Fahrzeughalter ermitteln: Welche Möglichkeiten gibt es dabei?

Leistet sich ein Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht und wird dabei geblitzt, erhält normalerweise zunächst einmal der Halter des Fahrzeugs Post von der Bußgeldstelle. In Deutschland findet zwar die Fahrerhaftung Anwendung, allerdings nehmen die Behörden an, dass es sich entweder bei dem betroffenen Fahrer gleichzeitig auch um den Fahrzeughalter handelt oder dass dieser zumindest weiß, wem er sein Kfz zum Tatzeitpunkt überlassen hat.

Wer ist der Fahrzeughalter? Die Ermittlung erfolgt in der Regel über das Kennzeichen des Kfz.
Wer ist der Fahrzeughalter? Die Ermittlung erfolgt in der Regel über das Kennzeichen des Kfz.

Doch welche Möglichkeiten stehen der zuständigen Bußgeldstelle zur Verfügung, um den Fahrzeughalter zu ermitteln? Und ist die Halterermittlung ausschließlich Behörden vorbehalten oder kann sie auch von Privatpersonen durchgeführt werden? Informationen rund um die Kfz-Halterermittlung finden Sie im folgenden Ratgeber.

Fahrzeughalter ermitteln: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie kann die zuständige Behörde den Fahrzeughalter ermitteln?

Dies funktioniert normalerweise anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Dazu ist lediglich eine sogenannte ZEVIS-Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) notwendig.

Wie geht es weiter, nachdem die Behörde den Fahrzeughalter ermitteln konnte?

Dem Halter wird ein Anhörungsbogen zugestellt, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann. Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Kann die Behörde so in Erfahrung bringen, wer den Verstoß letztendlich begangen hat, erhält der wahre Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid.

Können auch Privatpersonen den Fahrzeughalter ermitteln?

Ob auch Privatpersonen den Halter eines Kfz ermitteln können, erfahren Sie hier.

Fahrzeughalter ermitteln: Das Kennzeichen gibt Aufschluss

Handelte es sich bei der begangenen Zuwiderhandlung beispielsweise um eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sind der zuständigen Bußgeldstelle in der Regel zunächst einmal nur zwei Punkte bekannt:

  1. Das Messergebnis der Geschwindigkeitskontrolle
  2. Das Nummernschild des Kfz, mit dem der Verstoß begangen wurde

Anhand der ersten Information ist es der Behörde möglich, die drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog festzusetzen. Bei der Halterfeststellung eines Kfz hilft sie ihr allerdings keinesfalls weiter. Um den Fahrzeughalter zu ermitteln, ist Information Nummer zwei notwendig: Schließlich kann die Behörde mittels Kfz-Kennzeichen den Halter ermitteln. Dazu bedarf es normalerweise lediglich einer sogenannten ZEVIS-Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Ist es der Bußgeldstelle gelungen, den Halter von einem Kfz zu ermitteln, verschickt sie normalerweise einen Anhörungsbogen.
Ist es der Bußgeldstelle gelungen, den Halter von einem Kfz zu ermitteln, verschickt sie normalerweise einen Anhörungsbogen.

ZEVIS steht für „Zentrales Verkehrsinformations­system“ und beschreibt sozusagen eine riesige Datenbank, in der unter anderem alle Kfz aufgeführt sind, die über ein amtliches Kennzeichen verfügen und in Deutschland zugelassen sind – inklusive Name und Anschrift des jeweiligen Halters. Sobald das Kennzeichen vorliegt, ist es daher absolut kein Problem für die zuständige Bußgeldstelle, den Fahrzeughalter zu ermitteln.

Nachdem sie die Halterermittlung mittels Kfz-Kennzeichen durchgeführt hat, wird sie im nächsten Schritt normalerweise einen sogenannten Anhörungsbogen versenden. In diesem kann der Halter Angaben zu den Vorwürfen machen, ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Konnte die Behörde dadurch feststellen, wer den Verkehrsverstoß mit dem Fahrzeug begangen hat, erhält dieser schließlich den entsprechenden Bußgeldbescheid.

Übrigens: Nicht immer ist bei der Halterfeststellung das Kfz-Kennzeichen vonnöten. Die Polizei hat durchaus Mittel und Wege, um einen Autohalter zu ermitteln – auch ohne Kennzeichen. Dabei kommt es jedoch stets darauf an, welche Umstände im Einzelfall vorliegen.

Können auch Privatpersonen den Halter eines Kfz ermitteln?

Es ist ganz normal, dass der Polizei zum Teil Verkehrssünder durch die Lappen gehen. Schließlich können die Beamten ihre Augen und Ohren nicht überall haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass betroffene Kraftfahrer in solchen Fällen automatisch ungeschoren davonkommen. Denn es kann sich auch so verhalten, dass Privatpersonen ein bestimmtes Fehlverhalten mitbekommen haben und aus diesem Grund eine Anzeige erstatten möchten.

Aber können auch sie den Fahrzeughalter ermitteln, wenn ein Kfz beispielsweise rund um die Uhr eine Grundstückseinfahrt blockiert? Die Antwort auf diese Frage liefert § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Absatz 1 des genannten Paragraphen zufolge sind die

[…] gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten […] durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).“

Auch Privatpersonen können unter Umständen den Halter eines Kfz ermitteln.
Auch Privatpersonen können unter Umständen den Halter eines Kfz ermitteln.

Daraus wird deutlich: Auch Privatpersonen können mittels Autokennzeichen den Halter eines Fahrzeugs ermitteln, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Es gestaltet sich allerdings schwierig, als Privatperson ohne vorliegendes Nummernschild den Halter zu ermitteln.

In einem solchen Fall bietet sich eine Anzeige bei der Polizei an. Die zuständigen Beamten kümmern sich dann darum, den Fahrzeughalter zu ermitteln – mit oder ohne Kennzeichen.

Fahrzeughalter online durch das Kennzeichen ermitteln: Geht das?

Privatpersonen, die einen Pkw-Halter ermitteln möchten, haben heutzutage immer häufiger die Option, das Ganze online abzuwickeln. In Berlin funktioniert dies beispielsweise über die Website des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Bedenken Sie: Sie können nur dann eine Kfz-Halterfeststellung durchführen lassen, wenn die Voraussetzungen des oben zitierten Paragraphen erfüllt sind.

Unter anderem können Sie also den Fahrzeughalter ermitteln lassen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Eine private Ausfahrt wurde blockiert.
  • Sie möchten Schadensersatz nach einem Unfall im Straßenverkehr erhalten.
  • Ein privater Parkplatz wurde unberechtigt genutzt.
  • Ein Fahrer machte sich von einer Tankstelle aus dem Staub, ohne zu bezahlen.
  • Ein abgestelltes Kfz wurde zugeparkt.
Wichtig: Möchten Sie online durch das Kennzeichen den Halter ermitteln, wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 Euro fällig. Sollten Sie versuchen, den jeweiligen Fahrzeughalter zu ermitteln, ohne dass eines der gerade genannten Szenarien vorgelegen hat, machen Sie sich strafbar und müssen sich auf eine Anzeige wegen missbräuchlicher Abfrage von Halterdaten aus dem Fahrzeugregister einstellen! Weitere Informationen finden Sie normalerweise auf der Website, auf der die Kfz-Kennzeichen basierte Halterermittlung angeboten wird.
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.