes war.

Haben Sie den Abstand nicht eingehalten, während Sie mit über 130 km/h mit dem Auto unterwegs waren, dann können Sie sich warm anziehen: Hier werden Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 400 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten aufgebrummt.

Mindestabstand für Lkw

Der Bußgeldkatalog zum Thema Abstand gilt auch für Lkw.
Der Bußgeldkatalog zum Thema Abstand gilt auch für Lkw.

Nicht nur bei Pkw-Fahrern ist ein zu geringer Sicherheitsabstand oft der Grund eines Unfalls, das Gleiche gilt für Lkw. Daher müssen sich Lkw-Fahrer ebenfalls an einen vorgeschriebenen Mindestabstand halten und werden bestraft, wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen.

Der Sicherheitsabstand für Lkw ist höher, als der für Pkw. Dies ist in dem weit höheren Gewicht von meist mehreren Tonnen begründet. Hinzu kommt das Gewicht der Ladung, die zu einer Verlängerung des Bremsweges führt.

Vor allem auf Autobahnen ist es enorm wichtig, den vorgeschriebenen Abstand als Lkw-Fahrer einzuhalten. Es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren, was mit einem zusätzlich verlängerten Bremsweg einhergeht.

Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen Lastkraftwagenfahrer auf der Autobahn einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, wenn das Gewicht des Lkws mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Das Gleiche gilt bei einem Überholvorgang.

Der Abstand ist immer so zu wählen, dass das hintere Fahrzeug noch in der Lage ist, zum Stehen zu kommen, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abbremst.

Halten Lkw-Fahrer sich nicht an die Vorschriften zum Abstand, kommt ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf sie zu. Ein Fahrverbot wird an dieser Stelle jedoch noch nicht ausgesprochen.

Lkw-Fahrer sollten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen generell nicht überschreiten. Zudem muss die Geschwindigkeit je nach Straßenzustand, Fahrbahnbeschaffenheit und Sichtverhältnissen angepasst werden.

Vor allem in Baustellen herrscht ein größeres Unfallrisiko. Es kommt schnell zu einem Stau, was abrupte Bremsvorgänge begünstigt. Aus diesem Grund muss hier besonders vorsichtig gefahren werden.

Mindestabstand in der Probezeit

Der Mindestabstand sollte gerade in der Probezeit unbedingt eingehalten werden.
Der Mindestabstand sollte gerade in der Probezeit unbedingt eingehalten werden.

Schwere Unfälle sind oft auf die Leichtsinnigkeit und Unerfahrenheit von Fahranfängern zurückzuführen. Gerade junge Autofahrer zwischen 18 und 25 Jahren tragen einen großen Teil zur Unfallstatistik bei. Daher müssen diese nach bestandener Führerscheinprüfung eine Probezeit von zwei Jahren durchlaufen.

In diesen zwei Jahren werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger bestraft. Zudem wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird und der auffällig gewordene Fahranfänger an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen muss.

Bei Abstandsverstößen in der Probezeit handelt es sich ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h um einen A-Verstoß und die oben genannten Maßnahmen werden fällig.

Wie kann ein Abstandsverstoß nachgewiesen werden?

Um nachzuweisen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wurde, kümmert sich die Polizei um die Durchführung von Abstandsmessungen. Es gibt dabei drei verschiedene Möglichkeiten, wie einem Verkehrssünder ein nicht eingehaltener Abstand nachgewiesen werden kann:

  1. Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung: Hier werden Geräte eingesetzt, die die Entfernung sowie die Geschwindigkeit eines Kfz messen können. Diese Geräte sind oft direkt in Fahrzeugen eingebaut, damit die Polizeibeamten unerkannt durch den Verkehr fahren und gleichzeitig die Messungen durchführen können. Verdächtige Autofahrer können so auch über einen längeren Zeitraum bzw. über eine längere Strecke überwacht werden.Aus diesem Grund eignet sich diese Methode der Abstandsmessung vor allem auf der Autobahn. Wenn ein Abstandsverstoß nachweislich vorliegt, läuft es meistens so, dass die Beamten den auffälligen Kraftfahrer aus dem Verkehr ziehen und auf einem Rastplatz mit den gemachten Videoaufnahmen konfrontieren und zur Rede stellen.
  2. Optische Abstandsmessung bzw. Laserentfernungsmessung: Bei dieser Variante messen die Polizeibeamten den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen mit einer Laserpistole von vorne. Oft werden Messungen dieser Art auch für die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung angewandt. Der Vorteil ist, dass nicht nur Pkw gemessen werden können, sondern auch Lkw, Busse und Motorräder.
  3. Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung: In ganz Deutschland befinden sich vor allem auf Autobahnen Geräte, mit denen der Abstand durch stationäre Videoüberwachung gemessen wird. In vielen Fällen stehen diese Geräte an Brücken, weshalb sie im Volksmund auch als „Brücken-Abstandsmessung“ bezeichnet werden. Der Verkehr wird 24 Stunden lang gefilmt.
    In der Regel sitzen die zuständigen Polizeibeamten in einem Gebäude in der Nähe der Autobahn, um die Aufnahmen direkt in Augenschein nehmen und auswerten zu können. Auf der Brücke stehen meist zwei Kameras, um zum einen den direkten Bereich und zum anderen weitere Entfernungen filmen zu können. Unter der Brücke ist oft zusätzlich noch ein Blitzer vorhanden, damit der auffällig gewordene Fahrer direkt identifiziert werden kann.

So können Sie einen Abstandsverstoß vermeiden

Haben Sie den Abstand nicht eingehalten, dann könnten Sie schnell von einer stationären Videoüberwachung erwischt werden.
Haben Sie den Abstand nicht eingehalten, dann könnten Sie schnell von einer stationären Videoüberwachung erwischt werden.

Viele Autofahrer tun sich schwer, wenn es um den korrekten Mindestabstand zum Vordermann geht. Diese Tipps können Ihnen helfen, wenn Sie sich wieder nicht sicher sind, ob Sie genug Abstand halten:

  1. Sind Sie in der Stadt unterwegs und wissen nicht, ob der Mindestabstand zum nächsten Auto ausreicht, dann können Sie sich an einer einfachen Faustregel orientieren: Hier muss der Abstand stets 15 Meter oder drei Pkw-Längen betragen. Bei schlechten Sichtverhältnissen oder einer ungünstigen Straßenbeschaffenheit sollten Sie den Abstand auf 30 Meter bzw. sechs Pkw-Längen erhöhen.
  2. Die wohl bekannteste Faustregel zum Thema Abstand lautet: Mindestabstand gleich halber Tacho. Um herauszufinden, wie groß die Distanz zum Vordermann ist, müssen Orientierungshilfen zurate gezogen werden. Als gute Hilfe dienen beispielsweise die Leitpfosten, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
  3. Eine Alternative zum halben Tachowert ist es, sich einen Punkt zu merken, an dem das vorfahrende Fahrzeug gerade vorbeigefahren ist und im Anschluss daran die Sekunden zu zählen, bis Sie diesen Punkt selbst erreicht haben. Laut einer anderen Regel handelt es sich dabei meist um drei oder zwei Sekunden, damit der Abstand korrekt eingehalten ist.

Abstandsverstöße führen häufig zu Unfällen

Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes kam es im Jahr 2015 insgesamt zu 30.867 Unfällen mit Personenschaden. 4.687 davon sind auf Abstandsverstöße zurückzuführen. Dies betrifft dementsprechend etwas mehr als 15 Prozent.

Außerdem werden Auffahrunfälle außerhalb geschlossener Ortschaften besonders oft von Männern herbeigeführt. Viele Autofahrer überschätzen schlichtweg ihre Fähigkeiten hinterm Steuer und meinen, sie wären auch bei einer Nicht-Einhaltung des Mindestabstandes noch in der Lage, rechtszeitig abzubremsen und so einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Vor allem Drängler, die Ihren Vordermann durch das Betätigen der Lichthupe oder lautes Hupen dazu bewegen möchten, die Fahrbahn frei zu machen, um schneller vorwärts zu kommen, lassen das Unfallrisiko noch steigen. Nicht nur, dass sie sich nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand halten, sie lenken den Fahrer des vorausfahrenden Kfz womöglich noch ab und setzen ihn unter Druck, sodass dieser möglicherweise Fehler begeht oder erschrocken abbremst. In diesem Fall trifft den Drängler allein die Schuld.

Bei einem Abstand von weniger als 15 Metern ist ein Auffahrunfall unvermeidbar. Das Besorgniserregende dabei ist, dass ein solches Verhalten jeden Tag auf deutschen Autobahnen zu sehen ist. Achten Sie daher stets darauf, den Mindestabstand einzuhalten, um auf diese Weise sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen und nicht in Gefahr zu bringen.

Nutzen Sie den Abstandsrechner!

Mit dem Abstandsrechner können Sie kostenlos herausfinden, welche Strafen Sie erwarten.
Mit dem Abstandsrechner können Sie kostenlos herausfinden, welche Strafen Sie erwarten.

Wurden Sie durch eine dieser Methoden der Abstandsmessung überführt, weil Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten haben, dann können Sie den kostenlosen Bußgeldrechner zum Thema Abstand verwenden.

Dieser berechnet Ihnen die Höhe des wahrscheinlichen Bußgeldes und informiert Sie darüber, wie viele Punkte in Flensburg auf Sie zukommen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (40 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Abstand nicht eingehalten – Wann kommt es zu Punkten in Flensburg?
Loading...

Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

** Anzeige