Fahrverbot umwandeln – wann ist das möglich?

Für viele Autofahrer bedeutet ein Fahrverbot Probleme im Beruf sowie auch im Privaten. So ist es durchaus verständlich, wenn Betroffene nach einer Möglichkeit suchen, dieses zu umgehen. Doch um ein Fahrverbot umwandeln zu können, beispielsweise in ein höheres Bußgeld, müssen besondere Umstände vorliegen.

Bußgeld statt Fahrverbot: Wann gibt es diese Möglichkeit?
Bußgeld statt Fahrverbot: Wann gibt es diese Möglichkeit?

Ein Fahrverbot ist dazu gedacht, Autofahrer zu disziplinieren, soll jedoch nicht deren Existenz gefährden. So hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, dass Betroffene ein Fahrverbot umwandeln können – meist bei begangenen Ordnungswidrigkeiten. Doch kann man ein Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln?

Unter welchen Voraussetzungen ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot möglich ist und wann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

Fahrverbot umwandeln: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Kann man ein Fahrverbot umwandeln?

Ja, unter gewissen Umständen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und es in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür müssen Sie jedoch in der Regel Ersttäter sein und es muss sich um einen Härtefall handeln.

Was muss ich tun, um ein Fahrverbot umzuwanden?

Um ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln zu können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und sich von ihm beraten lassen.

Was gilt bei einem Fahrverbot aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer?

Bei Drogen- oder Alkoholdelikten ist es eher umwahrscheinlich, dass Sie das Fahrverbot umwandeln können.

Im Video: So umgehen Sie ein Fahrverbot

Inwiefern lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video!
Inwiefern lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video!

Fahrverbot umgehen – durch ein höheres Bußgeld manchmal eine Option

Ein Monat Fahrverbot: Umwandeln ist meist nur in Ausnahmefällen eine Option.
Ein Monat Fahrverbot: Umwandeln ist meist nur in Ausnahmefällen eine Option.

Wann in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wird, bestimmen bei Ordnungswidrigkeiten der Bußgeldkatalog sowie das Straßenverkehrs­gesetz (StVG) und bei Verkehrsstraftaten das Strafgesetzbuch (StGB). Die Schwere des Verstoßes spielt hierbei sowie bei der Dauer des Fahrverbots eine Rolle.

Unter bestimmten Umständen, so zum Beispiel beim Vorliegen eines Härtefalls oder dem Nachweis des Augenblicksversagens, ist es jedoch möglich, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Dies betrifft zunächst Ordnungswidrigkeiten, die durch den Bußgeldkatalog sanktioniert werden.

Im Falle einer Straftat ist es weitaus schwieriger, eine Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe zu erreichen.

In beiden Fällen ist es ratsam, dass sich Betroffene mit einem Anwalt beraten. Denn hier ist immer eine gute Begründung gefragt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Möglichkeit für ein Bußgelde oder eine Geldstrafe statt einem Fahrverbot besteht.

Fahrverbot – freikaufen gibt es nicht

Ob ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, entscheidet das Gericht.
Ob ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, entscheidet das Gericht.

Umgangssprachlich wird eine Umwandlung oft als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder auch als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet. Allerdings ist dies nicht korrekt. Die Anforderungen, um ein Fahrverbot umwandeln zu können, sind sehr hoch angesetzt.

So haben meist nur Ersttäter diese Option. Für Wiederholungstäter oder bei Alkohol- bzw. Drogenverstößen ist es eher unwahrscheinlich, dass Verkehrssünder ein Fahrverbot umwandeln können.

Auch ist es eher denkbar, dass eine Umwandlung bei Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt als bei Straftaten.

Können Betroffene dennoch einen Härtefall (z. B. eine akute Existenzbedrohung, wenn ein Fahrverbot verhängt wird) nachweisen, kann das Gericht ein Fahrverbot umwandeln, beispielsweise in eine Geldstrafe.

Letztlich obliegt die Entscheidung, ob Betroffene ein Fahrverbot umwandeln können, der Bußgeldbehörde beziehungsweise dem Gericht.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.