Haben Sie sich beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Abstandsverstoß zuschulden kommenlassen, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. In dessen Mittelpunkt steht in der Regel ein Bußgeldbescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg auf Sie zukommen und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Bevor ein solcher Bußgeldbescheid versendet werden kann, muss erst einmal der Fahrer identifiziert werden, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Aus diesem Grund kommt es gemäß Verkehrsrecht zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren. In diesem Zug wird ein sogenannter Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges versendet. Doch ist er wirklich verpflichtet, in einem solchen Anhörungsbogen Angaben zur Ordnungswidrigkeit bzw. seiner Person zu machen?
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten und die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, welche Fristen bei einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren beachtet werden sollten und wie die Verjährung mit dem Anhörungsbogen in Verbindung steht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Allgemeine Ratgeber zum Anhörungsbogen
Inhaltsverzeichnis
Anhörungsbogen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr erhält der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen. Darin kann er sich zu der Tat äußern, die ihm vorgeworfen wird, und ggf. den wahren Fahrer benennen.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen und müssen demzufolge auch nicht den Fahrer nennen, der mit Ihrem Kfz geblitzt wurde. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie korrigieren, wenn diese nicht korrekt sind.
Hier können Sie sich das kostenlose Muster eines Anhörungsbogens herunterladen.
Video: Was ist der Anhörungsbogen?
Wie ist die Anhörung im Bußgeldverfahren aufgebaut?
Haben Sie beispielsweise als Halter Ihr Fahrzeug verliehen und diese Person wurde geblitzt, erfolgt der Versand des Anhörungsbogens trotzdem an Ihre Adresse. Viele Fahrer können mit einem solchen Schriftstück erst einmal nicht viel anfangen, da sie sich zumindest wissentlich keinen Verstoß gegen das Verkehrsrecht geleistet haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie wirklich einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vor sich liegen haben, können Sie folgende Punkte überprüfen, die jeder Anhörungsbogen beinhalten sollte:
- Angaben zur Ordnungswidrigkeit inklusive Tatzeit und Tatort
- Höhe des möglichen Bußgeldes laut Bußgeldkatalog
- Anzahl der Punkte in Flensburg (ggf. Dauer des Fahrverbotes)
- Beweise (z. B. „Blitzerfoto“)
- Angaben zu Zeugen
Um sich ein noch genaueres Bild zu machen, können Sie sich in puncto Anhörungsbogen an diesem Muster orientieren:
Musterbehörde
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Mario Mustermann
Musterstraße 5
12345 Musterstadt
Anhörung im Bußgeldverfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihnen wird vorgeworfen, am Mustertag um …. Uhr in Musterstadt, Musterstraße als Fahrer des Fahrzeugs, Musterfabrikat, Musterkennzeichen folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § …. begangen zu haben:
Tatbestand und Kennzahl plus dazugehörige Tatbestandsergänzung:
Tatbestandsnummer: Sie überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um …. km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): …. km/h
Verletzte Vorschriften:
§ …, Abs. …
Weitere Bemerkungen:
Die Messtoleranz betrug … km/h
Geschwindigkeitsmessanlage ….
Beweise: Foto
Zeugen: …. und ….
Regelsatz gemäß Bußgeldkatalog:
Bußgeld: …. Euro
Punkte: ….
Fahrverbot: …. Monat(e)
Nach § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Sie hiermit die Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.
Muster des Anhörungsbogens herunterladen
Dieses Muster bezieht sich auf einen Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, folgt auch der Anhörungsbogen einem anderen Muster. Es besteht die Möglichkeit, sich dieses hier noch einmal im PDF-Format herunterzuladen:
Muster von einem Anhörungsbogen (.pdf)
Anhörungsbogen: Ausfüllen oder nicht?
Haben Sie als Fahrzeughalter die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen und sind nicht derjenige, der geblitzt wurde, ist dies noch lange kein Grund, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. Einige Fahrer gehen davon aus, dass sich die Sache erledigt hat, wenn sie die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht ausfüllen. Damit liegen sie jedoch falsch.
In der Regel muss der Anhörungsbogen innerhalb von einer Woche ausgefüllt und zurückgesendet werden. Tun Sie dies nicht, verstoßen Sie gegen § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dort heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde […] über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.“
Was passiert, wenn die Frist des Anhörungsbogens nicht eingehalten wurde?
Erhalten Sie beispielsweise als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen, nachdem eine rote Ampel überfahren wurde, und Sie selbst sind nicht gefahren, müssen Sie den Bogen trotzdem ausfüllen. Wenn Sie sich weigern oder die einwöchige Frist nicht einhalten, können diverse Strafen drohen.
Die zuständige Bußgeldbehörde hat beispielsweise das Recht, Sie wegen einem nicht ausgefüllten Anhörungsbogen bei der Polizei vorzuladen und die Anhörung im Bußgeldverfahren dort stattfinden zu lassen. Eine weitere Möglichkeit, den wahren Verkehrssünder ausfindig zu machen, ist eine Fahrtenbuchauflage. Ein Anwalt kann nicht schaden, wenn ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug geblitzt wurde und Sie nun die Konsequenzen tragen sollen.
Übrigens: Durch einen Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen! Die Verjährung beim Bußgeldbescheid beträgt normalerweise drei Monate. Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, drei Monate lang Zeit hat, einen Bußgeldbescheid zu versenden. Ansonsten ist die Tat automatisch verjährt. Kommt es jedoch im Vorfeld zu einer Anhörung im Bußgeldbescheid, unterbricht diese die Verjährung und sie beginnt von vorn.
Die Verjährungsfrist kann durch den Anhörungsbogen nur ein einziges Mal unterbrochen werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bogen versendet wurde. Da ein Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges versendet wird, unterbricht er ausschließlich die Frist, die für den Halter gilt. Verhält es sich beispielsweise so, dass der Halter die Tat nicht begangen hat und eine andere Person gefahren ist, wird die Verjährungsfrist dieser Person nicht unterbrochen.
Anhörungsbogen nicht erhalten?
Ein Anhörungsbogen muss nicht in jedem Fall versendet werden. Teilweise findet die Anhörung im Bußgeldverfahren auch durch die Polizei direkt vor Ort nach der begangenen Ordnungswidrigkeit statt. Die Verjährung kann in einer solchen Situation laut Verkehrsrecht nicht mehr nachträglich durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden. Es wird dann in der Regel automatisch ein Bußgeldbescheid versendet.
Wenn sie direkt vor Ort von der Polizei befragt werden, dann haben betroffene Fahrer auch wie bei einem Anhörungsbogen das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer ein Anhörungsbogen verschickt wird und sie Einspruch gegen das Messergebnis einlegen möchten. Ein Anwalt kann sie in diesem Fall beraten und unterstützen.
Ich bin vor Monaten innerorts in einer 30er-Zone wegen Lärmschutz geblitzt worden mit 51 km/h, jetzt hatte ich vor Wochen den Anhörungsbogen bekommen und nicht ausgefüllt oder zurück geschickt. Meine persönlichen Daten darauf zeigten keine Fehler. Jetzt habe ich eine Erinnerung bekommen den Anhörungsbogen auszufüllen, so etwas habe ich noch nie bekommen, selbst bei einem Fahrverbot nicht. Sollte ich diesen jetzt doch ausfüllen, auch wenn meine Daten alle stimmen und ich das seit über 10 Jahren immer so gemacht habe, weil ich es so gelesen und gesagt bekommen habe? Und bekomme ich jetzt doch ein Fahrverbot trotz des Formfehlers des neuen Bußgeldkatalogs?
Ich habe dazu nirgends passende Informationen gefunden.
Habe wegen zu dichtem Auffahren auf der Autobahn ein Anhörungsbogen bekommen. Zwischen dem Verstoß und Erhalt des Schreibens liegen 7 Wochen. Ist das o.k.?
Hallo,
ich habe nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung (keine Anhörung durch die Polizei vor Ort) keinen Anhörungsbogen, sondern direkt den Bußgeldbescheid erhalten.
Ist dies korrekt?