Wiederholungstäter: Wann ein Fahrverbot verhängt wird

Leisten Sie sich als Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht und werden erwischt, müssen Sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bestehen.

Wann ereilt Wiederholungstäter, die zu schnell fahren, ein Fahrverbot?
Wann ereilt Wiederholungstäter, die zu schnell fahren, ein Fahrverbot?

Verstoßen Sie allerdings besonders schwer oder wiederholt gegen die Verkehrsregeln, können die Sanktionen strenger ausfallen. Wann Sie als Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot rechnen müssen, nachdem Sie zu schnell unterwegs waren, und ob bei Alkohol am Steuer ein längeres Fahrverbot im Wiederholungsfall droht, lesen Sie hier.

Fahrverbot für Wiederholungstäter: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann wird ein Fahrverbot für Wiederholungstäter bei überhöhter Geschwi‌ndigkeit fällig?

Werden sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt, müssen Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Zieht der Tempoverstoß ohnehin ein einmonatiges Fahrverbot nach sich (außerorts bei 41 km/h zu schnell, innerorts bei 31 km/h zu schnell), werden die Fahrverbote addiert, sodass Wiederholungstäter insgesamt zwei Monate auf ihren Führerschein verzichten müssen.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbo‌t antreten?

Im Gegensatz zu Ersttätern, die sich normalerweise innerhalb einer Frist von vier Monaten aussuchen dürfen, wann sie ihren Führe‌rschein abgeben, müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten, sobald der Bußge‌ldbescheid rechtskräftig ist. In der Regel tritt die Rechtskraft zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids ein.

Können Wiederholungstäter ein Fahrver‌bot umgehen?

Es ist sehr schwer, einem temporären Führerscheinentzug als Wiederholungstäter zu entgehen. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen und darauf achten, rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgel‌dbescheid einzulegen. Am besten stehen Ihre Chancen, wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrer‌laubnis angewiesen sind und das Fahrverbot Ihre Existenz gefährden würde (Härtefall).

Fahrverbot: Wann eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung dazu führt

Bei zwei Tempoverstößen von 26 km/h innerhalb eines Jahres erwartet Wiederholungstäter ein Fahrverbot.
Bei zwei Tempoverstößen von 26 km/h innerhalb eines Jahres erwartet Wiederholungstäter ein Fahrverbot.

Normalerweise müssen sich Temposünder erst dann auf ein Fahrverbot gefasst machen, wenn sie entweder außerorts 41 km/h oder innerorts 31 km/h zu schnell waren. Gelten Sie hingegen als Wiederholungstäter, kann ein Fahrverbot bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen angeordnet werden.

In § 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es dazu:

[…] Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“

Sie müssen sich also immer dann auf ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung einstellen, wenn Sie beide Male mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho hatten. In dem Fall droht Ihnen als Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat.

Wichtig: Sieht der Bußgeldkatalog ohnehin ein einmonatiges Fahrverbot aufgrund des von Ihnen begangenen Tempoverstoßes vor, werden beide Verbote addiert, sodass Sie im Endeffekt insgesamt zwei Monate auf Ihren Führerschein verzichten müssen!

Alkohol am Steuer: Längeres Fahrverbot bei einem Wiederholungstäter

Wie gerade beschrieben, müssen für ein (zusätzliches) Fahrverbot mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres vorliegen. Erwartet Sie dementsprechend auch bei mehreren Alkoholfahrten als Wiederholungstäter ein extra Fahrverbot? Nicht direkt.

Je öfter Sie alkoholisiert erwischt werden, desto länger dauert das Fahrverbot für Wiederholungstäter.
Je öfter Sie alkoholisiert erwischt werden, desto länger dauert das Fahrverbot für Wiederholungstäter.

Bei den Sanktionen für Alkohol am Steuer sieht der Bußgeldkatalog eine Staffelung vor: Je häufiger Sie alkoholisiert erwischt werden, desto länger dauert für Sie als Wiederholungstäter das Fahrverbot und desto höher fällt das Bußgeld aus:

  • Beim ersten Mal: 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Gut zu wissen: Nicht immer muss bei einem Fahrverbot für Wiederholungstäter eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Alkoholfahrt vorliegen. Grundsätzlich reicht es bereits aus, dass dem Betroffenen Beharrlichkeit nachgewiesen werden kann – unabhängig davon, welche Regelmissachtung er sich geleistet hat. Verstoßen Sie vorsätzlich wieder und wieder gegen bestimmte Verkehrsvorschriften, kann Ihnen daher auch dann als Wiederholungstäter ein Fahrverbot drohen.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Ersttätern, die sich im Vorfeld noch keinen Verstoß im Straßenverkehr geleistet haben, steht es innerhalb einer Frist von vier Monaten frei, wann sie ein Fahrverbot antreten. Wiederholungstäter hingegen, denen beispielsweise ein Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung aufgebrummt wurde, profitieren nicht von dieser Regelung. Vielmehr müssen sie ihren Führerschein ab dem Datum abgeben, ab dem der dazugehörige Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Dies ist normalerweise zwei Wochen nach Zustellung der Fall.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Wiederholungstäter: Wann ein Fahrverbot verhängt wird
Loading...

Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.