Durch eine Sperrfristverkürzung den Führerschein früher zurückbekommen: Geht das?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis stellen wohl die meisten Kraftfahrer schnell fest, dass es gar nicht so einfach ist, die Fahrberechtigung wieder zurückzubekommen. Bevor die zuständige Behörde ihre Zustimmung für einen Antrag auf Neuerteilung gibt, müssen auffällig gewordene Fahrer zunächst einmal abwarten, bis die sogenannte Sperrfrist vorüber ist.

Wann besteht die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung?
Wann besteht die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung?

Nach dem Führerscheinentzug dauert sie mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre an; die genaue Dauer legt in der Regel das Gericht fest. Da die wenigsten Autofahrer so lange auf ihren Führerschein verzichten möchten, fragen sie sich nicht selten, ob es möglich ist, die Sperrfrist zu verkürzen. Wann diese Option besteht und wie ein Antrag auf Sperrfristverkürzung bei einem Führerscheinentzug aussehen könnte, lesen Sie im Ratgeber.

Sperrfristverkürzung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann können Sie eine Sperrfristverkürzung beantragen?

Hier erfahren Sie, wann Sie die Sperrfrist beim Führerschein verkürzen können.

Was sollten Sie bei der Sperrfrist bzw. ihrer Verkürzung unbedingt bedenken?

Möchten Sie nach der Entziehung vom Führerschein die Sperrfrist verkürzen, funktioniert dies gemäß § 69a Absatz 7 StGB frühestens, wenn die Sperre bereits drei Monate lang lief. Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits eine Sperrfrist absitzen mussten, kann eine Verkürzung frühestens nach einem Jahr stattfinden.

Wie kann ein Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist aussehen?

Ein kostenloses Muster für einen Antrag auf Sperrfristverkürzung finden Sie hier.

Wann können Sie die Führerscheinsperre verkürzen?

Sperrfristverkürzung bei Alkohol am Steuer? Ab 2,0 Promille fällt diese Option in der Regel weg.
Sperrfristverkürzung bei Alkohol am Steuer? Ab 2,0 Promille fällt diese Option in der Regel weg.

Unter bestimmten Umständen können Verkehrssünder die Sperrfrist verkürzen, nachdem der Führerschein entzogen wurde. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die wohl wichtigste ist in § 69a Absatz 7 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten und lautet wie folgt:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß [sic] der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. […]“

Eine Sperrfristverkürzung kann also nur dann stattfinden, wenn Sie die vorherrschenden Zweifel an Ihrer Fahreignung aus der Welt räumen können. Dies kann Ihnen beispielsweise durch die Teilnahme an speziellen Kursen, Gruppenseminaren oder Nachschulungen gelingen. Die Verkürzung der Sperrfrist bei einer Trunkenheitsfahrt erreichen Sie wahrscheinlich am ehesten durch die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.

Je nachdem, welche Kurse Sie in Anspruch nehmen, wo Sie die MPU absolvieren und ob Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder nicht, kann dies bei einer Sperrfristverkürzung die Kosten beeinflussen. Mit einigen tausend Euro werden Sie wohl rechnen müssen.

Wichtig: § 69a Absatz 7 StGB besagt weiterhin, dass es frühestens möglich ist, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein eher zurückzubekommen, wenn die Sperre bereits drei Monate lang andauerte. Mussten Sie in den letzten drei Jahren vor der Zuwiderhandlung, auf die der Führerscheinentzug folgte, eine Sperrfrist absitzen, können Sie frühestens nach einem Jahr den Führerscheinentzug verkürzen.

Sperrfristverkürzung: Der Antrag als Vorlage

Anschließend finden Sie einen Musterantrag auf Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug. Bedenken Sie, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch entsprechend anpassen müssen.

Antrag auf Sperrfristverkürzung (Muster)

Anna Schmidt
Musterstraße 5
12345 Musterstadt

Mustergericht

Antrag auf Sperrfristverkürzung nach § 69 a Abs. 7 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] endet die Sperre für die Erteilung meiner Fahrerlaubnis gemäß dem Strafbefehl mit dem Aktenzeichen [xxx]. Aus diesem Grund beantrage ich hiermit eine Verkürzung der Sperrfrist gemäß § 69a Absatz 7 StGB.

In den letzten Monaten habe ich mein Fehlverhalten in der Vergangenheit reflektiert und mich vor allem mit den Themen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr auseinander­gesetzt. Ich habe aus meinen Fehlern gelernt und bin überzeugt, mich in Zukunft den Verkehrsregeln entsprechend verhalten zu können. Dabei haben mir mitunter die folgenden Maßnahmen geholfen:

[Maßnahmen, wie z. B. besuchte Kurse, MPU, etc.]

Ich bin nun in der Lage, als verantwortungsbewusster Kraftfahrer am Verkehr teilzunehmen, und bereue die von mir begangenen Regelmissachtungen, die zur Entziehung meiner Fahrerlaubnis führten. Daher bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

—————————————-

Anna Schmidt

[Anlagen, wie z. B. positives MPU-Gutachten, Teilnahmebescheinigungen, etc.]

Sperrfristverkürzung: Antrag als Vorlage.doc

Sperrfristverkürzung: Antrag als Vorlage.pdf

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.