FAQ: E-Scooter und Promille
Der E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug, daher ist auf ihnen die Promillegrenze für Kfz zu beachten. Für E-Scooter gilt Deutschland also eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren besteht ein absolutes Alkoholverbot.
Missachten Sie auf dem E-Scooter die für Promille gültige Grenze, drohen Sanktionen für Alkohol am Steuer. Bußgelder zwischen 250 und 1500 Euro, sowie Punkte, Fahrverbote oder eine Anzeige sind möglich. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Fahren Sie alkoholisiert mit dem E-Scooter, gilt das in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Verlängerung der Probezeit zur Folge und kann auch eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bei Fahrten mit dem E-Scooter gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit oder unter 21 Jahren verstoßen | 250 € | 1 | |
Bei Fahrten mit dem E-Scooter gegen die Promillegrenze von 0,5 verstoßen | 500 € | 2 | 1 Monat |
… beim 2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
… beim 3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Bei Fahrten mit dem E-Scooter alkoholisiert den Verkehr gefährden (ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | |
Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter fahren | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Video: Promillegrenze überschritten – Konsequenzen
E-Scooter: Welche Promillegrenze gilt?
Wer mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen will, muss sich an bestimmte Regeln halten. Dazu gehört auch, die Promillegrenze zu beachten. Doch wie viel Promille sind beim E-Scooter erlaubt? Gibt es für den E-Scooter bezüglich der Promille eigenen Vorschriften? Gemäß § 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gelten E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge und zählen somit zu den Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass die Promillegrenze für Kfz zur Anwendung kommt.
Auf dem E-Scooter liegt das Alkohollimit somit bei 0,5 Promille. Die rechtliche Grundlage bildet § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem ist definiert:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter in der Probezeit erlaubt?
Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Fahrer unter 21 Jahren und für Fahranfänger. Wie im Auto oder auf dem Motorrad gelten auch auf dem E-Scooter 0,0 Promille. Betrunken zu fahren hat hier auf jeden Fall immer Konsequenzen, unabhängig vom gemessenen Wert.
Neben den verkehrsrechtrechtlichen Folgen, müssen Fahranfänger zudem noch mit weiteren Maßnahmen rechnen. So wird die Probezeit um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier verlängert. Darüber hinaus ist, wenn Sie auf dem E-Scooter mit Promille erwischt werden, die Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar sehr wahrscheinlich.
Zusammenfassend gelten also auf dem E-Scooter bezüglich der Promille folgende Grenzen:
- Allgemeine Promillegrenze: 0,5
- Für Fahranfänger: 0,0
- Für Fahrer unter 21 Jahren: 0,0
Einen Überblick zu den gelten Grenzen bieten auch die nachfolgende Grafik (zum Vergrößern bitte anklicken):
Sanktionen: Was, wenn Sie einen E-Scooter „besoffen“ fahren?
Werden Sie auf dem E-Scooter mit Promille kontrolliert, müssen Sie bei Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen. Verstoßen Sie gegen die Null-Promillegrenze, werden bis 0,49 Promille 250 Euro fällig. Beim ersten Verstoßen kommen zu den 500 Euro zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Punkte werden auch eingetragen, wenn kein Führerschein vorhanden ist.
Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro. Es bleibt bei zwei Punkten und Sie müssen den Führerschein für drei Monate abgeben. Gleiches droht beim dritten Verstoß sowie ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro.
Achtung: Fahren Sie auffällig oder stellen eine Gefährdung im Straßenverkehr da, droht bei Werten ab 0,3 Promille eine Anzeige. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Das gilt natürlich auch für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit.
Eine Strafe droht in jedem Fall, wenn Sie auf dem E-Scooter 1,1 Promille oder mehr haben. Auch in diesem Fall machen Sie sich strafbar und es greifen die Vorschriften aus § 315c oder 316 Strafgesetzbuch (StGB). Als Nebenstrafen sind dann auch ein Fahrverbot sowie der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Beides kann auch durch die zuständige Verkehrsbehörde, unabhängig vom eigentlichen Urteil oder Strafmaß angeordnet werden, diese eine generelle Untauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen annimmt.
Wann droht eine MPU beim E-Scooter?
Missachten Sie auf dem E-Scooter die Alkoholgrenze, kann das, wie beschrieben, ab 1,1 Promille auch dazu führen, dass Sie einen Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.
Haben Fahrer keinen Führerschein, kann wegen Verstößen auf dem E-Scooter aber 1,1 Promille dennoch eine MPU drohen. Mittels dieser soll dann festgestellt werden, ob der betreffende Verkehrsteilnehmer überhaupt tauglich ist, ein Fahrzeug (also auch E-Scooter oder Fahrrad) im Straßenverkehr zu führen.