E-Scooter Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein, für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist kein Führerschein nötig. Voraussetzung ist aber eine gültige Betriebserlaubnis, Versicherung und ein Mindestalter von 14 Jahren.
Alle E-Scooter, die maximal 20 km/h schnell sind, eine Versicherungsplakette besitzen und den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen, dürfen ohne Führerschein gefahren werden.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, dürfen Sie E-Scooter fahren, solange es sich um ein Fahrzeug bis 20 km/h handelt. Wer jedoch betrunken E-Scooter fährt, riskiert den (weiteren) Entzug der Fahrerlaubnis, da die gleichen Promillegrenzen gelten wie beim Auto. Hier erfahren Sie mehr.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Allgemeine Verstöße mit dem E-Scooter
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Freihändig E-Scooter fahren | 10 € |
| Zu zweit E-Scooter fahren | 10 € |
| E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer fahren | 10 € |
| Fahrzeug oder Anhänger mit dem E-Scooter ziehen | 10 € |
| Richtungsänderung mit dem E-Scooter nicht anzeigen | 10 € |
| … mit Gefährdung | 20 € |
| … mit Unfallfolge | 25 € |
| Nebeneinander E-Scooter fahren | 15 € |
| … mit Behinderung | 20 € |
| … mit Gefährdung | 25 € |
| … mit Unfallfolge | 30 € |
| Nicht zugelassene Verkehrsflächen nutzen (z. B. Bürgersteig) | 15 € |
| … mit Behinderung | 20 € |
| … mit Gefährdung | 25 € |
| … mit Unfallfolge | 30 € |
| Mit kaputter oder ohne Klingel E-Scooter fahren | 15 € |
| E-Scooter fahren, obwohl die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder kaputt ist | 20 € |
| E-Scooter fahren | |
| … ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| … mit abgelaufener Betriebserlaubnis | 30 € |
| … ohne Versicherungsschutz | 40 € |
| … ohne Verzögerungseinrichtung | 25 € |
| … obwohl dieser nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht | 25 € |
Bußgeldtabelle: E-Scooter fahren nach dem Konsum von Alkohol
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Die Grundregel: E-Scooter ohne Führerschein (bis 20 km/h)
E-Scooter sind aus dem deutschen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie sind praktisch, schnell und machen Spaß. Doch mit der Beliebtheit steigen auch die Fragen zur rechtlichen Situation. Ein häufiges Missverständnis betrifft die Fahrerlaubnis. Viele Nutzer sind unsicher: Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein? Und was passiert, wenn ich ohne Fahrerlaubnis auf einem schnelleren Modell erwischt werde?

Für die klassischen E-Scooter, die Sie an fast jeder Straßenecke mieten oder im Handel kaufen können, gibt es eine gute Nachricht: In diesem Fall darf man E-Scooter ohne Führerschein fahren.
Der Gesetzgeber hat dies in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Damit ein E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden darf, muss er folgende Kriterien erfüllen:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Maximal 20 km/h, d. h. fährt der E-Scooter schneller als 20 km/h, ist ein Führerschein notwendig.
- Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen.
- Versicherung: Eine Versicherungsplakette (Haftpflicht) muss aufgeklebt sein.
Das Mindestalter: Auch wenn kein Führerschein nötig ist, dürfen Sie nicht einfach so losfahren. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jüngere Personen dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht führen.
Die Ausnahme: E-Scooter mit Führerschein (ab 25 km/h)

Vorsicht ist geboten, wenn Sie Modelle nutzen, die schneller als 20 km/h fahren oder über einen Sitz verfügen. Hier verlassen wir den Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge.
Das bedeutet: Es gelten strengere Vorschriften, andere technische Anforderungen und oft eine Pflicht zu bestimmten Ausrüstungen wie Beleuchtung, Bremsen oder Versicherungskennzeichen. Sie benötigen zudem unter Umständen für diesen E-Scooter einen Führerschein.
- Ein E-Scooter bis 25 km/h gilt rechtlich meist als Mofa: Sie benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und in der Regel besteht Helmpflicht.
- E-Scooter bis 45 km/h werden wie Kleinkrafträder (Roller) behandelt. Hier ist die Klasse AM (Rollerführerschein) oder die Klasse B (Pkw) zwingend erforderlich.
Wer einen E-Scooter mit 45 km/h ohne Führerschein fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG).
Alkohol und Drogen: Der Führerschein ist in Gefahr
Ein fataler Irrtum vieler Nutzer ist die Annahme, dass auf dem E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie auf dem Fahrrad gelten. Das ist falsch. Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, gelten exakt dieselben Grenzwerte wie beim Auto. Fahren Sie also betrunken E-Scooter hängen die Sanktionen für das Fahren ohne Führerschein vom Blutalkoholwert ab.
- 0,5-Promillegrenze: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte beim Erstverstoß).
- 1,1-Promillegrenze: Ab hier liegt eine Straftat vor (Trunkenheit im Verkehr). Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die Regel – auch wenn Sie für den Scooter selbst keinen Führerschein brauchen.
- 0,3-Promillegrenze: Werden Sie auffällig (Schlangenlinien) oder bauen einen Unfall, machen Sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Achtung Fahranfänger und unter 21-Jährige: Für Sie gilt auch auf dem E-Scooter beim Führerschein die Null-Promille-Grenze. Schon der kleinste Schluck Alkohol führt zu einem Bußgeld und zur Verlängerung der Probezeit.