Welchen Mindestabstand zur Ampel muss ich einhalten?

Welcher Mindestabstand zur Ampel muss eingehalten werden?
Welcher Mindestabstand zur Ampel muss eingehalten werden?

Mindestabstand zur Ampel: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten?

Der Mindestabstand vor Ampeln wird durch die Haltelinie definiert. Dort muss ein Fahrzeug vor einer Ampel spätestens zum Stehen kommen. Bei größeren Fahrzeugen wie LKWs muss der Abstand mindestens 10 Meter betragen.

Was passiert, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird?

Wird beim Halten vor einer Ampel der Mindestabstand nicht eingehalten, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, beim Parken hingegen 15 Euro. Dieses kann sich je nach Dauer und Behinderung erhöhen.

Ist der Mindestabstand vor einer Ampel Teil der Theorieprüfung?

Ja, er ist Teil der Fragen zur Theorieprüfung für den Führerschein. Wer diese Frage falsch beantwortet, erhält drei Fehlerpunkte.

Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten?

Der Mindestabstand an einer Ampel wird durch die Haltelinie gekennzeichnet.
Der Mindestabstand an einer Ampel wird durch die Haltelinie gekennzeichnet.

Welchen Abstand Sie mindestens von einer Ampel einhalten müssen, hängt von der Größe des Fahrzeuges ab. In der Regel müssen Auto- oder Motorradfahrer vor einer Ampel vor bzw. an der durchgezogenen Haltelinie zum Stehen kommen.

Alle Fahrzeuge, die durch ihre Höhe die Ampel verdecken könnten, müssen beim Halten den vorgeschriebenen Mindestabstand von zehn Metern einhalten. Dies betrifft nicht nur gewerbliche Fahrer mit LKW, sondern auch private Sprinter usw.

So heißt es im § 37 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

[…] Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Mindestabstand zur Ampel: Haltelinie beachten

Der einzuhaltende Abstand vor einer Ampel wird im Normalfall durch die Haltelinie definiert. Ist eine Haltelinie vorhanden, so gilt diese als Markierung, an der das Fahrzeug zum Stillstand kommen muss.

Ist der Abstand zwischen Haltelinie und Ampel sehr groß, z.B. weil dort eine andere Straße kreuzt, müssen Sie trotzdem an der Linie halten. Allerdings handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, wenn Sie diese überqueren und erst vor der Ampelanlage zum Stillstand kommen.

Halten Sie nicht an der entsprechenden Haltelinie, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro sanktioniert wird. Wer durch das Überfahren der Haltelinie einen Unfall verursacht, erhält ein höheres Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten?

Der Mindestabstand von einer Ampel beträgt bei LKWS 10 Meter.
Der Mindestabstand von einer Ampel beträgt bei LKWS 10 Meter.

Halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand zur Ampel nicht ein, droht ein Verwarngeld, welches sich zwischen 10 und 35 Euro bewegt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen der Ordnungswidrigkeit.

Parken vor einer Ampel ohne Mindestabstand

Haben Sie vor einer Ampel geparkt, ohne den Abstand von mindestens zehn Metern einzuhalten, haben jedoch niemanden dabei gefährdet, kommt ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro auf Sie zu.

Haben Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde abgestellt, ohne den Mindestabstand vor einer Ampel einzuhalten, und dadurch eine zusätzliche Behinderung herbeigeführt, sind 35 Euro fällig.

Mindestabstand zur Ampel in der Theorieprüfung

Der Mindestabstand zur Ampel ist Teil der Fragen zur Theorieprüfung in der Fahrschule.

Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?

Zur Beantwortung muss eine Zahl in ein freies Kästchen eingegeben werden. Die korrekte Antwort lautet: 10 Meter. Beantworten Sie diese falsch, erhalten Sie drei Fehlerpunkte.

Video: Haltelinienverstoß

Alle Infos zum Haltelinienverstoß erfahren Sie in diesem Video.
Alle Infos zum Haltelinienverstoß erfahren Sie in diesem Video.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

female author icon
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

Bildnachweise