Toleranzabzug: Kein Blitzer arbeitet fehlerfrei

Regeln sind da, um gebrochen zu werden – dies scheint das Motto einiger Kraftfahrer zu sein. Die meisten sind sich der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten wohl durchaus bewusst, messen ihnen allerdings schlichtweg keinen wirklichen Stellenwert zu. Um genau solche Fahrer auf frischer Tat zu ertappen, kommen die verschiedensten Blitzer auf deutschen Straßen zum Einsatz.

Wie viel ist als Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglich?
Wie viel ist als Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglich?

Die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog richten sich mitunter nach dem Ergebnis dieser Blitzer. Da jedoch kein Messgerät in der Lage ist, exakt genaue Resultate zu liefern, wird stets ein bestimmter Toleranzabzug vorgenommen. Dadurch soll verhindert werden, dass einem Verkehrssünder fälschlicherweise eine höhere Geschwindigkeit vorgeworfen wird, als die, mit der er eigentlich unterwegs war. Infos rund um den Toleranzabzug beim Blitzen finden Sie im Ratgeber.

Toleranzabzug: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchen Zweck verfolgt der Abzug einer Toleranz?

Um zu verhindern, dass einem Fahrer fälschlicherweise ein höheres Tempo vorgeworfen wird, als das, mit dem er eigentlich unterwegs war, muss stets eine gewisse Toleranz vom Messergebnis eines Blitzers abgezogen werden.

Wie hoch ist der Toleranzabzug?

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen. Lag das Tempo über 100 km/h, liegt der Toleranzabzug normalerweise bei 3 Prozent.

Liegt der Toleranzabzug immer bei 3 km/h bzw. 3 Prozent?

Nein. Wurde die Geschwindigkeitsmessung mit einem Videonachfahrsystem vorgenommen, müssen 5 km/h (Geschwindigkeit unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (Geschwindigkeit über 100 km/h) vom Ergebnis abgezogen werden. Dies ist darin begründet, dass Videonach‌fahrsysteme relativ fehleranfällig sind und ein Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent hier nicht ausreicht.

Weitere Ratgeber zum Toleranzabzug

Infos zum Toleranzabzug – im Video!

Wichtiges zum Toleranzabzug finden Sie auch in diesem Video.

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüber­schreitung?

Jeder Blitzer, der im deutschen Straßenverkehr eingesetzt wird, um Tempoverstöße aufzudecken, muss regelmäßig gewartet werden, um korrekte Ergebnisse liefern zu können. Doch selbst dann besteht immer noch die Möglichkeit, dass sich geringe Ungenauigkeiten einschleichen.

Um zu verhindern, dass sich daraus Nachteile für den betroffenen Kraftfahrer ergeben, ist bei jeder Geschwindigkeitsmessung mit einem Blitzer der Abzug einer bestimmten Toleranz vorgeschrieben. Wie sich dieser Toleranzabzug genau gestaltet, legt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) folgendermaßen fest:

Es macht normalerweise keinen Unterschied beim Toleranzabzug, ob ein mobiler oder fester Blitzer eingesetzt wird.
Es macht normalerweise keinen Unterschied beim Toleranzabzug, ob ein mobiler oder fester Blitzer eingesetzt wird.
  • War der entsprechende Verkehrssünder mit einem Tempo von weniger als 100 km/h unterwegs, als er geblitzt wurde, muss ein Abzug von 3 km/h stattfinden.
  • Auffällig gewordene Kraftfahrer, die mehr als 100 km/h auf dem Tacho hatten, als der jeweilige Blitzer sie ablichtete, können sich auf einen Toleranzabzug von 3 Prozent einstellen.

Demzufolge ist der Toleranzabzug bei mobilen sowie stationären Blitzern stets abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Es ist daher relativ unerheblich, ob sich die Überschreitung der zulässigen Maximalgeschwindigkeit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte. Dieser Unterschied kommt in der Regel erst dann zum Tragen, wenn es um die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog geht.

Die folgende Grafik gibt Ihnen einen guten Überblick über den Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Wie sehen die Toleranzwerte bei Blitzern aus?
Wie sehen die Toleranzwerte bei Blitzern aus?

Inwiefern werden die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog durch den Toleranzabzug beeinflusst?

An dieser Stelle haben wir drei Szenarien für Sie erstellt, durch die deutlich werden soll, inwiefern der Toleranzabzug die Sanktionen beeinflusst, die gemäß Bußgeldkatalog auf Temposünder zukommen:

Szenario Nummer 1: Verkehrsschild auf der Autobahn übersehen

Sie waren auf einem Streckenabschnitt auf der Autobahn unterwegs, auf dem die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt war. Sie haben allerdings das Verkehrsschild nicht gesehen und sind dementsprechend von einer erlaubten Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ausgegangen, weshalb Ihr Tacho ein Tempo von 142 km/h anzeigte, als Sie geblitzt wurden. Der Bußgeldkatalog sieht für 42 km/h zu schnell außerorts 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Da der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h bei 3 Prozent liegt, also 4,26 (abgerundet 4) km/h vom Ergebnis subtrahiert werden müssen, haben Sie sich „nur“ eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h geleistet. Die Konsequenzen bestehen in diesem Fall aus einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt. Der vorgeschriebene Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften hat Sie also in diesem Fall vor einem Fahrverbot bewahrt.

Szenario Nummer 2: Geschwindigkeitsverstoß auf der Landstraße

Wo liegt der Toleranzabzug bei einer Lasermessung auf der Landstraße?
Wo liegt der Toleranzabzug bei einer Lasermessung auf der Landstraße?

Sie hatten es ziemlich eilig, sind mit 124 km/h über eine Landstraße gebrettert – obwohl lediglich 100 km/h erlaubt waren – und wurden von einem Blitzer erwischt. Eine Geschwindig­keitsüberschreitung von 24 km/h wird gemäß Bußgeldkatalog mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Da Ihr Tempo über 100 km/h lag, beträgt der Toleranzabzug außerorts 3 Prozent. Also müssten 3,72 (aufgerundet 4) km/h abgezogen werden, weshalb Sie an und für sich nur 20 km/h zu schnell waren. Daher wäre das Ganze hier mit der Zahlung eines Verwarnungs­geldes von 30 Euro erledigt.

Szenario Nummer 3: Zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften

Sie wurden in einer Tempo-30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaften mit 63 km/h auf dem Tacho geblitzt, weil Sie von den sonst üblichen 50 km/h ausgegangen sind. Demzufolge wären Sie 33 km/h über der zulässigen Maximalgeschwindigkeit gewesen, was laut Bußgeldkatalog innerorts mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkten sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird.

Da bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung ein Toleranzabzug von 3 km/h stattfinden muss (Tempo geringer als 100 km/h), waren Sie nicht 33 sondern 30 km/h zu schnell. Dem Bußgeldkatalog zufolge drohen Ihnen daher 100 Euro und ein Punkt. Von einem Fahrverbot bleiben Sie auch hier verschont, da die festgestellte Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug maßgeblich ist.

Jedes dieser drei Szenarien beweist: Der Toleranzabzug – innerorts oder außerorts – kann sich durchaus positiv auf die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auswirken. Ohne ihn müssten sich auffällig gewordene Kraftfahrer häufig mit Punkten in Flensburg oder Fahrverboten auseinandersetzen, da teilweise nur wenige km/h entscheidend sind.

Sonderfall: Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Videonachfahrsystem

Der Toleranzabzug auf der Autobahn kann unter Umständen höher sein.
Der Toleranzabzug auf der Autobahn kann unter Umständen höher sein.

Wie bereits erwähnt, spielt es normalerweise keine Rolle, mit welcher Art von Blitzer die Messung durchgeführt wurde, da sich der Toleranzabzug dadurch eigentlich nicht ändert. Einen Ausnahmefall stellen allerdings sogenannte Videonachfahrsysteme dar.

Dabei wird auf zivile Fahrzeuge zurückgegriffen, die mit einem Messgerät im Inneren ausgestattet sind, welches die gefahrene Geschwindigkeit des Vorausfahrenden berechnet.

Indem die Polizisten dem ahnungslosen Fahrer vor ihnen nachfahren, kann das entsprechende Gerät ermitteln, wie schnell dieser unterwegs ist. Dieses Vorgehen eignet sich vor allem für Kontrollen auf der Autobahn, da die Fahrbahn dort fast ausschließlich geradeaus verläuft.

Leider sind Videonachfahrsysteme relativ anfällig für Fehler, weshalb bei dieser Art der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent nicht ausreicht.

Aus diesem Grund sieht der Toleranzabzug auf der Autobahn wie folgt aus, wenn eine Geschwindigkeitskontrolle durch Nachfahren durchgeführt wurde:

  • Wenn das Tempo eines Kraftfahrers unter 100 km/h lag, muss bei diesem Blitzer ein Toleranzabzug von 5 km/h stattfinden.
  • Der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h beträgt wiederum 5 Prozent bei Videonachfahrsystemen.

Wo liegt der Toleranzabzug bei Rotlicht- oder Abstandsverstößen?

Blitzer sind nicht nur in der Lage, Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzudecken. Das Gleiche gilt für Abstands- oder Rotlichtverstöße. Doch wo liegt der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer an einer Ampel? Schließlich sind hier nicht etwa die gefahrenen km/h von Bedeutung, sondern vielmehr die Sekunden, in denen die Lichtzeichenanlage zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits auf Rot stand.

In der Regel wird hierbei eine Toleranz zwischen 0,1 und 0,4 Sekunden gewährt. Es ist übrigens unerheblich bei diesem Toleranzabzug, ob der Blitzer innerorts oder außerorts zugeschlagen hat. Weiterhin findet ebenfalls ein Toleranzabzug auf der Autobahn bei einem Blitzer statt, der den Abstand von einer Brücke aus misst. Hier sind normalerweise drei Meter Toleranz die Regel.

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Toleranzabzug: Kein Blitzer arbeitet fehlerfrei
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.