Bußgeldbescheid anfechten: Tipps zur Vorgehensweise

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und dabei erwischt wird, muss sich unweigerlich darauf einstellen, in den kommenden Wochen oder Monaten einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vorzufinden. In diesem werden dem Verkehrssünder die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt, die aufgrund seiner Zuwiderhandlung fällig werden.

Sie wurden geblitzt? Anfechten können Sie den Bescheid durch einen Einspruch.
Sie wurden geblitzt? Anfechten können Sie den Bescheid durch einen Einspruch.

Doch nicht immer muss dabei alles seine Richtigkeit haben. Schließlich sind Blitzer und Messgeräte nicht unfehlbar und auch vonseiten der Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat, kann es zu Fehlern gekommen sein. In einem solchen Fall können Betroffene den Bußgeldbescheid anfechten. Wie Sie dies als Kraftfahrer bewerkstelligen, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Bußgeld anfechten: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?

Möchten Sie eine Ihnen vorgeworfene Ordnungs‌widrigkeit anfechten, müssen Sie Einspruch gegen den dazugehörigen Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie nach der Zustellung des Bescheids 14 Tage lang Zeit. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechts‌kräftig und Sie können nicht mehr gegen das Bußgeld vorgehen.

Wann kann man einen Bußgeldbescheid anfechten?

Unter anderem können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, wenn dieser bereits verjährt ist, wenn ein falscher Name darin aufgeführt ist oder wenn Sie der Meinung sind, dass die Messung fehlerhaft war. Gegebenenfalls können Sie auch das „Blitze‌rfoto“ anfechten, wenn Sie darauf nicht einwandfrei zu identifizieren sind. Ob die zuständige Behörde dem Einspruch stattgibt, ist jedoch stets abhängig von den individuellen Umständen des Falls.

Welche Blitzer sind anfechtbar?

Unter anderem sind Messungen mit den La‌ser-Blitzern TraffiStar S350 oder LEIVTEC XV3 anfechtbar, da diese Geräte in der Vergangenheit bereits häufiger falsche und daher nicht verwertbare Ergebnisse geliefert haben. Wurden Sie von einem dieser Messgeräte gebli‌tzt, sollten Sie daher einen Einspruch in Erwägung ziehen und den entsprechenden Blitzer-Bescheid anfechten.

Wie können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten?

Sie haben 14 Tage Zeit, wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten.
Sie haben 14 Tage Zeit, wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten.

Möchten Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, müssen Sie zunächst einmal bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen diesen erheben. Nachdem der Bescheid zugestellt wurde, haben Sie dafür 14 Tage lang Zeit.

Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, denn erreicht Ihr Einspruchsschreiben die Behörde erst danach, ist der Bescheid bereits rechtskräftig und Sie können nichts mehr gegen die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ausrichten.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Mögliche Gründe

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, weshalb Betroffene einen Bußgeldbescheid anfechten möchten. Am gängigsten sind jedoch die folgenden:

  • Der Bescheid ist bereits verjährt.
  • Es ist ein falscher Name darin vermerkt.
  • Es ist nicht möglich, Sie auf dem „Blitzerfoto“ einwandfrei zu identifizieren.
  • Die Messung war fehlerhaft.

Wurde das Messgerät nicht ordnungsgemäß bedient, nicht regelmäßig geeicht oder schlichtweg im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt, kann dies zu einem falschen und somit nicht verwertbaren Ergebnis führen. Möchten Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, ist es ratsam, im Vorfeld einen Anwalt zu kontaktieren. Mit seiner Hilfe können Sie Akteneinsicht beantragen und so herausfinden, ob es zu Fehlern bei der Messung kam. Zudem kann er Sie über die Erfolgschancen eines Einspruchs in Ihrem individuellen Fall beraten.

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Bußgeldbescheid anfechten: Tipps zur Vorgehensweise
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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