Grüner Pfeil an einer Ampel: Was gilt hier?

Ampeln tragen einen großen Teil zur Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen bei. Sie sorgen vor allem an Einmündungen und Kreuzungen für einen reibungslosen Ablauf und zeigen an, wer wann fahren darf und wer warten muss. Verwirrung kommt bei manchen Kraftfahrern allerdings auf, sobald sich an einer Ampel ein grüner Pfeil befindet.

Es gelten spezielle Verkehrsregeln, wenn ein grüner Pfeil an der Ampel angebracht ist.
Es gelten spezielle Verkehrsregeln, wenn ein grüner Pfeil an der Ampel angebracht ist.

Wie müssen Sie sich als Kraftfahrer in einem solchen Fall verhalten? Bedeutet ein grüner Pfeil, dass Sie bei roter Ampel dennoch abbiegen dürfen? Und unterscheiden sich die Vorschriften, wenn es ein grüner Blechpfeil oder ein grünes Lichtzeichen ist? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen zum Thema „Grünpfeil“ finden Sie im folgenden Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Fehlverhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Ab­biegen aus einem anderen als dem rechten Fahr­streifen an einer Ampel mit Grün­pfeil15 €
… mit Be­hinderung35 €
Ab­biegen an einer Ampel mit Grün­pfeil ohne vorher anzu­halten70 €1
… mit Gefähr­dung des Fahrzeug­verkehrs100 €1
… mit Unfall­folge im Fahrzeug­verkehr120 €1
… mit Be­hinderung des Fuß­gänger- bzw. Fahrrad­verkehrs100 €1
… mit Gefähr­dung des Fuß­gänger- bzw. Fahrrad­verkehrs150 €1
… mit Unfall­folge im Fuß­gänger- bzw. Fahrrad­verkehr180 €1

Grüner Pfeil: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welches Verhalten ist an einer Ampel mit grünem Blechpfeil vorgeschrieben?

Hier lesen Sie, wie Sie sich an einer Ampel mit grünem Blechpfeil verhalten sollten.

Wozu sind Sie an einer Ampel mit integriertem Grünpfeil verpflichtet?

Im Gegensatz zu einer Ampel mit grünem Blechpfeil müssen Sie an einer Lichtzeichenanlage mit integriertem grünen Pfeil direkt abbiegen, wenn Sie kein Bußgeld riskieren möchten. Sie müssen auch nicht erst an der Haltelinie anhalten.

Wie kann das Fehlverhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil sanktioniert werden?

Welche Sanktionen an einer Ampel mit grünem Pfeil möglich sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was ist bei einem Grünpfeilschild an der Ampel vorgeschrieben?

Befindet sich ein grüner Pfeil an einer Ampel, können Sie in der Regel auch bei Rot rechts abbiegen.
Befindet sich ein grüner Pfeil an einer Ampel, können Sie in der Regel auch bei Rot rechts abbiegen.

Um ewig lange Wartezeiten an einer Kreuzung zu vermeiden, befindet sich an manchen Ampeln ein Verkehrsschild, welches ein grüner Pfeil ziert. Dieses Schild ermöglicht es Kraftfahrern, rechts abzubiegen – sollte der von links kommende Verkehr dies erlauben – während Fahrer, die nach links oder geradeaus fahren möchten, warten müssen.

Bei dem Schild mit dem Pfeil in Grün handelt es sich übrigens um eine Erfindung aus der ehemaligen DDR. Im gesamten Bundesgebiet findet es erst seit dem Jahre 1994 Anwendung.

Ziert eine rote Ampel ein grüner Pfeil, der nach rechts zeigt, sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Bringen Sie Ihr Fahrzeug zunächst einmal an der Haltelinie zum Stehen.
  • Im Anschluss daran fahren Sie mit Schrittgeschwindigkeit vor, bis Sie die Verkehrslage komplett überblicken können.
  • Wenn die Straße frei und keine Fahrzeuge in Sicht sind, können Sie nach rechts abbiegen.
Wichtig: Sie dürfen zwar nur dann an einer roten Ampel abbiegen, wenn ein grüner Pfeil dies gestattet und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht! Sollte ein Fahrer hinter Ihnen Sie durch lautes Hupen oder den Einsatz der Lichthupe dazu zwingen wollen, können Sie ihn also getrost ignorieren. Entscheiden Sie sich jedoch, abzubiegen, dürfen Sie dazu ausschließlich den rechten Fahrstreifen nutzen, ansonsten droht Ihnen ein Verwarnungsgeld.

Wie müssen Sie sich bei einer Ampel mit integriertem Grünpfeil verhalten?

Handelt es sich um eine Ampel, an der statt des Blechschildes ein leuchtender grüner Pfeil integriert ist, gelten andere Vorschriften als die zuvor beschriebenen. Aus diesem Grund ist es von besonderer Wichtigkeit, die jeweiligen Unterschiede zu kennen, um kein Bußgeld zu riskieren.

Laut § 37 Absatz 2 StVO bedeutet ein grüner Pfeil als Teil der Lichtzeichenanlage Folgendes:

Ist der Pfeil Teil der Ampel, finden andere Regeln Anwendung, als wenn sich auf einem Verkehrszeichen ein grüner Pfeil befindet.
Ist der Pfeil Teil der Ampel, finden andere Regeln Anwendung, als wenn sich auf einem Verkehrszeichen ein grüner Pfeil befindet.

[…]Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.“

Leuchtet also an einer Ampel ein grüner Pfeil für Rechtsabbieger, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht erst an der Haltelinie stoppen, sondern können direkt abbiegen. Außerdem sind Sie bei einer solchen Lichtzeichenanlage sogar dazu ver­pflichtet, abzubiegen. Es handelt sich dabei also nicht um ein Angebot, wie es bei dem grünen Blechpfeil der Fall ist.

Rote Ampel mit Grünpfeil: Welche Sanktionen sind möglich?

Der Bußgeldkatalog sieht diverse Ahndungen vor, die bei einem Fehlverhalten an einer Ampel, die ein grüner Pfeil aus Blech ziert, fällig werden können. Die Höhe dieser Sanktionen richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes. Nutzen Sie beispielsweise einen anderen als den rechten Fahrstreifen beim Abbiegen, erwartet Sie ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Wenn Sie an einer Ampel mit Grünpfeil abbiegen, ohne im Vorfeld anzuhalten, um sich einen Überblick über die Verkehrslage zu verschaffen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gefährdeten Sie dabei den Fahrzeugverkehr, steigt der Betrag auf 100 Euro an. Resultierte sogar ein Unfall aus dieser Zuwiderhandlung, müssen Sie dem Bußgeldkatalog zufolge 120 Euro zahlen. Der Punkt bleibt in beiden Fällen bestehen.

Befindet sich ein grüner Pfeil aus Blech an einer Lichtzeichenanlage, Sie halten vor dem Abbiegen nicht an und gefährden dadurch den Fahrrad- oder den Fußgängerverkehr, bestehen die Konsequenzen aus 150 Euro und einem Punkt. Sollte sich dabei sogar ein Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger ereignet haben, werden ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.