Warndreieck richtig aufstellen: Ist die Entfernung vorgeschrieben?

Ereignet sich ein Unfall oder eine Panne, gilt es Maßnahmen zu ergreifen, die der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer dienen. So sollten die Insassen das Kfz verlassen und abseits der Fahrbahn – etwa hinter einer Leitplanke – Schutz suchen. Darüber hinaus müssen Sie das Warndreieck aufstellen, um den nachfolgenden Verkehr vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Warndreieck aufstellen auf Autobahn, Landstraße und innerorts: Welche Distanz ist zu wählen?
Warndreieck aufstellen auf Autobahn, Landstraße und innerorts: Welche Distanz ist zu wählen?

Doch worauf gilt es dabei zu achten? In welcher Entfernung ist das Warndreieck aufzustellen? Gelten unterschiedliche Vorgaben, wenn Sie innerorts, außerorts oder auf der Autobahn das Warndreieck aufbauen? Und müssen Autofahrer, die die Unfallstelle nicht richtig sichern, mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Warndreieck aufstellen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann muss man das Warndreieck aufstellen?

Gemäß § 15 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen mehrspurige Fahrzeuge, die liegengeblieben und nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis zu erkennen sind, mit einem auffälligen warnenden Zeichen gekennzeichnet werden. Demnach ist das Warndreieck bei Unfällen und Pannen einzusetzen.

In welcher Entfernung zum Unfall Ort muss ich das Warndreieck aufstellen?

Je nach Ortslage bzw. gefahrener Geschwindigkeit gelten unterschiedliche Vorgaben, wenn Sie ein Warndreieck aufstellen. Die Entfernung auf der Autobahn kann zum Beispiel bis zu 400 m betragen, wohingegen innerorts meist 50 m angebracht sind.

Was droht, wenn ich das Warndreieck falsch aufstelle?

Verkehrsteilnehmer, die ihr liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig absichern, müssen mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Ereignet sich durch die unzureichende Sicherung ein Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro und es droht ein Punkt in Flensburg.

Vorschriften zum Aufstellen des Warndreiecks

Worauf müssen Autofahrer achten, die ein Pannendreieck aufstellen?
Worauf müssen Autofahrer achten, die ein Pannendreieck aufstellen?

Laut § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist im Pkw ein Warndreieck – auch Pannendreieck genannt – mitzuführen. Dieses dient im Ernstfall dazu, ein liegengebliebenes Fahrzeug zu kennzeichnen und die anderen Verkehrsteilnehmer vor dem Hindernis zu warnen.

Allerdings ist diese Maßnahme auch nicht ganz ungefährlich. Daher sollten Personen, die ein Pannendreieck aufstellen wollen, vorher unbedingt eine Warnweste anlegen und die Warnblinkanlage des Fahrzeugs einschalten. Zum weiteren Verhalten bei einem Unfall heißt es unter § 15 Satz 2 StVO wie folgt:

Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden.

Wie dieses Zitat zeigt, bleibt der Gesetzgeber beim Thema „Warndreieck aufstellen“ konkrete Angaben zur Entfernung schuldig und verweist lediglich darauf, dass diese bei schnellerem Verkehr zu erhöhen ist. Experten haben sich daher auf folgende Angaben verständigt:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 m
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 m
  • Autobahn 150 – 400 m

Darüber hinaus sollten Sie, wenn Sie ein Warndreieck aufstellen, auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. So ist es in der Regel sinnvoll, das Warnzeichen vor einer Kuppe oder einer Kurve zu platzieren, auch wenn dadurch die Entfernung größer ausfällt.

Wichtig! Um das Warndreieck möglichst zügig aufstellen zu können und auch die Fahrbahn schnell wieder zu verlassen, sollten Sie das Warnzeichen bereits abseits zusammenbauen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Pannendreieck vor den eigenen Körper zu halten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie wahrnehmen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.