MPU: Existiert eine Verjährung?

Haben Sie sich wiederholt Zuwiderhandlungen im Verkehr geleistet oder diese waren besonders schwerwiegend, droht Ihnen unweigerlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Aufgrund der Zweifel an Ihrer Fahreignung, die sich daraus ergeben, wird die zuständige Behörde einer Neuerteilung des Führerscheins normalerweise nur dann zustimmen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Wann verjährt eine MPU?
Wann verjährt eine MPU?

Zu diesen zählt mitunter die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Da diese bekanntlich nicht nur hohe Kosten mit sich bringt, sondern außerdem relativ schwer zu bestehen ist, hoffen einige Verkehrssünder darauf, dass es bei der MPU irgendwann zur Verjährung kommt. Aber kann die Untersuchung überhaupt verjähren und wie lange würde das Ganze dauern? Diesen Fragen geht der vorliegende Ratgeber auf den Grund.

Verjährung einer MPU: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Gibt es bei der MPU überhaupt eine Verjährung?

Allgemein existiert bei der MPU keine Verjährung. Die Tat, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch zur Anordnung einer MPU führte, kann jedoch verjähren. In diesem Fall gilt dann: Kein Verstoß, keine MPU.

Wann „verjährt“ die MPU also sozusagen?

Spätestens 15 Jahre nach der entsprechenden Zuwiderhandlung kann Ihnen in der Regel keine MPU mehr auferlegt werden.

Was sollten Sie bedenken, wenn Sie nach 15 Jahren einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?

Welche Aspekte Sie beachten sollten, wenn Sie nach 15 Jahren eine neue Fahrerlaubnis beantragen möchten, erfahren Sie hier.

Gibt es überhaupt einen Zeitpunkt, zu dem die MPU verjährt?

MPU: Die Verjährungsfrist kann zu unterschiedlichen Terminen starten.
MPU: Die Verjährungsfrist kann zu unterschiedlichen Terminen starten.

Grundsätzlich gibt es bei der Anordnung einer MPU keine Verjährung. Die Untersuchung, bei der die Fahreignung von Verkehrssündern genau überprüft wird, kann also nicht verjähren. Anders sieht es hingegen bei der Regelmiss­achtung aus, die den Führerscheinentzug und damit auch die MPU zur Folge hatte.

Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjähren Straftaten, die mit einem Entzug der Fahr­berechtigung einhergehen, nach zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist wird die begangene Zuwiderhandlung aus der Akte des betroffenen Fahrers gelöscht.

Daher kann die MPU aufgrund der Verjährung der Tat dann nicht mehr von Ihnen verlangt werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Verjährungsfrist bei einer MPU?

Auch wenn es bei der MPU keine Verjährung an sich gibt, können Sie die Untersuchung dennoch umgehen, wenn Sie geduldig darauf warten, bis die Tat an sich verjährt ist. Doch Vorsicht: Laut § 29 StVO liegt die Verjährungsfrist in solchen Fällen zwar bei 10 Jahren, sie kann allerdings zu unterschiedlichen Startterminen zu laufen beginnen.

Frühestens mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts kann die Frist starten. Daher ist es durchaus möglich, dass es erst nach insgesamt 15 Jahren bei dem begangenen Verstoß bzw. der MPU zur Verjährung kommt. Zusätzlich sollten Sie den folgenden Punkten Beachtung schenken, wenn Sie nach dieser Zeit einen Antrag auf Neuerteilung stellen:

  • Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie unbedingt 15 Jahre warten, bevor Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Stellen Sie den Antrag, bevor die Frist abgelaufen ist, droht Ihnen erneut die Anordnung einer MPU. Die Verjährung des Verstoßes verlängert sich dadurch außerdem.
  • Das Gleiche geschieht, wenn Sie sich innerhalb der 15 Jahre neue Zuwiderhandlungen zuschulden kommen lassen.
  • Gemäß § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf die Behörde nach 15 Jahren eine erneute Fahrprüfung von Ihnen verlangen, auch wenn Verstoß und MPU bereits der Verjährung unterliegen. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr.
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.