Die Anschnallpflicht – Gibt es Punkte bei Verletzung der Gurtpflicht?

Die europaweite Anschnallpflicht besteht seit Mai 2006. In Deutschland müssen Sie sich im Verkehr bereits seit 1976 anschnallen. Bestraft wird dieser Verstoß jedoch erst seit 1984. Anfangs musste sich lediglich der Fahrer an die vorgeschriebene Pflicht zum Anschnallen halten. Im Jahr 1979 wurde diese Pflicht auf alle Mitfahrer erweitert.

Seit 1979 gilt die Gurtpflicht in Deutschland für alle Mitfahrer.
Seit 1979 gilt die Gurtpflicht in Deutschland für alle Mitfahrer.

Sind Sie beispielsweise als Beifahrer nicht angeschnallt, so können Sie genauso belangt werden, wie der Fahrer des Kfz. Mit welchen Strafen Sie laut Bußgeldkatalog im Einzelnen rechnen müssen, wenn die Anschnallpflicht verletzt wurde und ab wann Punkte in Flensburg fällig werden, soll in diesem Ratgeber beleuchtet werden.

Anschnallpflicht: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Seit wann gibt es eine Gurtpflicht in Deutschland?

Bereits seit 1979 sind alle Mitfahrer in einem Kfz dazu verpflichtet, sich anzuschnallen. Die Anschnallpflicht soll für mehr Sicherheit sorgen, sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen.

Was droht bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht?

Worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Gibt es Ausnahmen von der Anschnallpflicht?

Ja, die gibt es tatsächlich. Wann Sie ausnahmsweise keinen Gurt anlegen müssen, erfahren Sie hier.

Bußgeldkatalog Anschnallpflicht

VergehenBußgeldPunkte
Kind nicht vorschriftsmäßig transportiert30 €
... bei mehreren Kindern35 €
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt30 €
Kind ohne jegliche Sicherung transportiert60 €1
... bei mehreren Kindern70 €1

Bußgeldrechner Anschnallpflicht

Gründe für die Gurtpflicht

Selbst wenn Sie mit einer niedrigen Geschwindigkeit unterwegs sind, stehen die Chancen ziemlich hoch, bei einem Unfall Verletzungen davonzutragen. Obwohl dies jedem Autofahrer klar sein sollte, verzichten viele trotzdem auf die eigentlich obligatorischen Sicherheitsgurte und missachten die Anschnallpflicht.

Die Gurte haben durchaus einen Zweck: Sie sollen verhindern, dass Sie oder Ihre Mitfahrer bei einem Autounfall hin und her durch das Kfz geschleudert werden und dadurch mögliche Verletzungen noch verschlimmern oder sich neue zuziehen.

Seitdem sich jeder Insasse im Auto anschnallen muss, hat sich die Zahl der Todesopfer durch Unfälle übrigens deutlich verringert. Im Normalfall verfügt jeder Pkw über zusätzliche Airbags, die die Sicherheit im Falle eines Unfalls gewährleisten sollen.

Doch auch diese Luftkissen stellen keinen Ersatz für den Sicherheitsgurt dar. Im Gegenteil können sie sogar einen weiteren Gefahrenherd für den Fahrer bedeutet, sollte der Abstand zwischen Airbag und Fahrer zu gering sein.

Im Video: Das Wichtigste zur Anschnallpflicht zusammengefasst

Kinder im Kfz mitnehmen: Kindersitz- und Anschnallpflicht

Es ist kein Problem, Kinder auf dem Beifahrersitz zu transportieren.
Es ist kein Problem, Kinder auf dem Beifahrersitz zu transportieren.

Entgegen der Annahme mancher Autofahrer schließt die Gurtpflicht in Deutschland Kinder in jedem Fall mit ein. Einige Eltern achten schlichtweg nicht daran, ob ihre Kinder angeschnallt oder nicht angeschnallt mit im Auto fahren.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist genau festgelegt, wie Kinder im Pkw mitgenommen werden dürfen:

  • Bis zu einer Größe von 150 cm bzw. bis zum Alter von 12 Jahren fallen die Kleinen unter die Kindersitzpflicht. Ein „amtlich geeignetes Rückhaltesystem“ ist obligatorisch, sollten Sie Ihren Nachwuchs im Auto transportieren wollen, denn ohne Sitz kann der Gurt nicht richtig durchgreifen. Aus diesem Grund ist es kein Problem, Kinder auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank mitzunehmen. Wichtig ist lediglich, dass Sie das Anschnallen nicht vergessen. In der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Kindersitzes können Sie außerdem weitere Informationen einholen.
  • Hinten in der Mitte befindet sich der sicherste Platz für Kinder im Auto. Dies ist darin begründet, dass sie in dieser Position am weitesten von allen Kollisionspunkten entfernt sind, wie nur möglich. Der zweitsicherste Platz im Auto ist der hinter dem Beifahrer. Beim Aussteigen befindet sich Ihr Sprößling direkt an der Seite des Gehweges und Sie müssen sich keine Sorgen machen, ob Ihr Kind möglicherweise auf die Straße rennt und in einen Unfall verwickelt wird.
Die Kindersicherung sollte trotzdem an allen Türen des Kfz immer eingeschaltet sein! Ihr Kind wäre nicht das erste, das während der Fahrt auf die Idee kommt, die Tür zu öffnen. Sicherheit sollte immer vorgehen.

Geblitzt und nicht angeschnallt – Muss man doppelt zahlen?

Wenn Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, lässt der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. Das darin enthaltene Beweisfoto der Tat könnte Sie jedoch schnell in eine schlimmere Lage bringen: Zeigt das Foto, dass Sie nicht angeschnallt waren, können Sie gleichzeitig auch für dieses Vergehen belangt werden.

Neben dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg, die für die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit auf Sie zukommen, wird Ihnen zusätzlich noch ein Bußgeld von 30 Euro für das Missachten der Anschnallpflicht aufgebrummt.

Die Sanktionen schnellen in die Höhe, sobald es um die Sicherung von Kindern während der Fahrt geht: Transportieren Sie Ihre Kleinen ohne jegliche Sicherung, dann wird ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ist die Sicherung falsch oder nicht ausreichend, dann bleibt es bei einer Strafe von 30 Euro. Von einem Fahrverbot müssen Sie nicht ausgehen.

Gibt es eine Anschnallpflicht für Hunde?

Sie müssen Ihren Hund nicht anschnallen.
Sie müssen Ihren Hund nicht anschnallen.

Während der Autofahrt müssen Sie Ihren Hund nicht anschnallen. Generell fallen Haustiere jedoch in die Kategorie der Ladung und müssen dementsprechend nach Vorschrift gesichert werden. Diese Vorschriften sehen wie folgt aus:

In § 22 StVO heißt es:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

§ 23 besagt zudem:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

Um nicht gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen, müssen Sie Ihren Hund also nicht anschnallen, sondern nur darauf achten, dass dieser während der Fahrt nach Vorschrift gesichert und untergebracht ist.

Wer haftet beim Fahren ohne Gurt?

Wird die Anschnallpflicht verletzt, so haftet jede volljährige und somit erwachsene Person für sich selbst. Bei Haustieren, Kindern oder Personen, bei denen die Eigenverantwortung wegfällt, haftet jeweils der Fahrer des Fahrzeuges.

Langweilt sich der Nachwuchs gerade bei langen Fahrten mit dem Auto und kann nicht still sitzen, dann hat er sich im Handumdrehen abgeschnallt und erkundet das Kfz.

Erziehungsberechtigte und Eltern müssen jedoch stets darauf achten, dass Ihre Sprösslinge angeschnallt sind und auch angeschnallt bleiben, damit die vorgeschriebene Gurtpflicht nicht verletzt wird.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

In gewissen Situationen entfällt die Anschnallpflicht.
In gewissen Situationen entfällt die Anschnallpflicht.

Aufgrund von stetig steigenden Unfallzahlen im Verkehr gilt nun seit 2014 eine Anschnallpflicht für Taxifahrer. Sie zählen seitdem nicht mehr zu den Ausnahmen zum Thema Gurtpflicht. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Es existieren jedoch immer noch bestimmte Szenarien, in denen auf den Sicherheitsgurt verzichtet werden darf. Diese Ausnahmen sehen wie folgt aus:

  • Sind Sie in einem Bus unterwegs, in dem stehende Fahrgäste erlaubt sind, dann befreit Sie dies von der normalerweise obligatorischen Anschnallpflicht.
  • Das Gleiche gilt für Personen, die von Haus zu Haus fahren und in kurzen Abständen immer wieder das Kfz verlassen müssen (z. B. Postboten).
  • In einem Bus mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen entfällt die Pflicht zum Anschnallen, wenn Sie den Sitzplatz immer nur für eine kurze Zeit verlassen müssen.
  • Kurzstrecken auf einem Parkplatz oder Rückwärtsfahrten dürfen Sie auch ohne Gurte vornehmen.
  • Das Betriebspersonal in Bussen oder das Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personengruppen muss sich nicht anschnallen, wenn Dienstleistungen erbracht werden müssen, die erfordern, dass der Sitzplatz verlassen wird.
Sind Sicherheitsgurte in einem Reisebus vorhanden, so müssen diese auch angelegt werden. Tun Sie dies nicht, so müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Das Bußgeld, wenn Sie nicht angeschnallt waren, beträgt 30 Euro.
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.