Warnwestenpflicht in Deutschland und Europa: Welche Vorgaben gelten?

Warnwestenpflicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Gibt es eine Warnwestenpflicht in Deutschland?

Ja, seit dem 1. Juli 2014 gilt für Pkw, Lkw und Busse eine gesetzliche Mitführpflicht für Warnwesten. Sie sind als Fahrzeugführer nach einem Unfall oder bei einer Panne allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Weste auch anzulegen.

Wie viele Warnwesten sind im Auto Pflicht?

Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss nur eine Warnweste für den Fahrer mitgeführt werden. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist es allerdings sinnvoll, diese für alle Insassen bereitzustellen.

Was kostet es, wenn man keine Warnweste im Auto hat?

Ein Verstoß gegen die Warnwestenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro nach sich zieht.

Sind Warnwesten Pflicht?

Verlassen die Insassen bei einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug, kann dies mitunter sehr gefährlich sein. Denn es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der nachfolgende Verkehr das Kfz nicht rechtzeitig wahrnimmt und es deshalb zu einem schweren Folgeunfall kommt. Um sicherzustellen, dass Personen etwa beim Aufstellen des Warndreiecks oder beim Reifenwechsel am Fahrbahnrand gut sichtbar sind, gilt es daher eine Warnweste anzulegen.

Welche Vorgaben gilt es bei der Warnwestenpflicht zu beachten?
Welche Vorgaben gilt es bei der Warnwestenpflicht zu beachten?

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, schreibt der Gesetzgeber daher eine Warnwestenpflicht für Pkw, Lkw und Busse vor. Allerdings ist durch diese nicht etwa beim Verlassen des Fahrzeugs das Tragen einer Warnweste Pflicht, sondern Sie sind nur dazu verpflichtet, im Kfz eine entsprechende Weste mitzuführen. Die Fahrer sollen sich dann im Ernstfall eigenverantwortlich für das Tragen der Sicherheitsweste entscheiden.

Übrigens! Eine Warnwestenpflicht fürs Motorrad gibt es bislang noch nicht. Dennoch kann es für die eigenen Sicherheit durchaus sinnvoll sein, auch in diesem Fall eine Sicherheitsweste mitzuführen.

Welche Anforderungen muss eine Sicherheitsweste fürs Auto erfüllen?

Bei der Warnweste fürs Auto sind Farben und Reflektorstreifen genau geregelt.
Bei der Warnweste fürs Auto sind Farben und Reflektorstreifen genau geregelt.

Damit Sicherheitswesten die gesetzlichen Anforderungen der Warnwestenpflicht erfüllen, müssen diese gemäß § 53a Abs. 1 Satz 3 StVZO den europäischen Normen entsprechen. Aktuell gelten zwei Normen: die ältere EN 471 und die neuere EN ISO 20471:2013.

Die Norm EN 471 zeichnet sich durch zwei waagerechte, umlaufende Reflektorstreifen im Bauchbereich aus. Entsprechende Westen werden mittlerweile nicht mehr hergestellt, Restbestände dürfen die Händler aber noch verkaufen. Befindet sich in Ihrem Auto eine Warnweste der Norm EN 471 dürfen Sie diese auch weiterhin noch verwenden und müssen nicht extra eine neue kaufen.

Allerdings verfügen Westen, die der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen, zusätzlich zu den waagerechten Reflektorstreifen am Bauch über zwei senkrechte Steifen über den Schultern. Diese Veränderung wirkt sich positiv auf die Sichtbarkeit aus, weshalb Sie beim Kauf weiterer Sicherheitswesten die neue Norm bevorzugen sollten.

Darüber hinaus gilt es auch die Farben der Westen zu beachten. So sind nur Modelle aus fluoreszierendem Material in Gelb, Orange und Rotorange zulässig. Sind die Sicherheitswesen hingegen Pink oder Grün, stellt dies einen Verstoß gegen die Warnwestenpflicht dar.

Die Warnwesten sind in der Regel in einer Einheitsgröße erhältlich. Für kleine Kinder fallen diese meist viel zu groß aus, sodass die Gefahr besteht, dass sie versehentlich auf den Saum treten und stürzen. Daher ist es durchaus sinnvoll, eine speziell für Kinder gedachte Warnweste anzuschaffen. Auch diese sind entsprechend der Norm EN ISO 20471:2013 erhältlich.

Warnweste nicht vorhanden: Was droht?

Haben Sie eine Warnweste dabei? Die Polizei kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle überprüfen.
Haben Sie eine Warnweste dabei? Die Polizei kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle überprüfen.

Ein Verstoß gegen die gesetzliche Warnwestenpflicht stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher wird ein solches Fehlverhalten im Straßenverkehr gemäß des Bußgeldkataloges geahndet. Stellen die Beamten der Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass Sie keine Warnweste mitführen, droht daher ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.

Legen Sie bei einer Panne die Warnweste nicht an, obwohl sich diese im Fahrzeug befindet, drohen in der Regel keine Sanktionen. Denn wie zuvor ausgeführt, gilt in Deutschland nur eine Mitführpflicht, das Tragen der Sicherheitsweste ist hingegen freiwillig.

Allerdings müssen Sie ggf. mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie bei Dunkelheit auf der Autobahn das Fahrzeug verlassen und keine Warnweste tragen. Denn ist dieser Umstand maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich ein Folgeunfall ereignet, kann Ihnen eine Mitschuld zugeschrieben werden. In einem solchen Fall müssen Sie bzw. Ihre Versicherung für einen Teil der Schäden aufkommen.

Warnwestenpflicht in Europa: Welche Vorschriften gelten im Ausland?

Warnwestenpflicht in Österreich, Frankreich und Tschechien: Dort gilt sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht.
Warnwestenpflicht in Österreich, Frankreich und Tschechien: Dort gilt sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in fast allen europäischen Staaten gilt eine gesetzliche Warnwestenpflicht. Allerdings geht die Bundesrepublik dabei einen besonderen Weg, denn die meisten Staaten haben sich dabei für eine Tragepflicht entschieden. Eine fehlende Warnweste wird demnach erst sanktioniert, wenn Sie diese bei einer Panne oder einem Unfall nicht anlegen können. Mitunter gibt es aber auch Staaten, die sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht vorsehen. Daher sollten Sie sich vor dem Reiseantritt informieren.

  • Dänemark: In Dänemark gibt es weder Warnwestenpflicht noch Sanktionen für das Nichttragen.
  • Frankreich: In Frankreich findet diese doppelte Warnwestenpflicht Anwendung. Die Missachtung der Mitführpflicht führt dabei mindestens zu einer Geldsanktion in Höhe von 90 Euro, wohingegen ein Verstoß gegen die Tragepflicht bis zu 375 Euro kosten kann.
  • Italien: Verlässt der Fahrzeugführer das Kfz außerhalb geschlossener Ortschaften, muss dieser eine Warnweste in Italien tragen. Stellt allerdings ein anderer Insasse das Warndreieck auf, benötigt auch dieser eine entsprechende Weste. Ein Verstoß gegen die Warnwestenpflicht in Italien führt zu einem Bußgeld von mindestens 42 Euro.
  • Norwegen: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Norwegen reist, muss sich in der Regel keine Gedanken um die Warnweste machen. Denn eine Verpflichtung zum Tragen besteht nur für Fahrzeuge, die in Norwegen zugelassen sind. Zudem sieht der norwegische Gesetzgeber keine Sanktionen bei einem Verstoß vor.
  • Österreich: So müssen Sie zum Beispiel Warnwesten in Österreich sowohl im Fahrzeug mitführen als auch im Ernstfall anlegen. Bei einem Verstoß droht in der Regel ein Organstrafmandat in Höhe von 14 Euro, wobei grundsätzlich auch eine Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro möglich ist.
  • Schweiz: Eine Warnwestenpflicht in der Schweiz gibt es nicht. Dennoch raten die Behörden zur freiwilligen Verwendung der Warnwesten.
  • Tschechien: In Tschechien gilt eine besonders weitreichende Warnwestenpflicht, denn dort müssen ausreichend Sicherheitswesten für alle Insassen des Fahrzeugs vorhanden sein. Werden Mitführ- und Tragepflicht missachtet, sieht dies ein Bußgeld von mindestens 95 Euro nach sich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.

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