
Winterreifenpflicht: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland. Allerdings kann eine situative Winterreifenpflicht gelten, die u. a. durch die Vorgaben in § 2 Abs. 3a StVO festgelegt werden.
Die situative Winterreifenpflicht erfordert entsprechende Reifen bei Glatteis etc. Eine Temperaturgrenze gibt es nicht. Bereits bei Temperaturen zwischen 3 und 5 Grad setzt bei vielen modernen Fahrzeugen der Glatteiswarner ein.
Auch für Winterreifen für den LKW gilt eine Pflicht nur, wenn die Straßen- bzw. Wetterbedingungen dies gemäß § 2 Abs. 3a StVO erfordern. Für Anhänger gilt keine Winterreifenpflicht, die Nutzung wird aber empfohlen. Mehr erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog für falsche Bereifung
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Falsche Bereifung bei Eis, Schnee oder Glätte | 60 EUR | 1 | Hier prüfen ** | |
| … mit Behinderung | 80 EUR | 1 | Hier prüfen ** | |
| … mit Gefährdung | 100 EUR | 1 | Hier prüfen ** |
Ab wann sind Winterreifen wirklich Pflicht in Deutschland?

Es dürfte eine der häufigsten Fragen in Deutschland zum Winteranfang sein: Gibt es eine Winterreifenpflicht? Und wenn ja, wann sind Winterreifen Pflicht?
Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Nein, für Winterreifen gilt keine Pflicht in Deutschland. Damit wäre dann allerdings nur die halbe Wahrheit zur Rechtslage in Deutschland, was das Aufziehen von Winterreifen betrifft, erzählt.
Sind Winterreifen z. B. ab dem 1. November Pflicht? Es gibt sehr wohl Szenarien auf deutschen Straßen, in denen Winterreifen zur Pflicht werden. Dies ist allerdings nicht auf bestimmte Zeiträume festgelegt. Der sogenannte Tipp „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) Winterreifen aufziehen zu müssen, ist wirklich nur als gutgemeinter Ratschlag zu verstehen und keine geltende Regel. Stattdessen spricht man von der situativen Winterreifenpflicht.
Eine situative Winterreifenpflicht bedeutet, dass sowohl die Wetterbedingungen als auch die Bedingungen der Fahrbahn ausschlaggebend dafür sind. Sonnenschein bedeutet nicht automatisch, dass Sie bedenkenlos mit Sommerreifen fahren dürfen. Glatteis, Schnee- oder Eisglätte und Schneematsch sind Bedingungen, unter denen Winterreifen zur Pflicht werden. Je nachdem, in welchem Gebiet Sie sich befinden, sind sogar Schneeketten erforderlich.
Für einige dieser Faktoren muss es nicht zwingend regnen oder schneien. Minustemperaturen oder auch bereits Temperaturen im niedrigen Plus-Bereich können ausreichen, damit die situative Winterreifenpflicht greift.
Eine gesetzliche Grundlage für die situative Winterreifenpflicht findet man auch in der Straßenverkehrsordnung. Hier heißt es in § 2 Abs. 3a StVO:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Situative Winterreifenpflicht: Strengere Regeln seit Herbst 2024

Auch wenn eine Winterreifenpflicht in Deutschland vom Wetter und der Fahrbahnbeschaffung abhängig ist: Es gibt noch mehr, was Sie bei Schnee und Eis beachten müssen.
Missachten Sie eine geltende Winterreifenpflicht, kann die Strafe durchaus empfindlich ausfallen. Und spätestens seit Oktober 2024 reicht es nicht mehr, einfach irgendwelche Winterreifen auf das eigene Kfz zu ziehen.
Seit 2017 werden Winterreifen zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung (Matsch+Schnee) mit einem Alpine-Symbol versehen. Seit Herbst 2024 gilt für Winterreifen eine Pflicht, dieses Symbol zu tragen, um weiterhin bei Glätte und Schnell als zulässig anerkannt zu werden.
Wenn Sie in entsprechenden Situationen mit Winterreifen unterwegs sind, die kein Alpine-Symbol tragen, wird dies genauso behandelt, wie wenn Sie generell mit falscher Bereifung (z. B. Sommerreifen) unterwegs gewesen sind. Gilt für Winterreifen gerade eine Pflicht, kann die Strafe bei Missachtung folgendermaßen ausfallen:
- Falsche Bereifung bei Eis, Schnee oder Glätte: 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
- … mit Behinderung: 80 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
- … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Übrigens: Eine Winterreifenpflicht betrifft auch Allwetterreifen. Diese auch als Ganzjahresreifen bezeichnete Möglichkeit der Bereifung erlaubt es Ihnen, auch bei winterlichen Bedingungen fahren zu dürfen. Wie auch bei Winterreifen besteht die Pflicht auch für Allwetterreifen, dass diese ein Alpine-Symbol tragen müssen. Bei alle Arten der Bereifung ist deren Laufrichtung zu beachten, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
LKWs, Anhänger & Co.: Für wen gilt die Winterreifenpflicht (nicht)?

Ebenso wie für normale PKWs gilt die situative Winterreifenpflicht auch, wenn Sie mit einem LKW unterwegs sind. Doch nicht jedes Kfz ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei den in § 2 Abs. 3a StVO festgehaltenen Bedingungen Winterreifen aufzuziehen.
Von der Winterreifenpflicht befreit werden Sie beispielsweise, wenn Sie mit einem Motorrad unterwegs sind. Auch andere zweirädrige Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht befreit. Gleiches gilt für Traktoren und andere Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, die trotz Glättegefahr keine Winterreifen aufziehen müssen.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit solchen Fahrzeugen keine Regeln beachten müssen. Wenn Sie auf die genannten Fahrzeuge keine Winterreifen aufziehen, müssen Sie folgende Regeln beachten:
- Prüfung der unbedingten Notwendigkeit der Fahrt mit diesem Fahrzeug
- Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h
Auch für einen Anhänger gilt keine Winterreifenpflicht. Wichtig ist hierbei in erster Linie, dass das Zugfahrzeug bei entsprechenden Wetter- und Streckenbedingungen über die erforderliche Bereifung verfügt. Es wird dennoch empfohlen, auch Anhängern bei Schnee und Eis Winterreifen aufzuziehen.