Bußgeld in Raten zahlen – geht das?

Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel dann versendet, wenn ein Kraftfahrer einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begeht. Dieser Verstoß kann beispielsweise aus einem Missachten der Vorfahrtsregeln oder einer Geschwindigkeits­überschreitung bestehen. Im Bußgeld­bescheid wird dem auffällig gewordenen Fahrer mitgeteilt, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg er erhält und ob es möglicherweise zu einem Fahrverbot kommt.

Kann man das Bußgeld auch in Raten zahlen?
Kann man das Bußgeld auch in Raten zahlen?

In gewissen Fällen verhält es sich jedoch so, dass der betroffene Fahrer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für das ihm auferlegte Bußgeld aufzukommen. Dies sollte ihn jedoch nicht verzweifeln lassen: Er hat nämlich unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, das Bußgeld in Raten zu zahlen.

Wann eine Ratenzahlung vom Bußgeld gerechtfertigt ist und wie sie beantragt wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen in puncto Bußgeld und Ratenzahlung ein Muster vom Antrag zur Verfügung.

Bußgeld in Raten zahlen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Ist es möglich, das Bußgeld in Raten zu zahlen?

Ja, unter bestimmten Umständen können Sie mit der zuständigen Bußgeldstelle vereinbaren, das Bußgeld in Raten zu begleichen.

Welche Gründe können eine Ratenzahlung des Bußgeldes rechtfertigen?

Wenn Sie Hartz IV oder Arbeitslosengeld bekommen, hohe Schulden haben oder auf Sozialhilfe angewiesen sind und den Betrag im Bußgeldbescheid daher nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Wie könnte ein Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes.

Wann kann ich das Bußgeld in Raten abzahlen?

Folgendes Szenario ist durchaus keine Seltenheit: Ein auffällig gewordener Kraftfahrer hat sich einen Verkehrsverstoß geleistet, kann jedoch das Bußgeld nicht bezahlen, welches damit verbunden ist. Den Bescheid in einer solchen Situation einfach zu ignorieren, ist jedoch nicht empfehlenswert.

Können Sie die Frist nicht einhalten, bietet sich in puncto Bußgeld eine Ratenzahlung an.
Können Sie die Frist nicht einhalten, bietet sich in puncto Bußgeld eine Ratenzahlung an.

Nachdem Sie auch die auf den Bußgeldbescheid folgende Mahnung ignoriert haben, können Sie neben den stetig ansteigenden Kosten im schlimmsten Fall mit einer Erzwingungshaft konfrontiert werden. Da bietet es sich doch eher an, das Bußgeld in Raten zu zahlen bzw. einen Antrag auf die Zahlung in Raten zu stellen.

Können Sie innerhalb der 14-tägigen Frist nach Rechtskraft nicht für den Bußgeldbescheid aufkommen, müssen Sie nachvollziehbare Gründe für eine Ratenzahlung nennen. Diese können beispielsweise sein:

  • Sie erhalten Hartz IV oder Arbeitslosengeld
  • Sie haben hohe Schulden
  • Sie sind auf Sozialhilfe angewiesen
Wichtig: All diese Gründe müssen Sie selbstverständlich auch beweisen können. Daher sollten Sie dem Antrag, das Bußgeld in Raten zu zahlen, unbedingt die jeweiligen Nachweise (wie z. B. Kontoauszüge) beilegen.

Antrag auf Ratenzahlung vom Bußgeld: Ein Muster

Mit Hilfe dieses Musters können Sie den Antrag stellen, um für das Ihnen auferlegte Bußgeld eine Ratenzahlung zu vereinbaren:

Name
Adresse

 

Zuständige Behörde
Adresse

Ort, Datum

Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen …. vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

[Gründe, warum Sie den Betrag in Höhe von …. Euro nicht innerhalb der Frist begleichen können]

Ich möchte eine Zahlung des erforderlichen Betrages in …. monatlichen Raten in Höhe von …. Euro beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Name + Unterschrift

Laden Sie sich hier Ihren Antrag zur Zahlung des Bußgeldes in Raten herunter:

Antrag: Bußgeld in Raten zahlen.doc Antrag: Bußgeld in Raten zahlen.pdf

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (23 Bewertungen, Durchschnitt: 4,52 von 5)
Bußgeld in Raten zahlen – geht das?
Loading...

Über den Autor

female author icon
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.