Elektro-Parkplatz: Wer darf ihn nutzen?

FAQ: Elektro-Parkplatz

Was ist ein E-Parkplatz?

Diese Parkplätze sind speziell für Elektrofahrzeuge gedacht, damit diese dort stehen und aufgeladen werden können. Parken dürfen Sie hier nur, wenn Ihr Fahrzeug als Elektrofahrzeug ausgewiesen ist, so durch das “E” im Kennzeichen. Verbrennern ist das Parken hier untersagt. Je nach Beschilderung ist das Parken in verschiedenen Formen erlaubt. Mehr zu den wichtigen Verkehrszeichen lesen Sie hier.

Können Sie mit Elektroautos dort kostenlos parken?

Das hängt vom jeweiligen Parkplatz ab. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. So ist es nicht selten, dass Gebühren für das Parken auf einem Elektro-Parkplatz anfallen. In der Regel ist eine Gebührenpflicht per Verkehrszeichen oder Hinweis auf Parkscheinautomaten gekennzeichnet. 

Drohen Bußgelder, wenn Sie unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge stehen?

Nutzen Sie unberechtigt einen Parkplatz, ohne ein Elektroauto zu fahren, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen. 

Bußgelder für Parkverstöße auf dem E-Parkplatz

VerstoßSanktionen
Sie parkten unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene
Fahrzeuge
55 EUR

Elektroparkplätze: rechtlichen Grundlagen

Parkplätze sind oft ein rares Gut. Und das betrifft nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Auch E-Auto-Fahrer haben es oft schwer, einen Parkplatz zu finden, besonders dann, wenn sie das Fahrzeug aufladen müssen. Dann ist es umso ärgerlicher, wenn Unberechtigte den Platz belegen. Doch gibt es dazu überhaupt Vorschriften? Ist es verboten, auf einem E-Parkplatz zu parken? Führt das Parken auf einem Elektroparkplatz zu einem Bußgeld? Wie lange darf man dann auf einem Elektro-Parkplatz parken, wenn es erlaubt ist?

Wer darf auf einem Elektro-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Elektro-Parkplatz parken?

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Verkehrsregeln zum Parken gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Fahrzeuge, so natürlich auch für E-Autos. Das heißt, das Halte und Parken ist dort untersagt, wo es ohnehin nicht zulässig oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Das bedeutet aber auch, dass ausgewiesene Parkplätze für bestimmte Fahrzeuge vorgesehen sein können und dies ebenfalls durch entsprechende Zeichen gekennzeichnet ist. So auch der Elektro-Parkplatz.

Gemäß den Bestimmungen aus Anlage 3 der StVO gilt, dass durch das Verkehrszeichen 314 zusammen mit Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkfläche beschränkt werden kann. So kann das Parken nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen zulässig sein und zudem auch nur während des Ladevorgangs erlaubt sein. Eine einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. Kommunen und Städte können selbst festlegen, welche Zusatzzeichen verwendet werden und wie die Nutzung von einem Elektro-Parkplatz aussehen soll.

Darüber hinaus kann es auch auf “normalen” Parkplätzen Regelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge geben. Es ist nach Anlage 3 StVO möglich, dass Zusatzzeichen:

  • Elektrofahrzeuge von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht freistellen (achten Sie diesbezüglich auch auf die Hinweise an Parkscheinautomaten)
  • die Parkerlaubnis für ein Elektroauto auf dem Parkplatz zeitlich begrenzen und auf den Ladevorgang beschränken

In letzterem Fall müssen dann Fahrer, die den Parkplatz mit ihrem Elektrofahrzeug nutzen, nach dem Ablaufen der Beschränkung einen Parkschein ziehen oder die Parkscheibe einlegen. Tun sie dies nicht, kann ein Parkverstoß geahndet werden. 

Aufpassen sollten Fahrer auch, wenn es darum geht, ob sie kostenlos parken dürfen. Das Elektroauto ist nicht in jedem Fall von Gebühren befreit. Auch hier regelt das jede Stadt selbst. So kann beispielsweise das kostenlose Parken zum Laden auch nochmals auf bestimmte Uhrzeiten oder Zeiträume beschränkt sein.

Elektro-Parkplatz: Welches Schild ist hier wichtig?

Elektro-Parkplatz? Das Schild 365-65 weist nur auf eine Ladestation hin.
Elektro-Parkplatz? Das Schild 365-65 weist nur auf eine Ladestation hin.

Parkplätze für Elektroautos sind also in der Regel immer durch Verkehrszeichen ausgewiesen. Da es, wie erwähnt, keine einheitlichen Regeln gibt, können die Kennzeichnungen und die damit einhergehenden Verkehrsregeln von Ort zu Ort unterscheiden.

Grundsätzlich gilt jedoch, wenn das Zusatzzeichen 1010-66 “Auto mit Stecker” angebracht ist, dass hier nur Fahrzeuge parken dürfen, die das “E” im Kennzeichen aufweisen. Dieser Elektro-Parkplatz ist also nicht für alle Elektrofahrzeuge vorgesehen. Gleiches gilt, wenn das im Rahmen des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) 2022 neu eingeführte Zusatzzeichen 1053-54 (“während des Ladevorgangs”) vorhanden ist.  

Wichtig: Die Vorschriften im EmoG gelten nur für Fahrzeuge mit dem “E”. Allen anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist das Parken auf diesem Parkplatz für Elektrofahrzeuge nicht gestattet. Fahrer dieser müssen genau auf die Beschilderung und Hinweise vor Ort achten.

Das Parken an den Ladestationen oder Säulen ist für Elektrofahrzeuge ohne E nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sind beispielsweise die Zusatzzeichen 1050-32 oder 1050-33 zu sehen, dürfen Sie auf diesem Elektro-Parkplatz stehen. Das Parken kann zum Aufladen genutzt werden.

Nachfolgend haben wir die gängigsten Verkehrs- und Zusatzzeichen bei einem Elektro-Parkplatz zusammengefasst:

VZ 314: Parken
VZ 314: Parken
Zusatzzeichen 1010-66
VZ 1010-66
VZ 1053-54
VZ 1053-54
VZ 1050-33
VZ 1050-33
VZ 1050-33
VZ 1050-33
VZ 1040-33
VZ 1040-33

Achtung: Das Verkehrszeichen 365-65 dient lediglich als Hinweisschild. Mit diesem wird gekennzeichnet, wo eine Ladesäule und somit ein Elektro-Parkplatz zu finden ist. Eine Parkfläche weist das Zeichen nicht aus. 

StVO: Parken vom Elektrofahrzeug ohne Ladevorgang

Das Parken kann für Elektrofahrzeuge nur beim Laden erlaubt sein.
Das Parken kann für Elektrofahrzeuge nur beim Laden erlaubt sein.

Dürfen Fahrer auf einem Elektro-Parkplatz auch dann stehen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht laden? Ist eine Parkfläche durch das Zusatzzeichen 1010-66 gekennzeichnet, dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge mit dem “E” im Kennzeichen hier parken. Es ist rechtlich geregelt, ob dafür das Fahrzeug aufgeladen werden muss oder nicht.

Das wird erst dann wichtig, wenn auch das Zusatzzeichen “während des Ladevorgangs” vorhanden ist. Erst dann wird das Aufladen zur Voraussetzung zum Parken. Allerdings ist noch nicht definiert, ob das Anstecken des Kabels bereits als Laden gilt oder der Strom fließen muss. 

Sanktionen für das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz

Stehen Sie unberechtigt auf einem Elektro-Parkplatz, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Gemäß Bußgeldkatalog erfüllt das ordnungswidrige Parken auf einem Elektro-Parkplatz den Tatbestand eines Parkverstoßes und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Auf privaten Parkflächen droht eine Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Stehen Sie deutlich zu lange unberechtigt dort und behindern die ordnungsgemäße Nutzung der Parkfläche, kann auf einem Elektro-Parkplatz auch ein Abschleppen drohen. Gleiches gilt, wenn Sie auf einem privaten Elektro-Parkplatz stehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Ladesäule auf einem Supermarktparkplatz befindet.

Mehr zum Halten und Parken – im Video

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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