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Wurden Sie unbemerkt mit dem Auto geblitzt und fahren kurze Zeit darauf in den Urlaub, kann es vorkommen, dass Sie erst einmal der Schlag trifft, wenn Sie das erste Mal nach dem Urlaub die Post kontrollieren. Wurde der Bußgeldbescheid zugestellt, während Sie für ein paar Wochen mit dem Auto im Urlaub waren, stellen sich automatisch viele offene Fragen.

Darf ein Bußgeldbescheid während dem Urlaub überhaupt versendet werden? Was passiert, wenn ich keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mehr einlegen kann, weil die Frist bereits abgelaufen ist? Welche Möglichkeiten habe ich dann? Antworten auf diese Fragen gibt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid während dem Urlaub zustellen – ist das erlaubt?
Ein Bußgeldbescheid muss der betroffenen Person nicht persönlich übergeben werden. Aus diesem Grund ist die Zustellung von einem Bußgeldbescheid im Urlaub keine Seltenheit. Natürlich ist es kein schönes Gefühl, einen solchen Bescheid nach dem wohl verdienten Urlaub vorzufinden, aber oft verhält es sich nicht so schlimm, wie anfangs vermutet.
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Wie sollte ich mit einem solchen Bußgeldbescheid nach dem Urlaub verfahren?
Wie Sie sich im weiteren Verlauf verhalten sollten, richtet sich danach, für welche dieser beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden
- Sie akzeptieren das Bußgeld, die Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde.
- Sie möchten bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Da der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt wurde, kann es gut sein, dass diese Frist längst abgelaufen ist. Da es Ihnen nicht möglich war, zu handeln, können Sie laut § 44 der Strafprozessordnung (StPO) innerhalb einer Woche einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen:
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“
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