Handy am Steuer: Ist ein Einspruch möglich?

FAQ: Einspruch nach Handyverstoß

Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung von elektronischen Geräten, die mit der Hand bedient werden, während der Fahrt untersagt. Zu diesen Geräten zählt auch das Handy. Halten Sie es in der Hand, tippen Sie auf dem Bildschirm oder telefonieren Sie während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder ab 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Der Tabelle hier können Sie alle möglichen Sanktionen entnehmen.

Ist ein Einspruch beim Verstoß „Handy am Steuer“ möglich?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Diesen gegen einen „Handy am Steuer“-Verstoß anzubringen, ist also möglich. Ob dies erfolgversprechend ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Wie lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid für „Handy am Steuer“ ein?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids erfolgen. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Wie Sie beim Verstoß „Handy am Steuer“ einen Einspruch verfassen können, zeigt das kostenlose Muster hier.

Video: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Im Video: Alles Wichtige zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Im Video: Alles Wichtige zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Benut­zung von einem Handy/elektron­ischen Gerät am Steuer100 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung150 €21 Mo­natHier prüfen **
... mit Sach­beschä­di­gung200 €21 Mo­natHier prüfen **
Benut­zung von einem Handy beim Fahrrad­fahren55 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner Handy am Steuer

Bußgeldbescheid für Handy am Steuer: Bringt ein Einspruch was?

Handyverstöße sind im Straßenverkehr nicht mehr selten, sondern oftmals sogar die Norm. Fast jeder hat ein Handy und kann schnell auf notwendige Informationen zugreifen. Neben Handys und Navigationsgeräten finden auch Touchscreens und Tablets immer häufiger Einzug ins Fahrzeugcockpit. Da dies aber einen der größten Ablenkungsfaktoren im Straßenverkehr darstellt, hat der Gesetzgeber entsprechend reagiert und die Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt in den letzten Jahren angepasst und aktualisiert. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern ab 100 Euro und Punkten in Flensburg rechnen. Doch was ist, wenn Sie das Handy gar nicht genutzt haben? Können Sie beim Handy am Steuer einen Einspruch einlegen?

Handy am Steuer: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Handy am Steuer: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?

Zunächst einmal lautet die Antwort auf diese Frage grundsätzlich ja. Wurden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das gilt natürlich erst recht, wenn Sie gar kein Handy genutzt haben. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass gemäß § 23 StVO die Nutzung jeglicher, händisch bedienter elektronischer Geräte untersagt ist. Und so kann zum Beispiel auch das Halten eines Taschenrechners zum Bußgeld führen kann.

Ob beim Tatvorwurf „Handy am Steuer“ ein Einspruch dann sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Je nach Sachlage kann der Einspruch gerechtfertigt oder auch unnötig sein. Sind sich Betroffene nicht sicher, wie sie vorgehen sollen, ist die Beratungen durch einen fachkundigen Anwalt immer empfehlenswert. Dieser kann in der Regel einschätzen, ob gegen ein Bußgeld fürs Handy am Steuer ein Einspruch erfolgsversprechend ist oder nicht.

Ein Einspruch könnten sinnvoll sein, wenn:

  • es Fehler im Bußgeldbescheid gibt (Tatdaten, Angaben zur Person, fehlende Rechtsmittelbelehrung usw.)
  • Sie an dem Tag nicht gefahren sind

Auch wenn das Handy nachweislich ausgeschaltet war, kann bei Handy am Steuer ein Einspruch eventuell erfolgreich sein. Es gibt zudem zahlreiche Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die in bestimmten Situationen keinen Verstoß sehen. So bedeutet das ausgeschaltete Handy auf der Mittelkonsole nicht zwangsläufig ein Bußgeld und die Weitergabe des Handys an den Beifahrer kann erlaubt sein, wenn Fahrer das Gerät weder bedienen noch ansehen (siehe OLG Köln, 07.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14).

Eher weniger erfolgversprechend ist beim Handy am Steuer ein Einspruch dann, wenn Sie mit einem Handy oder elektronischen Gerät in der Hand bzw. beim Bedienen mit der Hand erwischt werden. Neben dem Telefonieren sind auch das Schreiben von Nachrichten, die Suche nach Informationen, das längere Ablesen eines Bildschirms oder die Eingabe ins Navigationsgerät untersagt.

Mehr dazu, wann ein Handyverstoß vorliegen kann, erfahren Sie auch im nachfolgenden Video:

Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen ein Handyverstoß hat.
Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen ein Handyverstoß hat.

Handy in der Hand am Steuer: Wie Einspruch einlegen?

Einspruch einlegen: Auch beim Handy am Steuer muss das schriftlich geschehen.
Einspruch einlegen: Auch beim Handy am Steuer muss das schriftlich geschehen.

Wollen Sie beim Verstoß „Handy am Steuer“ Einspruch einlegen, muss dies schriftlich erfolgen. Es ist ab Eingang des Bescheids eine Frist von zwei Wochen zu beachten. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Handy am Steuer dem Einspruch eine Begründung beifügen. Hier sollten Sie dann alle Gründe aufführen, die vorliegen und einen Einspruch rechtfertigen können.

Hilfe bei der Formulierung für den Einspruch beim Handy am Steuer kann ein Muster bieten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der nachfolgenden Vorlage um einen Mustervorschlag handelt. Passen Sie diesen individuell für den Verstoß „Handy am Steuer“ an. Den Einspruch mittels Vorlage können Sie selbst einsenden. Im Zweifelsfall sollten Sie diesen von einem Anwalt gegenlesen lassen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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