Im deutschen Straßenverkehr kommt es nicht selten zu schweren Verkehrsunfällen, weil Kraftfahrer zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Muss der Vordermann plötzlich abbremsen, bleibt bei einer Abstandsunterschreitung schließlich nicht mehr genug Zeit, um zu reagieren und es kommt unweigerlich zum Crash.
Eine Abstandsunterschreitung auf der Autobahn ist daher besonders gefährlich, weil ein Zusammenstoß schnell zu einer Massenkarambolage führen kann. Mit welchen Sanktionen Fahrer rechnen müssen, die den Abstand unterschritten haben und welchen Mindestabstand die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überhaupt vorsieht, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was droht laut Bußgeldkatalog bei einer Abstandsunterschreitung?
Abstandsunterschreitung begangen? Unser Rechner ermittelt die Folgen
Abstandsunterschreitung: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Als Faustformeln für den einzuhaltenden Sicherheitsabstand gelten innerhalb geschlossener Ortschaften drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten sich Kraftfahrer an den Leitsatz „Abstand gleich halber Tacho“ halten.
Haben Sie den Mindestabstand unterschritten, sind die drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog sowohl davon abhängig, wie schnell Sie unterwegs waren, als auch davon, wie gering der Abstand zum Vordermann letztendlich war.
Welche Konsequenzen eine Abstandsunterschreitung nach sich zieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen. Alternativ finden Sie hier unseren Bußgeldrechner, mit dem Sie die Sanktionen innerhalb weniger Sekunden kostenlos ermitteln können.
Video: Welcher Mindestabstand ist einzuhalten?
Die Vorschriften zum Abstand gemäß StVO
§ 4 der StVO befasst sich mit dem einzuhaltenden Abstand im Verkehr. In diesem Paragraphen werden zwar keine genauen Angaben zum Mindestabstand gemacht, allerdings schreibt er zumindest einige Grundregeln fest. In § 4 Absatz 1 StVO heißt es beispielsweise:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Faustformeln zur Vermeidung einer Abstandsunterschreitung
Da sich in der StVO keine genauen Angaben zum einzuhaltenden Sicherheitsabstand finden lassen, haben sich mit der Zeit gewisse Faustformeln etabliert, an denen sich Kraftfahrer orientieren können, um sich keine Abstandsunterschreitung zu leisten. Diese sehen wie folgt aus:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten 15 Meter bzw. drei Pkw-Längen als Faustformel.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten sich Autofahrer an den Grundsatz „Abstand gleich halber Tacho“ halten. Sind sie also beispielsweise mit 80 km/h unterwegs, sollten sie mindestens 40 Meter Abstand zum Vordermann halten.
Wann begehen Sie eine Abstandsunterschreitung mit dem Lkw?
Aufgrund ihres hohen Gewichts sowie ihrer enormen Länge weisen Lastkraftwagen ein besonderes Gefährdungspotenzial auf.
Schließlich ist ein viel gravierenderer Schaden zu erwarten, wenn es im Vergleich zu einem Auto mit einem Lkw zum Unfall kommt.
Daher geht die StVO in § 4 Absatz 3 erstmalig ins Detail und schreibt genau vor, welchen Mindestabstand Lkw-Fahrer auf der Autobahn wahren müssen:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.“
Welche Strafe bei einer Abstandsunterschreitung fällig wird
Da das Risiko, einen Auffahrunfall zu verursachen, bei einer Abstandsunterschreitung relativ hoch ist, sieht der Bußgeldkatalog verhältnismäßig strenge Sanktionen vor. Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote liegen dabei im Bereich des Möglichen.
Was im Detail auf betroffene Autofahrer zukommen kann, ist allgemein abhängig davon, wie schnell sie unterwegs waren und wie dicht sie dabei aufgefahren sind. Lag die gefahrene Geschwindigkeit bei einer Abstandsunterschreitung beispielsweise unter 80 km/h, drohen zunächst einmal nur Verwarnungsgelder.
Sind Sie hingegen schneller als 80 km/h gefahren und der Abstand betrug 5/10 des halben Tachowerts, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Bei einem Abstand von lediglich 2/10 des halben Tachowerts bei der gleichen Geschwindigkeit werden bereits 240 Euro fällig. Der Punkt bleibt bestehen.
Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowerts liegt das Bußgeld bei 160 Euro. Weiterhin kommen bei dieser Abstandsunterschreitung zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden mit 320 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
Und wie sehen die Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog aus, wenn Sie mit mehr als 130 km/h unterwegs waren und der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts betrug?
Diese Abstandsunterschreitung zieht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich.