Fahrverbot umgehen – nur in bestimmten Fällen eine Option

Ein Verkehrsverstoß kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Da für viele der Führerschein im Alltag wichtig ist, versuchen Betroffene ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings erscheint dies oft einfacher als es dann in Wirklichkeit ist. Um einen Monat Fahrverbot umgehen zu können, müssen bestimmte Gründe vorliegen.

Besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen?
Besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen?

Dies ist in einigen Fall auch durchaus eine Möglichkeit. Um ein Fahrverbot abwenden zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wann es überhaupt möglich ist ein Fahrverbot zu vermeiden und ob ein Fahrverbot übertragen werden kann, klärt der nachfolgende Artikel.

Fahrverbot umgehen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?

Ja, unter gewissen Umständen können Sie ein Fahrverbot umgehen. Dafür dürfen Sie jedoch normalerweise kein Wiederholungstäter sein und es muss ein Härtefall vorliegen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein Fahrverbot umgehen möchte?

Möchten Sie ein Fahrverbot umgehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

Womit muss ich dann anstatt dem Fahrverbot rechnen?

Gelingt es Ihnen, das Fahrverbot zu umgehen, wird Ihnen in der Regel stattdessen ein höheres Bußgeld auferlegt.

Im Video: So umgehen Sie ein Fahrverbot

Lässt sich ein Fahrverbot wirklich abwenden? Die Antwort gibt’s hier im Video!

Fahrverbot verhindern – wann geht das?

Das Fahrverbot zu übertragen, ist nicht zulässig.
Das Fahrverbot zu übertragen, ist nicht zulässig.

Ist der Bußgeldbescheid eingegangen, fragen sich Betroffene oft „Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?“ oder „Kann man ein Fahrverbot überhaupt umgehen?“. Ob dies möglich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab und ist meist eine Einzelfallentscheidung.

Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass dies selten für einen drohenden Führerscheinentzug gilt. Dieser ist mit einem Fahrverbot nicht gleichzusetzen.

Der Führerschein wird bei einem Fahrverbot amtlich verwahrt und nach Ablauf wieder ausgehändigt. Nach einem Führerscheinentzug muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt und auch eine erneute Prüfung abgelegt werden. Einen Führerscheinentzug zu umgehen, ist auch eher selten möglich. In beiden Fällen müssen gravierende Gründe vorliegen, damit ein Fahrverbot oder ein Führerscheintzug umgangen werden können.

Ein Fahrverbot hat nicht zum Ziel, die berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Verkehrsteilnehmers zu gefährden. Daher ist es in Ausnahmefällen, wenn Betroffene gute Gründe anführen können, möglich, ein Fahrverbot zu umgehen.

Um eine Umwandlung in eine höhere Geldbuße zu erreichen, ist der Beistand eines Anwalts anzuraten. Da dieses Vorgehen ohne einen Anwalt eher nicht möglich ist.

Die Gründe, die angeführt werden können, um ein Fahrverbot zu umgehen, müssen gravierend sein. So kann Augenblicksversagen, ein vorliegender Härtefall (z. B. Bedrohung der Existenz) oder auch ein Härtefall Dritter (wenn z. B. pflegebedürftige Angehörige unter dem Fahrverbot leiden würden) dazu führen, dass Richter einer Umwandlung des Fahrverbotes zustimmen.

Wann ist eine Umwandlung nicht möglich?

Liegen bisher keine Verstöße gegen die StVO oder das Verkehrsrecht beim Beschuldigten vor, ist eine solche Umwandlung eine Option. Ersttäter haben also in diesem Fall eine bessere Ausgangsposition.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht sinnvoll, kann ein Betroffener mit Hilfe eines Anwalts zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Fahrverbot eventuell umgehen.

Nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot zu umgehen, ist manchmal eine Option.
Nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot zu umgehen, ist manchmal eine Option.

Hier spielt die Schwere der Tat eine Rolle und ob eine Gefährdung andere vorlag. Ist dies nicht gegeben, kann sich das positiv auf die Entscheidung bezüglich der Umwandlung auswirken. In diesem Fall wird dann meist das ursprüngliche Bußgeld verdoppelt oder verdreifacht. Die Summe bestimmt der Richter oder die zuständige Bußgeldstelle.

Ähnliches gilt, wenn Verkehrsteilnehmer nach einem Rotlichtverstoß das Fahrverbot umgehen wollen. Die Schwere des Verstoßes ist entscheidend.

Allerdings kann ein Fahrer ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer eher selten umgehen. Alkohol hinterm Steuer ist in der Praxis als ein schwerer Verstoß angesehen, der oft nicht für eine Umwandlung zugelassen wird. Daher ist ein Fahrverbot wegen Alkohol meist abzuleisten.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.