Achtung Polizeikontrolle! Wann kann es zu Punkten kommen?

Um in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten, müssen Sie sich im Vorfeld nicht immer auffällig verhalten haben. Viele Kontrollen werden in Deutschland stichprobenartig durchgeführt und dienen lediglich der Sicherheit im Straßenverkehr.

Trotzdem rutscht einigen Autofahrern das Herz in die Hose, da sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn Sie ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizeibeamten Folge leisten, kann eigentlich nichts schief gehen.

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?
Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?

Verhalten Sie sich jedoch arrogant, überheblich oder aggressiv, indem Sie sich den Anweisungen widersetzen, dann kann eine Polizeikontrolle auch ganz andere Folgen haben. Was genau darf die Polizei bei einer Polizeikontrolle? Welche Rechte habe ich? Und welche Bußgelder können gemäß Bußgeldkatalog drohen?

Diese Fragen sollen in folgendem Ratgeber geklärt werden. Außerdem können Sie hier nachlesen, welche Strafen auf Sie zukommen können und ob bereits Punkte in Flensburg drohen, wenn Sie sich während einer Verkehrskontrolle nicht an die Regeln halten.

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  • Wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhalten
  • Was die Polizei von Ihnen im Rahmen einer Kontrolle verlangen darf
  • Was dürfen Sie in einer Polizeikontrolle verweigern?
  • Welche Bestimmungen zum Sonderfall „Gefahr im Verzug“ gelten

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Bußgeldkatalog Polizeikontrolle

Ver­geh­enBuß­geldPunk­te
Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt5 €
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt10 €
Warndreieck nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt15 €
Warnweste nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt15 €
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Polizeikontrolle nicht befolgt20 €
Haltegebot der Polizei nicht befolgt70 €1
Zeichen eines Polizisten nicht befolgt70 €1

Bußgeldrechner Polizeikontrolle

Polizeikontrolle: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Darf die Polizei mein Auto bei einer Kontrolle durchsuchen?

Was die Polizei bei einer Kontrolle an Ihrem Auto untersuchen darf und was nicht, lesen Sie hier.

Darf ich eine Polizeikontrolle verweigern?

Was Sie bei einer Verkehrskontrolle verweigern dürfen und wozu Sie verpflichtet sind, erfahren Sie in unserem eBook zur Polizeikontrolle.

Welche Bußgelder sind bei einer Polizeikontrolle möglich?

Welche Bußgelder im Zuge einer Polizeikontrolle fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.

Video: Diese Rechte haben Sie bei einer Polizeikontrolle

In diesem Video erfahren Sie, was bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erlaubt ist.

Die wichtigsten Fragen bei einer Polizeikontrolle

Bei einer Polizeikontrolle werden Fahrzeug und Fahrtüchtigkeit geprüft.
Bei einer Polizeikontrolle werden Fahrzeug und Fahrtüchtigkeit geprüft.

Viele Fakten, die ein Fahrschüler während der Theoriestunden lernt, geraten mit der Zeit in Vergessenheit. Insbesondere, weil es nicht jeden Tag passiert, dass Fahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Daher kann es umso erschreckender sein, wenn die plötzliche und ungewohnte Situation eintritt.

Meist entstehen dabei sehr schnell viele Fragen. Häufig betrifft dies die Gegenstände, welche sich im Besitz des Fahrers oder im Fahrzeug befinden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mobiltelefon
  • Handschuhfach
  • Kofferraum
  • Gepäckstücke

Auf die wichtigsten Fragen, die sich viele Personen bezüglich einer Verkehrskontrolle stellen, soll im Folgenden eingegangen werden.

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Bei einer Polizeikontrolle darf nur bei Gefahr in Verzug der Kofferraum durchsucht werden
Bei einer Polizeikontrolle darf nur bei Gefahr in Verzug der Kofferraum durchsucht werden

Im Zuge einer Polizeikontrolle wird einerseits Ihre Fahrtüchtigkeit als Autofahrer überprüft, andererseits jedoch auch Ihr Fahrzeug selbst. Die Beamten kontrollieren in der Regel, ob Ihr KFZ den Standards der Verkehrssicherheit entspricht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich folgende Bestimmungen:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“

Zu diesen Anweisungen kann beispielsweise das Kontrollieren der Beleuchtung, der HU- und AU-Plaketten oder der Zustand der Reifen gehören. Zudem wird Ihr Fahrzeug auf auffällige Schäden oder Tuningmaßnahmen untersucht. Die Polizeibeamten zählen während dieser Untersuchungen auf Ihre Mithilfe. Normalerweise wird ebenfalls kontrolliert, ob Sie die obligatorische Warnweste, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck mitführen.

Doch Vorsicht: Auch Sie haben Rechte bei einer Polizeikontrolle! Zu diesen gehört beispielsweise, dass Sie den Kofferraum nicht öffnen müssen, wenn die Beamten Sie dazu auffordern. Für diese Aktion ist in der Regel ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vonnöten.

 

Besteht jedoch ein ausreichender Verdacht für eine rechtswidrige Handlung, dann müssen Sie den Beamten gestatten, Ihren Kofferraum zu durchsuchen.

In einem solchen Fall würde es meist zu lange dauern, einen Richter zuerst telefonisch zu kontaktieren, um so einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken. Die Entscheidungsgewalt geht dann auf die Polizisten über.

Oft befinden sich Warndreieck und Verbandskasten sowieso im Kofferraum, was einen Vorteil für die Beamten darstellt. Indem sie zuerst danach fragen, können sie bereits im Vorfeld einen Blick auf das Innere des Wagens werfen.

Darf die Polizei mich durchsuchen?

Einen Alkoholtest kann die Polizei direkt vor Ort durchführen.
Einen Alkoholtest kann die Polizei direkt vor Ort durchführen.

Der zweite Teil einer Polizeikontrolle besteht aus der Untersuchung der Fahrtüchtigkeit des Kraftfahrers. Meist wird in diesem Zuge kontrolliert, ob dieser sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer gesetzt hat und so die Straßensicherheit gefährdet.

Zusätzlich soll überprüft werden, ob die Fahrtüchtigkeit möglicherweise durch Krankheit, Übermüdung oder eine Behinderung gestört ist. Auch eine Ausweiskontrolle findet in der Regel statt. Es muss festgestellt werden, ob der Autofahrer die notwendigen Papiere mit sich führt (Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I).

Dieser Aufforderung müssen Sie in jedem Fall nachkommen. Auch wenn die Beamten Sie bitten, das Fahrzeug zu verlassen, sollten Sie sich dem nicht widersetzen. Im Zuge der Führerscheinkontrolle wird außerdem überprüft, ob Sie sich an die in Ihrem Fahrausweis festgehaltenen Auflagen halten. Sind Sie beispielsweise laut den Papieren Brillenträger, jedoch ohne Brille unterwegs, dann müssen Sie mit Folgen rechnen.

Je nachdem, welchen Eindruck Sie während des vorherigen Prozedere auf die Polizisten gemacht haben, werden diese einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogentest der Polizei verlangen. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.

Die bei der Polizeikontrolle verwendeten Alkoholmessgeräte zeigen den Promillewert der Atemluft an
Die bei der Polizeikontrolle verwendeten Alkoholmessgeräte zeigen den Promillewert der Atemluft an

Möchten Sie jedoch beweisen, dass Sie keinen Alkohol konsumiert haben, dann kann ein Alkoholtest von der Polizei direkt vor Ort durchgeführt werden.

Deren Messgeräte berechnen die Alkoholkonzentration entweder in Milligramm pro Liter Atemluft oder in Promille um. Bei Ersterem muss der Wert verdoppelt werden, um den Promillewert bestimmen zu können. Das Ergebnis des Atemalkoholtests könnte bei einem Verkehrsunfall mit 0,3 Promille oder, wenn eine strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille angenommen wird, relevant sein.

In einem solchen Fall wäre der nächste Schritt bei der Polizeikontrolle ein Bluttest. Verweigern Sie den Alkoholtest der Polizei trotz auffälliger Fahrweise und Alkoholfahne, gilt das Gleiche. Hier kann stark von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen werden.

Der Bluttest wird von einem Arzt vorgenommen. Es hat an dieser Stelle keinen Zweck, sich dagegen zu wehren, denn eine Blutprobe kann erzwungen werden. Möchte der Arzt jedoch weitere Tests mit Ihnen durchführen, dann sollten Sie ihn nicht gewähren lassen. Dies ist beispielsweise bei Urin- oder Schriftproben der Fall.

Auch das Gehen auf einer Linie ohne zu schwanken wird vorzugsweise verlangt. Dieser Test kann Ihnen schnell negativ ausgelegt werden, wenn im Vorfeld bereits ein hoher Promillewert festgestellt wurde. Einige Autofahrer möchten ihre Unschuld beweisen, indem sie ohne zu straucheln die Linie entlang laufen. In diesem Fall gehen die Polizeibeamten davon aus, dass selbst größere Mengen Alkohol ihnen nichts mehr ausmachen und möglicherweise ein Alkoholproblem vorliegt. Je nach Höhe des Promillewertes kann es dementsprechend zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Darf ich eine Polizeikontrolle verweigern?

Natürlich können Sie während einer Verkehrskontrolle auf Ihre Rechte bestehen, jedoch sollten Sie sich in keinem Fall den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzen oder ein aggressives Verhalten an den Tag legen. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen Behinderung einer Polizeikontrolle die Konsequenz sein.

Allgemeine Verkehrskontrolle: Ein nicht vorhandener Verbandskasten führt noch nicht zu Punkten in Flensburg.
Allgemeine Verkehrskontrolle: Ein nicht vorhandener Verbandskasten führt noch nicht zu Punkten in Flensburg.

Wenn Sie es gar nicht erst soweit kommen lassen wollen und aus diesem Grund einfach weiterfahren, obwohl die Polizeibeamten Sie herausgewunken haben, werden zum ersten Mal Punkte in Flensburg fällig. Hier müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Fahrerflucht begehen Sie jedoch nicht.

Punkte in Flensburg drohen nicht, wenn Sie lediglich einen abgelaufenen Verbandskasten mitführen, kein Warndreieck vorhanden ist oder Sie die Fahrzeugpapiere vergessen haben. Diese Vergehen haben lediglich ein Bußgeld zur Folge.

Sollten die Beamten jedoch Mängel an Ihrem KFZ entdecken, während sie die Polizeikontrolle durchführen, dann können strengere Sanktionen auf Sie zukommen.

Darf die Polizei mein Handy kontrollieren?

Ob Polizisten im Zuge einer Verkehrskontrolle das Handy des Fahrers kontrollieren dürfen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt. Mittlerweile sollte jedem Autofahrer bekannt sein, dass sogenannte „Blitzer-Apps“, die bereits einige Meter vorher vor Blitzern warnen, illegal und somit verboten sind. Jedoch gestaltet sich die Überprüfung dieser Apps als schwierig, da sich meist einige private Daten und Nachrichten auf Mobiltelefonen befinden.

Demnach würden die Beamten bei einer Kontrolle einen Eingriff in die Privatsphäre des Fahrers begehen. Sollte es sich um einen begründeten Verdacht handeln, dann können die Polizisten eine Überprüfung trotzdem vornehmen.

Was ist unter Gefahr im Verzug zu verstehen?

Generell werden Verkehrskontrollen von der Polizei auf der Grundlage des § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchgeführt. Dieser Paragraph bezieht sich auf die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten. So gilt beispielsweise im Hinblick auf eine routinemäßige Polizeikontrolle, allerdings auch bei einem dringenden Verdacht der Wortlaut vom Absatz 5 dieses Paragraphen.

Bei Gefahr im Verzug darf bei einer Polizeikontrolle auch der Kofferraum kontrolliert werden
Bei Gefahr im Verzug darf bei einer Polizeikontrolle auch der Kofferraum kontrolliert werden

Von Gefahr im Verzug kann bei Verkehrskontrollen gesprochen werden, wenn ein dringender Verdacht besteht und die Situation einen solchen auch begründet. Die „Gefahr“ muss dabei durch Tatsachen und Beweise (zum Beispiel eine Blutprobenentnahme) bei der Verkehrskontrolle nachgewiesen werden, welche für den jeweiligen Einzelfall gelten.

Dabei reichen reine Spekulationen, Annahmen oder hypothetische Erwägungen sowie kriminalistische Alltagserfahrungen nicht aus, dass ein Ermittlungsbeamter ohne Rücksprache mit einem Bereitschaftsdienstrichter oder der Staatsanwaltschaft entscheiden kann, dass eine außerordentliche Kontrolle durchgeführt wird.

In den seltensten Fällen kann somit auch eine Polizeikontrolle auf Gefahr im Verzug gestützt werden. Zudem ist es für einen Polizisten schwer möglich, dass dieser selbst und ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und ohne eine bzw. nicht rechtzeitig erbrachte richterliche Entscheidung eine Verkehrskontrolle auf der Basis von Gefahr im Verzug durchführt.

Bei einer Routineuntersuchung darf im Normalfall die Polizei weder eine detaillierte Personenkontrolle durchführen, noch Ihr Handy kontrollieren, ohne begründeten Verdacht oder richterliche Anordnung.

Sollte jedoch die Vermutung einer Straftat, wie etwa einer Entführung oder eines Drogenschmuggels offensichtlich sein, liegt Gefahr im Verzug vor und die Beamten können Sie festhalten und unverzüglich einen sofortigen Durchsuchungsbefehl erwirken.

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Achtung Polizeikontrolle! Wann kann es zu Punkten kommen?
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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.