
BF17 Punkte: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Als Begleitperson dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Sie können vor der Antragstellung an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, um einen Punkt abzubauen, oder warten, bis Ihre Punkte verjährt sind.
Wenn Punkte erst nach der offiziellen Eintragung hinzukommen, dürfen Sie Ihre Funktion meistens weiter ausüben. Es findet in der Regel keine erneute Überprüfung statt, solange Sie nicht Ihren Führerschein abgeben müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Punkte darf man für begleitetes Fahren haben?

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ermöglicht Jugendlichen, bereits in diesem Alter eine Fahrerlaubnis zu erwerben und erste Fahrerfahrungen zu sammeln. Doch beim sogenannten BF17 spielen die Punkte in Flensburg der Begleitperson eine entscheidende Rolle, denn haben diese zu viele Punkte, ist begleitetes Fahren nicht möglich.
Laut § 48a Absatz 5 Nummer 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind für begleitetes Fahren die Punkte in Flensburg begrenzt. Als Begleitperson dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister aufweisen.
Möchten Sie als Begleitperson für das begleitete Fahren fungieren, muss diese Voraussetzung also zwingend erfüllt sein. Die Fahrerlaubnisbehörde überprüft den Punktestand bei der Antragstellung durch eine Abfrage des Fahreignungsregisters.
Viele Eltern möchten als Begleitperson fungieren. Doch für begleitetes Fahren spielen die Punkte der Eltern ebenfalls eine Rolle. Hier gelten dieselben Punkteregelungen wie für alle anderen Begleitpersonen: maximal 1 Punkt ist erlaubt. Falls Eltern mehr als einen Punkt haben, können andere Personen als Begleitpersonen eingetragen werden. Die Anzahl der Begleitpersonen beim BF17 ist nicht begrenzt.
Neben der Punkteregelung müssen für das BF17-Programm weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder alte Klasse 3) besitzen
- Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
- Sie müssen in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein
Begleitetes Fahren: Wenn die Begleitperson zu viele Punkte hat

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für begleitetes Fahren 2 Punkte als Begleitperson haben, werden Sie von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt.
In diesem Fall können Sie nicht als Begleitperson eingetragen werden. Der Grund: Sie dienen als Vorbild und sollten daher keine gravierenden Verkehrsverstöße begangen haben.
Wenn Sie begleitetes Fahren antreten und Punkte nachträglich erhalten, also nach der Eintragung, liegt ein anderer Fall vor. Meistens findet dann keine erneute Überprüfung des Punktestands statt. Sie dürfen ihre Funktion weiterhin ausüben, solange Sie Ihren Führerschein nicht abgeben müssen.
Begleitetes Fahren ab 17: Kann die Begleitperson ihre Punkte reduzieren

Stellen Sie gerne den Antrag für begleitetes Fahren und haben 2 Punkte in Flensburg, gibt es Möglichkeiten, diese zu reduzieren.
Fahreignungsseminar: Bei genau 2 Punkten können Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen. Durch dieses Seminar wird Ihr Punktestand um einen Punkt reduziert. So erfüllen Sie nachträglich die Voraussetzung für begleitetes Fahren, da die Punkte unter der Maximalgrenze liegen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur alle fünf Jahre. Das Punkteabbauseminar muss vor der Antragstellung abgeschlossen sein.
Verjährung abwarten: Punkte in Flensburg verfallen nach einer bestimmten Zeit. 1 Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren und 2 Punkte nach fünf Jahren. Möglicherweise verfällt einer Ihrer Punkte noch vor der geplanten Antragstellung für das BF17-Programm, sodass Sie die Voraussetzung doch noch erfüllen und die für begleitetes Fahren die Punkte nicht mehr überschreiten.
Punkte beim begleiteten Fahren: Praktische Tipps
Wenn Sie als Begleitperson am BF17-Programm teilnehmen möchten, beachten Sie folgende Tipps:
- Punktestand prüfen: Lassen Sie frühzeitig Ihren aktuellen Punktestand beim Fahreignungsregister abfragen
- Rechtzeitig handeln: Bei 2 Punkten rechtzeitig ein Fahreignungsseminar buchen
- Verjährungsfristen beachten: Prüfen Sie, wann Ihre Punkte verfallen
- Mehrere Begleitpersonen: Lassen Sie im Zweifelsfall mehrere Personen als Begleitpersonen eintragen
- Verkehrsregeln beachten: Als Begleitperson sollten Sie vorbildlich fahren, um keine weiteren Punkte zu sammeln