Blitzerfoto von der Seite: Ist das zulässig?

Es ist wohl für keinen Autofahrer erfreulich, im Straßenverkehr auf einen Blitzer zu stoßen. Denn wurden Sie als betroffener Fahrer geblitzt, weil Ihr Tempo über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit lag, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. In dessen Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid, in dem Sie erfahren, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen.

Ist ein Blitzerfoto von der Seite rechtens?
Ist ein Blitzerfoto von der Seite rechtens?

Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote liegen dabei im Bereich des Möglichen. Als Beweismittel im Bußgeldbescheid fungiert häufig ein sogenanntes „Blitzerfoto“, welches Sie als Temposünder überführen soll. Doch wie verhält sich das Ganze, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde und nicht von vorne? Ob dies den Bußgeldbescheid möglicherweise ungültig macht, erfahren Sie im Ratgeber.

Blitzerfoto von der Seite: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchen Zweck erfüllt ein Blitzerfoto?

Wurden Sie im Straßenverkehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, wird üblicherweise ein Blitzerfoto aufgenommen. Dieses dient anschließend als Beweismittel für den Verstoß im Bußgeldbescheid.

Ist ein Blitzerfoto von der Seite rechtens?

Grundsätzlich ist es nicht von Bedeutung, ob ein Blitzerfoto von der Seite oder von vorne geknipst wurde. Wichtig ist lediglich, dass auf der Aufnahme im Bußgeldbescheid einwandfrei zu erkennen ist, dass Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt steuerten.

Wann kann ich trotzdem Einspruch gegen den Buß‌geldbescheid einlegen?‌

Sind Sie nicht einwandfrei zu identifizieren, weil das Blitzerfoto seitlich aufgenommen wurde, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglicherweise lohnen. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Anwalt aufzusuchen.

Ist ein Blitzerfoto von der Seite gültig oder nicht?

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dafür sorgen können, dass ein Bußgeldbescheid seine Gültigkeit verliert. Beispiele dafür sind unter anderem

  • eine falsch berechnete Frist,
  • nicht angegebene Nebenfolgen (wie z. B. ein Fahrverbot),
  • ein fehlerhaftes Aktenzeichen oder
  • der fehlende Hinweis auf eine drohende Erzwingungshaft, sollte das Bußgeld nicht gezahlt werden.
Es ist normalerweise nicht von Bedeutung, ob ein Blitzerfoto seitlich oder von vorne geknipst wurde.
Es ist normalerweise nicht von Bedeutung, ob ein Blitzerfoto seitlich oder von vorne geknipst wurde.

Aber was gilt bei einem Blitzerfoto, das von der Seite aufgenommen wurde? Hierbei verhält es sich wie bei den Angaben zum Fahrer: Sind diese so fehlerhaft, dass der Betroffene nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann, macht dies einen Bußgeldbescheid in der Regel unwirksam.

Minimale Zahlendreher im Kennzeichen oder Tippfehler im Namen des Autofahrers reichen hier also nicht aus, da sie einer Identifizierung nicht entgegenstehen. Bei einem Blitzerfoto von der Seite kommt es dementsprechend darauf an, ob Sie immer noch zu erkennen sind.

In diesem Fall ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von Erfolg gekrönt. Solange der betroffene Verkehrssünder darauf identifiziert werden kann, ist es nicht von Bedeutung, von welcher Seite das Foto geschossen wurde.

Wann können Sie bei einem Blitzerfoto von der Seite Einspruch einlegen?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit einem Blitzerfoto erhalten, das von der Seite geknipst wurde? Einspruch gegen diesen Bescheid können Sie normalerweise dann einlegen, wenn Sie unter keinen Umständen auf dem Foto zu erkennen sind. Es ist ratsam, in einer solchen Situation einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Er kann Sie über die weitere Vorgehensweise informieren und darauf achten, dass Sie bei Ihrem Vorhaben keine Fristen versäumen. Bedenken Sie: Auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto von der Seite nicht identifizierbar sind, handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, ob einem Einspruch in einem solchen Fall stattgegeben wird oder nicht.

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.