Bußgeldkatalog fürs Fahrrad: Wie viel müssen Sie zahlen?

Als Fahrradfahrer müssen Sie zwar keine Fahrerlaubnis erwerben, ehe Sie sich auf Ihren Drahtesel schwingen dürfen, die Verkehrsregeln sollten Sie aber trotzdem kennen. Denn auch Radlern drohen Konsequenzen, wenn sie die Straßenverkehrsordnung (StVO) missachten.

Welche Sanktionen sieht der Fahrrad-Bußgeldkatalog bei Verstößen vor?
Welche Sanktionen sieht der Fahrrad-Bußgeldkatalog bei Verstößen vor?

Aber welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Fahrrad-Verstöße eigentlich vor? Drohen „nur” Bußgelder oder können Sie auch Punkte in Flensburg erhalten? Diesen Fragen geht der folgende Ratgeber auf den Grund.

Bußgeldkatalog „Fahrrad”

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Sie fuhren mit dem Fahrrad nicht auf dem benutzungspflichtigen Radweg20
… mit Behinderung25
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35
Sie fuhren verbotswidrig mit dem Fahrrad auf dem Gehweg55
… mit Behinderung70
… mit Gefährdung80
… mit Unfall100
Sie fuhren verbotswidrig mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone55
… mit Behinderung70
… mit Gefährdung80
… mit Unfall100
Sie fuhren in einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung20
… mit Behinderung25
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35
Sie fuhren auf einem Radwege mit dem Fahrrad entgegen der erlaubten Richtung20
… mit Behinderung25
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35
Sie missachteten in einem verkehrsberuhigten Bereich mit Ihrem Fahrrad die Schrittgeschwindigkeit15
Sie behinderten in einem verkehrsberuhigten Bereich mit Ihrem Fahrrad den Fußgängerverkehr15
… mit Gefährdung601
… mit Unfall751
Sie gewährten mit Ihrem Fahrrad Fußgängern an einem Fußgängerüberweg nicht Vorrang801
Sie hantierten beim Fahrradfahren mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät55
… mit Gefährdung75
… mit Unfall100
Sie fuhren mit Ihrem Fahrrad über eine Ampel, die bereits max. 1 Sekunde auf Rot stand601
… mit Gefährdung1001
… mit Unfall1201
Sie fuhren mit Ihrem Fahrrad über eine Ampel, die bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand1001
… mit Gefährdung1601
… mit Unfall1801
Sie zeigten Ihren Abbiegevorgang mit dem Fahrrad nicht rechtzeitig an10
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35
Sie fuhren freihändig auf dem Fahrrad5
Sie fuhren trotz schlechter Sicht ohne vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung20
… mit Gefährdung25
… mit Unfall35
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das keine Klingel besaß oder dessen Klingel nicht den Vorschriften entsprach15
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das keine Klingel besaß oder dessen Bremse nicht den Vorschriften entsprach15
Sie fuhren mit einem Fahrrad, das nicht den Vorschriften entsprach, und beeinträchtigen wesentlich die Verkehrssicherheit801
… mit Unfall1201

Bußgeldrechner für Fahrrad-Verstöße

FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog nur für Radfahrer?

Nein, die möglichen Bußgelder für Fahrrad-Verstöße finden sich im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, welcher auch die Sanktionen für alle anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Lkw-Fahrer, Fußgänger etc.) beinhaltet.

Welches Bußgeld droht bei Fahrrad-Verstößen?

Je nach Tatbestand sind Beträge zwischen 5 und 180 Euro möglich, wenn Sie mit dem Fahrrad gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Eine Übersicht über die konkreten Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Kann ich bei einem Verstoß mit dem Fahrrad Punkte in Flensburg bekommen?

Ja, dies ist zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß der Fall. Sie erhalten die Punkte selbst dann, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen.

Weitere Infos zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Die Straßenverkehrsordnung zum Fahrrad

Der Bußgeldkatalog sieht für Radfahrer je nach Verstoß unterschiedliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht für Radfahrer je nach Verstoß unterschiedliche Sanktionen vor.

Viele der in Deutschland geltenden Verkehrsregeln sind in der StVO zu finden. Dies gilt auch für die meisten Vorschriften, an die sich Radfahrer hierzulande halten müssen. So legt sie z. B. ganz genau fest, wo Sie überhaupt mit dem Fahrrad fahren dürfen:

  • Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, müssen Sie diesen nutzen. Sie erkennen einen solchen Radweg an einem blauen Verkehrszeichen mit weißem Fahrrad-Symbol.
  • Radwege dürfen üblicherweise nur befahren werden, wenn sie rechts von der Fahrbahn liegen. Lediglich wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, ist hier das Radeln in beide Fahrtrichtungen erlaubt.
  • Ähnliches gilt für Einbahnstraßen: Wie Autofahrer dürfen auch Radfahrer hier eigentlich nur in eine Fahrtrichtung fahren. Oftmals erlaubt aber ein Zusatzschild das Radeln in beide Richtungen.
  • Existiert kein Radweg, dürfen Sie in der Regel nur auf der Fahrbahn radeln.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind für Sie als Radfahrer tabu, es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt ausdrücklich das Befahren mit dem Fahrrad.
  • Ansonsten dürfen nur Kinder bis 10 Jahren sowie deren Aufsichtspersonen auf dem Gehweg radeln.
  • Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen sogar auf dem Gehweg (oder wahlweise auf einem Radweg, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist) fahren.

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrradfahrer diese Regeln ignorieren und einfach fahren, wo sie wollen. Dadurch behindern sie nicht nur oftmals andere Verkehrsteilnehmer, sie können unter Umständen auch eine Gefährdung darstellen. Darum sieht der Bußgeldkatalog für solche Fahrrad-Verstöße entsprechende Sanktionen vor: Fahren Sie mit Ihrem Rad dort, wo es nicht erlaubt ist, können Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro drohen.

Wann zieht ein Verstoß mit dem Fahrrad eine Strafe nach sich?

Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad beinhaltet nur Ordnungswidrigkeiten. Begehen Sie eine solche, müssen Sie schlimmstenfalls mit einem Bußgeld und ggf. einem Punkt in Flensburg rechnen.

Manchmal kann ein Verstoß mit dem Fahrrad auch eine Strafe anstelle eines Bußgeldes mit sich bringen.
Manchmal kann ein Verstoß mit dem Fahrrad auch eine Strafe anstelle eines Bußgeldes mit sich bringen.

Es ist aber auch möglich, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie mit dem Fahrrad gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. In so einem Fall müssen Sie nicht mehr nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern mit wesentlich ernsteren Konsequenzen wie einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe.

Das ist z. B. möglich, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad an einem Unfall im Straßenverkehr beteiligt sind und sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Diese Tat kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Ebenfalls strafbar machen Sie sich, wenn Sie sich berauscht oder betrunken aufs Fahrrad schwingen. Ein Fahrradfahrer gilt infolge von Alkohol als fahruntüchtig, wenn er …

  • mindestens 1,6 Promille im Blute hat oder
  • mindestens 0,3 Promille im Blut hat und sich fahrauffällig verhält (z. B. Schlangenlinien fährt).

In beiden Fällen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Kann ein Verstoß mit dem Fahrrad den Führerschein gefährden?

Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sieht bei Ordnungswidrigkeiten eigentlich keine Fahrverbote oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass sich ein Fehlverhalten als Radfahrer auch auf Ihren Führerschein auswirkt.

Das ist z. B. möglich, wenn Sie für Ihren Verstoß mit dem Fahrrad neben einem Bußgeld auch einen Punkt kassiert haben. Häufen Sie nämlich insgesamt 8 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg an, entzieht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde automatisch die Fahrerlaubnis. Wie bzw. mit welchem Vehikel Sie die jeweiligen Punkte erworben haben, ist den Beamten dabei herzlich egal.

Auch wenn Sie eine Verkehrsstraftat (z. B. Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr) mit dem Fahrrad begehen, droht üblicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Übrigens: Selbst wenn Sie noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie die Konsequenzen einer Verkehrsstraftat diesbezüglich später zu spüren bekommen. Haben Sie sich z. B. einmal wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad strafbar gemacht und entschließen sich Jahre später, eine Fahrerlaubnis zu beantragen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zuvor eine MPU von Ihnen verlangen.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für punkte-flensburg.de. Sie verfasst Ratgeber zu Verkehrsverstößen und zum Bußgeldverfahren. Außerdem schreibt sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.