Um in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten, müssen Sie sich im Vorfeld nicht immer auffällig verhalten haben. Viele Kontrollen werden in Deutschland stichprobenartig durchgeführt und dienen lediglich der Sicherheit im Straßenverkehr.
Trotzdem rutscht einigen Autofahrern das Herz in die Hose, da sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn Sie ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizeibeamten Folge leisten, kann eigentlich nichts schief gehen.
Verhalten Sie sich jedoch arrogant, überheblich oder aggressiv, indem Sie sich den Anweisungen widersetzen, dann kann eine Polizeikontrolle auch ganz andere Folgen haben. Was genau darf die Polizei bei einer Polizeikontrolle? Welche Rechte habe ich? Und welche Bußgelder können gemäß Bußgeldkatalog drohen?
Diese Fragen sollen in folgendem Ratgeber geklärt werden. Außerdem können Sie hier nachlesen, welche Strafen auf Sie zukommen können und ob bereits Punkte in Flensburg drohen, wenn Sie sich während einer Verkehrskontrolle nicht an die Regeln halten.
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- Wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhalten
- Was die Polizei von Ihnen im Rahmen einer Kontrolle verlangen darf
- Was dürfen Sie in einer Polizeikontrolle verweigern?
- Welche Bestimmungen zum Sonderfall „Gefahr im Verzug“ gelten
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog Polizeikontrolle
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 5 € | |
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt | 10 € | |
Warndreieck nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 € | |
Warnweste nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 € | |
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Polizeikontrolle nicht befolgt | 20 € | |
Haltegebot der Polizei nicht befolgt | 70 € | 1 |
Zeichen eines Polizisten nicht befolgt | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner Polizeikontrolle
Polizeikontrolle: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Was die Polizei bei einer Kontrolle an Ihrem Auto untersuchen darf und was nicht, lesen Sie hier.
Was Sie bei einer Verkehrskontrolle verweigern dürfen und wozu Sie verpflichtet sind, erfahren Sie in unserem eBook zur Polizeikontrolle.
Welche Bußgelder im Zuge einer Polizeikontrolle fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Video: Diese Rechte haben Sie bei einer Polizeikontrolle
Die wichtigsten Fragen bei einer Polizeikontrolle
Viele Fakten, die ein Fahrschüler während der Theoriestunden lernt, geraten mit der Zeit in Vergessenheit. Insbesondere, weil es nicht jeden Tag passiert, dass Fahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Daher kann es umso erschreckender sein, wenn die plötzliche und ungewohnte Situation eintritt.
Meist entstehen dabei sehr schnell viele Fragen. Häufig betrifft dies die Gegenstände, welche sich im Besitz des Fahrers oder im Fahrzeug befinden können. Dazu gehören beispielsweise:
- Mobiltelefon
- Handschuhfach
- Kofferraum
- Gepäckstücke
Auf die wichtigsten Fragen, die sich viele Personen bezüglich einer Verkehrskontrolle stellen, soll im Folgenden eingegangen werden.
Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Im Zuge einer Polizeikontrolle wird einerseits Ihre Fahrtüchtigkeit als Autofahrer überprüft, andererseits jedoch auch Ihr Fahrzeug selbst. Die Beamten kontrollieren in der Regel, ob Ihr KFZ den Standards der Verkehrssicherheit entspricht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich folgende Bestimmungen:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“
Zu diesen Anweisungen kann beispielsweise das Kontrollieren der Beleuchtung, der HU- und AU-Plaketten oder der Zustand der Reifen gehören. Zudem wird Ihr Fahrzeug auf auffällige Schäden oder Tuningmaßnahmen untersucht. Die Polizeibeamten zählen während dieser Untersuchungen auf Ihre Mithilfe. Normalerweise wird ebenfalls kontrolliert, ob Sie die obligatorische Warnweste, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck mitführen.
Besteht jedoch ein ausreichender Verdacht für eine rechtswidrige Handlung, dann müssen Sie den Beamten gestatten, Ihren Kofferraum zu durchsuchen.
In einem solchen Fall würde es meist zu lange dauern, einen Richter zuerst telefonisch zu kontaktieren, um so einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken. Die Entscheidungsgewalt geht dann auf die Polizisten über.
Oft befinden sich Warndreieck und Verbandskasten sowieso im Kofferraum, was einen Vorteil für die Beamten darstellt. Indem sie zuerst danach fragen, können sie bereits im Vorfeld einen Blick auf das Innere des Wagens werfen.
Darf die Polizei mich durchsuchen?
Der zweite Teil einer Polizeikontrolle besteht aus der Untersuchung der Fahrtüchtigkeit des Kraftfahrers. Meist wird in diesem Zuge kontrolliert, ob dieser sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer gesetzt hat und so die Straßensicherheit gefährdet.
Zusätzlich soll überprüft werden, ob die Fahrtüchtigkeit möglicherweise durch Krankheit, Übermüdung oder eine Behinderung gestört ist. Auch eine Ausweiskontrolle findet in der Regel statt. Es muss festgestellt werden, ob der Autofahrer die notwendigen Papiere mit sich führt (Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I).
Je nachdem, welchen Eindruck Sie während des vorherigen Prozedere auf die Polizisten gemacht haben, werden diese einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogentest der Polizei verlangen. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.
Möchten Sie jedoch beweisen, dass Sie keinen Alkohol konsumiert haben, dann kann ein Alkoholtest von der Polizei direkt vor Ort durchgeführt werden.
Deren Messgeräte berechnen die Alkoholkonzentration entweder in Milligramm pro Liter Atemluft oder in Promille um. Bei Ersterem muss der Wert verdoppelt werden, um den Promillewert bestimmen zu können. Das Ergebnis des Atemalkoholtests könnte bei einem Verkehrsunfall mit 0,3 Promille oder, wenn eine strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille angenommen wird, relevant sein.
In einem solchen Fall wäre der nächste Schritt bei der Polizeikontrolle ein Bluttest. Verweigern Sie den Alkoholtest der Polizei trotz auffälliger Fahrweise und Alkoholfahne, gilt das Gleiche. Hier kann stark von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen werden.
Der Bluttest wird von einem Arzt vorgenommen. Es hat an dieser Stelle keinen Zweck, sich dagegen zu wehren, denn eine Blutprobe kann erzwungen werden. Möchte der Arzt jedoch weitere Tests mit Ihnen durchführen, dann sollten Sie ihn nicht gewähren lassen. Dies ist beispielsweise bei Urin- oder Schriftproben der Fall.
Darf ich eine Polizeikontrolle verweigern?
Natürlich können Sie während einer Verkehrskontrolle auf Ihre Rechte bestehen, jedoch sollten Sie sich in keinem Fall den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzen oder ein aggressives Verhalten an den Tag legen. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen Behinderung einer Polizeikontrolle die Konsequenz sein.
Wenn Sie es gar nicht erst soweit kommen lassen wollen und aus diesem Grund einfach weiterfahren, obwohl die Polizeibeamten Sie herausgewunken haben, werden zum ersten Mal Punkte in Flensburg fällig. Hier müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Fahrerflucht begehen Sie jedoch nicht.
Punkte in Flensburg drohen nicht, wenn Sie lediglich einen abgelaufenen Verbandskasten mitführen, kein Warndreieck vorhanden ist oder Sie die Fahrzeugpapiere vergessen haben. Diese Vergehen haben lediglich ein Bußgeld zur Folge.
Sollten die Beamten jedoch Mängel an Ihrem KFZ entdecken, während sie die Polizeikontrolle durchführen, dann können strengere Sanktionen auf Sie zukommen.
Darf die Polizei mein Handy kontrollieren?
Ob Polizisten im Zuge einer Verkehrskontrolle das Handy des Fahrers kontrollieren dürfen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt. Mittlerweile sollte jedem Autofahrer bekannt sein, dass sogenannte „Blitzer-Apps“, die bereits einige Meter vorher vor Blitzern warnen, illegal und somit verboten sind. Jedoch gestaltet sich die Überprüfung dieser Apps als schwierig, da sich meist einige private Daten und Nachrichten auf Mobiltelefonen befinden.
Was ist unter Gefahr im Verzug zu verstehen?
Generell werden Verkehrskontrollen von der Polizei auf der Grundlage des § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchgeführt. Dieser Paragraph bezieht sich auf die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten. So gilt beispielsweise im Hinblick auf eine routinemäßige Polizeikontrolle, allerdings auch bei einem dringenden Verdacht der Wortlaut vom Absatz 5 dieses Paragraphen.
Von Gefahr im Verzug kann bei Verkehrskontrollen gesprochen werden, wenn ein dringender Verdacht besteht und die Situation einen solchen auch begründet. Die „Gefahr“ muss dabei durch Tatsachen und Beweise (zum Beispiel eine Blutprobenentnahme) bei der Verkehrskontrolle nachgewiesen werden, welche für den jeweiligen Einzelfall gelten.
Dabei reichen reine Spekulationen, Annahmen oder hypothetische Erwägungen sowie kriminalistische Alltagserfahrungen nicht aus, dass ein Ermittlungsbeamter ohne Rücksprache mit einem Bereitschaftsdienstrichter oder der Staatsanwaltschaft entscheiden kann, dass eine außerordentliche Kontrolle durchgeführt wird.
In den seltensten Fällen kann somit auch eine Polizeikontrolle auf Gefahr im Verzug gestützt werden. Zudem ist es für einen Polizisten schwer möglich, dass dieser selbst und ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und ohne eine bzw. nicht rechtzeitig erbrachte richterliche Entscheidung eine Verkehrskontrolle auf der Basis von Gefahr im Verzug durchführt.
Sollte jedoch die Vermutung einer Straftat, wie etwa einer Entführung oder eines Drogenschmuggels offensichtlich sein, liegt Gefahr im Verzug vor und die Beamten können Sie festhalten und unverzüglich einen sofortigen Durchsuchungsbefehl erwirken.