Halten in zweiter Reihe: Ist das erlaubt?

Ist der rechte Seiten- oder Parkstreifen komplett belegt und Sie müssen ohnehin nur kurz anhalten, um beispielsweise einen Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen, kann es durchaus zulässig sein, die zweite Reihe zum Halten zu nutzen. Dabei müssen Sie sich jedoch an gewisse Vorgaben halten.

Ist das Halten in zweiter Reihe zulässig oder nicht?
Ist das Halten in zweiter Reihe zulässig oder nicht?

Doch wie sehen die Vorschriften in einem solchen Fall genau aus? Wie wird das unzulässige Halten in zweiter Reihe gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert? Und welche Fahrzeuge dürfen die zweite Reihe zum Halten und Parken benutzen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Zum Halten unerlaubt die zweite Reihe genutzt

VerstoßBußgeldPunkte
Unberechtigtes Halten in zweiter Reihe55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1

Bußgeldrechner: Halten in 2. Reihe

Halten in zweiter Reihe: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe halten?

Sofern andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert werden, darf man grundsätzlich in zweiter Reihe halten. Dabei spielt es normalerweise keine Rolle, mit welcher Art von Kfz Sie unterwegs sind.

Wie lange darf man in zweiter Reihe halten?

Halten Sie in zweiter Reihe, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug maximal drei Minuten dort verweilen. Ansonsten handelt es sich nicht mehr um Halten, sondern um Parken in zweiter Reihe und Sie leisten sich eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus müssen Sie in der Lage sein, Ihr Kfz zu jedem Zeitpunkt wegfahren zu können.

Wer darf in zweiter Reihe halten und parken?

Um Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, gestattet § 12 Absatz 4 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Taxifahrern nicht nur das Halten in zweiter Reihe, sondern auch das Parken in diesem Bereich. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn die Verkehrslage es zulässt und andere Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden.

Zieht das Halten in zweiter Reihe nur ein Buß‌geld nach sich?

Halten Sie in zweiter Reihe und verstoßen dabei gegen die Vorschriften, müssen Sie mit einem Buß‌geld von mindestens 55 Euro rechnen. Wenn Sie dabei allerdings jemanden behindern, gefährden oder sogar einen Unfall verschulden, kann der Betrag auf bis zu 100 Euro steigen und Sie erhalten jeweils einen Punkt in Flensburg.

Das Halten in zweiter Reihe kann laut StVO zulässig sein

Beachten Sie die entsprechenden Verkehrsregeln, ist das Halten in zweiter Reihe erlaubt.
Beachten Sie die entsprechenden Verkehrsregeln, ist das Halten in zweiter Reihe erlaubt.

§ 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) thematisiert sowohl das Halten als auch das Parken im öffentlichen Verkehr. Gemäß § 12 Absatz 4 StVO ist es zwar verboten, in zweiter Reihe zu parken, das Halten ist dort jedoch unter gewissen Umständen zulässig. Die Bedingungen dafür sehen wie folgt aus:

  • Sie stellen Ihr Fahrzeug höchstens drei Minuten lang in der zweiten Reihe ab.
  • Sie stellen sicher, dass Sie beim Halten in zweiter Reihe keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
  • Sie entfernen sich nur so weit von Ihrem Fahrzeug, dass Sie es jederzeit wegfahren könnten.

Wenn Sie diese Vorschriften befolgen, dürfen Sie ganz legal in der zweiten Reihe halten. Tun Sie das nicht und werden erwischt, drohen Ihnen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Mindestens 55 Euro werden beim unerlaubten Halten in zweiter Reihe fällig. Bei einer zusätzlichen Behinderung oder Gefährdung steigt das Bußgeld auf 70 bzw. 80 Euro an. Außerdem landet ein Punkt auf Ihrem Flensburger Konto. Haben Sie einen Unfall herbeigeführt, müssen Sie sich sogar auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt einstellen.

Ist das Halten in zweiter Reihe mit Warnblinklicht verboten?

Zwar ist das Halten in zweiter Reihe gestattet, wenn Sie sich dabei an die oben beschriebenen Verkehrsregeln halten, die Warnblinkanlage dürfen Sie dabei allerdings nicht einschalten. Gemäß § 16 StVO darf das Warnblinklicht nur dann eingesetzt werden, um auf Gefahren hinzuweisen. Da dies beim Halten in zweiter Reihe nicht der Fall ist, begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld von 5 Euro vor.

Mehr zum Halten und Parken in zweiter Reihe – im Video

Welche Vorschriften gibt es zum Halten oder Parken in zweiter Reihe? Mehr dazu im Video!
Welche Vorschriften gibt es zum Halten oder Parken in zweiter Reihe? Mehr dazu im Video!

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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