Was gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann einen Unfall zur Folge haben.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann einen Unfall zur Folge haben.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine vorsätzliche Handlung, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs durch das Bereiten von Hindernissen, die Zerstörung von Anlagen oder ähnliches beeinträchtigt. Dadurch kann es zum Beispiel zu Unfällen kommen.

Welche Strafe droht gemäß § 315b StGB?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann eine Geldstrafe als Mindeststrafmaß nach sich ziehen. Zudem ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. In diesem Fall greift also das Straf- und nicht das Verkehrsrecht.

Führt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zum Führerscheinentzug?

Ja, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann zum Entzug des Führerscheins führen. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung des Gerichts ab.

Alle wichtigen Infos im Video zusammengefasst

Informationen zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, finden Sie in diesem Video.
Informationen zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, finden Sie in diesem Video.

Was bedeutet „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gemäß StGB?

Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß StGB?
Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß StGB?

Der Straßenverkehr ist ein komplexes System, das auf Regeln und gegenseitiger Rücksichtnahme basiert. Doch kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Sicherheit aller Beteiligten durch das Verhalten Einzelner massiv gefährdet wird.

Kleinere Unachtsamkeiten beim Ausparken oder Auffahrunfälle wegen eines defekten Blinkers kommen dabei fast täglich vor. Doch auch Straftaten sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit.

In § 315b Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ist definiert, wann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gut zu wissen: Auch der Versuch ist strafbar und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge zieht zudem eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung nach sich.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Beispiele

Der Gesetzestext ist sehr weit gefasst und lässt daher einigen Raum für Interpretationen. Daher haben wir Ihnen nachfolgend einige Beispiele zusammengestellt. In diesen Fällen gilt der Straftatbestand in aller Regel als erfüllt:

  • Steinewerfer auf Brücken: Wer von einer Brücke aus Steine auf die darunterliegende Fahrbahn wirft, begeht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, da er die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet.
  • Blockade von Autobahnen: Das Anhalten oder langsame Fahren in einem Konvoi ohne triftigen Grund, um den nachfolgenden Verkehr zu behindern, kann als gefährlicher Eingriff gewertet werden. Besonders bei hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen kann dies zu schweren Auffahrunfällen führen.
  • Manipulation von Signalanlagen: Das absichtliche Umschalten einer Ampel auf Rot, um den nachfolgenden Verkehr zu blockieren, stellt eine erhebliche Gefahr dar und fällt unter den Straftatbestand. Dasselbe gilt auch, wenn eine Ampelanlage so manipuliert wird, dass sie dauerhaft „grün“ zeigt.
  • Ölspuren auf der Fahrbahn: Wer Öl, Wasser oder andere rutschige Substanzen absichtlich auf der Fahrbahn verschüttet, um Unfälle zu provozieren, macht sich ebenfalls strafbar.
  • Angriffe durch Laserpointer: Das Blenden von Autofahrern oder Lokführern mit einem Laserpointer kann zu kurzzeitiger Blindheit und somit zu einer konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs führen.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Diese Strafe droht!

Ein Verstoß gegen § 315b StGB kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Ein Verstoß gegen § 315b StGB kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Laut § 315b Absatz 1 StGB wird der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Liegt eine Fahrlässigkeit vor, kann sich das Strafmaß entsprechend reduzieren.

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann zudem Punkte nach sich ziehen. Auch ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot sind als Nebenfolgen im Prozess denkbar. Doch wann verjährt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? In aller Regel beträgt die Verjährungsfrist für diese Straftat fünf Jahre.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Interessante Urteile

Abschließend wollen wir kurz auf zwei Urteile eingehen, die für die Rechtsprechung zu einer Straftat nach § 315b Absatz 1 StGB maßgebend sind:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.2015 Aktenzeichen 5 RVs 139/15

Das Gericht befand, dass durch ein willkürliches Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, nicht zwingend ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr beim Ausbremsen vorliegen muss.

BGH, Beschluss vom 14. September 2021 – 4 StR 21/21

In diesem Fall ging es um einen Radfahrer, dem ein Angeklagter auf offener Straße einen massiven Schlag gegen den Kopf versetzte, woraufhin der Radfahrer Schmerzen erlitt, aber nicht stürzte. Der Angeklagte war sich bewusst, dass ein Sturz des Radfahrers eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeiführen würde. Der BGH hob die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr auf. Er betonte, dass für eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden muss. Ein „Beinahe-Unfall“ oder eine Situation, in der die Sicherheit eines Rechtsguts nur noch vom Zufall abhängt, ist erforderlich. Die bloße Möglichkeit eines Sturzes reichte dem BGH nicht aus, da die Gefahr zu abstrakt war.

 

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach seinem erfolgreichen Jura-Studium in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Er erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2013. Als Autor auf punkte-flensburg.de informiert er Verbraucher über das Punktesystem in Deutschland.

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